Weiter in Untersuchungshaft

Der Oppositionspolitiker Paulin Makaya befindet sich bereits über vier Monate im Zentralgefängnis in Brazzaville in Untersuchungshaft – länger als es das kongolesische Recht erlaubt.

Appell an

JUSTIZMINISTER
Aimé Emmanuel Yoka
PO Box: 2497
Brazzaville
REPUBLIK KONGO
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 242) 022 81 41 67
E-Mail: lesimon.associates@gmail.com

STAATSANWALT DES HOHEN GERICHTS IN BRAZZAVILLE
André OKO Ngakala
(Anrede: Dear Public Prosecutor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
E-Mail: nzaouf2002@yahoo.fr

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK KONGO
S. E. Herrn Jacques Yvon Ndolou
Wallstraße 69
10179 Berlin
Fax: 030-4847 9897
E-Mail: botschaftkongobzv@hotmail.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. Juni 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Paulin Makaya sofort und bedingungslos frei, da er nur festgenommen und inhaftiert wurde, weil er friedlich sein Recht auf Äußerung seiner politischen Ansichten wahrgenommen hat.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Paulin Makaya in Haft vor Folter und anderweitigen Misshandlungen geschützt wird und Zugang zu seiner Familie, einem Rechtsbeistand seiner Wahl und allen Dingen des täglichen Bedarfs erhält.

  • Ich fordere Sie höflich auf, alle Formen der Schikane, vor allem mit rechtlichen Mitteln, gegen Mitglieder von Oppositionsparteien und Menschenrechtsverteidiger_innen im Kongo zu beenden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Congolese authorities to immediately and unconditionally release Paulin Makaya who was arrested and detained simply for peacefully exercising his right to express his political views.

  • Urging them to ensure that while in detention, Paulin Makaya is not subjected to torture and other ill-treatment and is allowed regular access to his lawyer, to family visits and to all basic necessities.

  • Urging the authorities to end all forms of harassment, in particular judicial harassment, against political opposition members and all other human rights defenders in Congo.

Sachlage

Paulin Makaya ist der Vorsitzende der Oppositionspartei Unis pour le Congo. Er befindet sich seit mehr als vier Monaten im Zentralgefängnis in Brazzaville in Untersuchungshaft, obwohl dies gegen die Strafprozessordnung verstößt. In den Rechtsvorschriften wird die Untersuchungshaft auf vier Monate begrenzt. Es besteht die Möglichkeit einer zweimonatigen Verlängerung, diese wurde jedoch vom Ermittlungsrichter nicht beantragt.

Der Rechtsbeistand von Paulin Makaya hat am 27. Januar 2016 einen zweiten Antrag auf Haftentlassung gegen Kaution eingereicht. Trotz einer schriftlichen Erinnerung, die Ende Februar übermittelt wurde, hat noch keine Überprüfung stattgefunden. Zuvor hatte sein Rechtsbeistand am 2. Dezember 2015 schon einmal einen Antrag auf Haftentlassung gegen Kaution gestellt. Der Antrag wurde am 20. Januar 2016 abgelehnt, also nach 44 Tagen, obwohl die kongolesische Strafprozessordnung eine Frist von fünf Tagen für die richterliche Entscheidung über einen solchen Antrag vorschreibt.

Paulin Makaya war am 23. November 2015 festgenommen worden, als er das Büro des Staatsanwalts des Hohen Gerichts in Brazzaville aufsuchte, um im Rahmen einer Ermittlung befragt zu werden. Man hielt ihn vom 23. November bis zum 1. Dezember 2015 ohne Anklage oder Gerichtsverfahren auf der zentralen Polizeiwache in Brazzaville fest. In dieser Zeit wurde er mehrfach in Abwesenheit seines Rechtsbeistands verhört. Seine Ehefrau erhielt zudem keine Erlaubnis, ihn zu besuchen und ihm an seinem ersten Tag in Haft Essen zu bringen.

Paulin Makaya wurde wegen der "Anstiftung zur Störung der öffentlichen Ordnung", des "Versuchs der Machtergreifung mit illegalen Mitteln", "rechtswidrigen Besitzes von Kriegswaffen" und "Brandstiftung in öffentlichen Gebäuden in Mittäterschaft" angeklagt, weil er am 20. Oktober an einem nicht genehmigten Protest gegen ein Referendum zur Änderung der kongolesischen Verfassung teilgenommen haben soll.

Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der nur inhaftiert wurde, weil er friedlich sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 25. Oktober 2015 wurde ein Referendum zur Änderung der kongolesischen Verfassung abgehalten, um unter anderem dem derzeitigen Präsidenten zu ermöglichen, 2016 für eine dritte Amtszeit zu kandidieren.

Vor dem Referendum kam es zu massiven Einschränkungen der Medienfreiheit. So wurde das mobile Internet gesperrt, es konnten keine SMS verschickt werden und das Signal einiger Radiosender in Brazzaville konnte nicht mehr empfangen werden. Zudem wurden die Versammlungsfreiheit eingeschränkt und viele Demonstrationen verboten oder mit unnötiger und unverhältnismäßiger Gewalt aufgelöst. Vor dem Referendum waren Demonstrationen in Brazzaville, Pointe Noire und in anderen Städten organisiert worden, um Kritik an den geplanten Verfassungsänderungen zu äußern.

Die Oppositionsbündnisse "Republikanische Front für den Respekt der Verfassungsmäßigen Ordnung und der Demokratie" (Front républicain pour le respect de l'ordre constitutionnel et l'alternance démocratique) und "Initiative für Demokratie im Kongo" (Initiative pour la démocratie au Congo) hatten die Bürger der Republik Kongo zu "zivilem Ungehorsam" in Form von der Teilnahme an Demonstrationen im ganzen Land aufgerufen, bei denen die Rücknahme des Verfassungsentwurfs gefordert wurde.

Die kongolesischen Sicherheitskräfte setzten unverhältnismäßige und zum Teil unnötige Gewalt und scharfe Munition gegen die Demonstrierenden ein, die sich am 20. Oktober 2015 in Brazzaville versammelt hatten. Ausschreitungen zwischen den Sicherheitskräften und Demonstrierenden haben zum Tod von mindestens sechs Menschen und zu zahlreichen Verletzten geführt. Paulin Makaya hatte an diesen Demonstrationen in seiner Rolle als Oppositionsführer und Vorsitzender der Oppositionspartei Unis pour le Congo teilgenommen.

Nach der Verabschiedung der Verfassungsänderungen am 27. Oktober 2015 und der Bestätigung durch das Verfassungsgericht am 6. November fanden zahlreiche Festnahmen und Einschüchterungen von Personen statt, die sich offen gegen die Verfassungsänderungen ausgesprochen hatten. Paulin Makayas Wohnsitz wurde am 30. Oktober von unbekannten Einzelpersonen und Sicherheitskräften umstellt und geplündert. Aufgrund dieser Ereignisse erstattete er am 20. November 2015 Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und versuchten Mordes bei der Staatsanwaltschaft des Hohen Gerichts in Brazzaville.

Am 20. März 2016 gewann Präsident Sassou Nguesso die Präsidentschaftswahlen. Ein Teil der Opposition erkannte die Ergebnisse nicht an. In der Folge nahmen die kongolesischen Behörden mehrere Oppositionsführer_innen fest, darunter auch Wahlkampfleiter_innen der Kandidaten Jean-Marie Michel Mokoko und Okombi Salissa, und warfen ihnen vor, die nationale Sicherheit zu gefährden.

Im Kongo ist es gängige Praxis, dass Familienangehörige Inhaftierten Essen ins Gefängnis bringen, da oftmals keine angemessene Versorgung durch die Behörden erfolgt.

Weitere Informationen zu der Situation der Menschenrechte im Kongo finden Sie auf Englisch unter http://bit.ly/1RvMEFH und http://bit.ly/20Q2XS1.