Tschad: Drei Jahre Haft für Menschenrechtler

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 30. Dezember 2021 wurde Baradine Berdei Targuio eine Amnestie gewährt. Das bedeutet, dass nun alle Auflagen, die an seine Freilassung geknüpft waren, aufgehoben worden sind. Der Menschenrechtsverteidiger war am 24. Januar 2020 festgenommen worden und verbrachte 17 Monate in willkürlicher Haft. Davon hatte er in ersten sieben Monaten keinen Kontakt zur Außenwelt. Zwei Tage vor seiner Festnahme hatte er sich auf Facebook zu dem vermeintlich schlechten Gesundheitszustand des Präsidenten geäußert und sich besorgt über die Menschenrechtslage in der Tibesti-Provinz des Tschad gezeigt. Am 18. Februar 2021 wurde er wegen der Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Am 10. Juni 2021 kam er unter Auflagen, die die Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit und sein Recht sich frei zu äußern umfassten, aus der Haft frei.

Baradine Berdei Targuio, Porträt des Menschenrechtlers aus dem Tschad

Der tschadische Menschenrechtler Baradine Berdei Targuio (Archivfoto)

Am 18. Februar wurde der Menschenrechtsverteidiger Baradine Berdei Targuio wegen "Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung" zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Er war im Januar 2020 festgenommen und fast sieben Monate ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten worden, bevor er mehrerer Straftaten angeklagt wurde. Zuvor hatte er einen Facebook-Post über die mutmaßliche Erkrankung des Präsidenten geteilt und einen offenen Brief an diesen verfasst, in dem er seine Sorge über die Menschenrechtslage in der Region Tibesti zum Ausdruck brachte. Amnesty International befürchtet, dass Baradine Berdei Targuio lediglich wegen seiner Arbeit als Menschenrechtsverteidiger inhaftiert wurde.

Appell an

Ministre Mahamat Ahmat Alhabo

Ministère de la Justice

N’Djamena

TSCHAD

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Tschad

I.E. Frau Mariam Ali Moussa

Lepsiusstraße 114

12165 Berlin

Fax: 030-319 916 220

E-Mail: contact@ambatchadberlin.com

Amnesty fordert:

  • Bitte ordnen Sie die umgehende und bedingungslose Freilassung von Baradine Berdei Targuio an, da er ausschließlich wegen seiner friedlichen Menschenrechtsarbeit inhaftiert ist.
  • Das Strafrechtssystem darf nicht dazu benutzt werden, Menschenrechtsverteidiger_innen ins Visier zu nehmen und zu schikanieren. Bitte sorgen Sie stattdessen für ein sicheres und förderliches Umfeld für alle Menschenrechtsverteidiger_innen in der Republik Chad.

Sachlage

Am 18. Februar 2021 verurteilte das Strafgericht des Tschads Baradine Berdei Targuio wegen "Verstoßes gegen die verfassungsmäßige Ordnung" zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von CFA 250.000 (etwa 380 Euro). Baradine Berdei Targuio ist der Vorsitzende der tschadischen Menschenrechtsorganisation Organisation tchadienne des droits humains (OTDH). Am 24. Januar 2020 war er vor den Augen seiner Angehörigen bei sich zuhause in N'Djamena von bewaffneten maskierten Personen festgenommen worden. Anschließend wurde er fast sieben Monate lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten – vermutlich im Gebäude der nationalen Sicherheitsbehörde ANS. Am 21. August wurde er schließlich einem_r Staatsanwält_in und am 24. August einem_r Untersuchungsrichter_in vorgeführt. Daraufhin wurde Baradine Berdei Targuio wegen Gefährdung der Staatssicherheit, illegalen Waffenbesitzes, tätlichen Angriffs und Körperverletzung angeklagt. Diese Anklagen wurden letztlich vom Strafgericht fallengelassen und durch "Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung" ersetzt.

Am 22. Januar 2020, zwei Tage vor seiner Festnahme, hatte der Menschenrechtsverteidiger sich in den Sozialen Medien über den Gesundheitszustand des Präsidenten geäußert. Dieser solle ernsthaft erkrankt sein und sich in einer Klinik in Frankreich befinden. Baradine Berdei Targuio hatte schon während des Ausnahmezustandes im November 2018 einen offenen Brief an den Präsidenten geschrieben, in dem er auf die schwierige Menschenrechtssituation in der nördlichen Region Tibesti aufmerksam machte. Amnesty International betrachtet die Festnahme, Verurteilung und Inhaftierung von Baradine Berdei Targuio ebenso wie die ersten Anklagen gegen ihn als willkürliche Strafe für seine Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Damit verstößt der Tschad gegen seine menschenrechtlichen Verpflichtungen gemäß der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker sowie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

Darüber hinaus besteht angesichts der Corona-Pandemie Sorge um die Gesundheit von Baradine Berdei Targuio. Gemäß Resolution Nr. 466 von 2020 der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker sind die Behörden angehalten, inhaftierte Menschenrechtsverteidiger_innen freizulassen, um die Überbelegung der Gefängnisse zu verringern und das Coronavirus einzudämmen. Vor diesem Hintergrund sollte auch Baradine Berdei Targuio aus der Haft entlassen werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Festnahme oder Inhaftierung als Strafe für die legitime Ausübung von Menschenrechten, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, stellen Willkür dar und verletzen die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker sowie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Laut der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen müssen Personen, die nur wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind, umgehend freigelassen werden.

Die Inhaftierung von Baradine Berdei Targuio erfolgte vor dem Hintergrund einer generellen Unterdrückung derjenigen, die im Vorfeld der für April 2021 angesetzten Präsidentschaftswahlen ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung ausüben. Weitere Informationen dazu auf Englisch in der letzten Pressemitteilung von Amnesty International zum Tschad: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2021/02/tchad-droits-humains-empeches-de-manifester-librement/.