Mutter und Kind droht Inhaftierung in Straflager

Diese Urgent Action ist beendet.

Seit dem 3. Dezember 2017 ist Koo Jeong-hwa inhaftiert, weil sie illegal aus Nordkorea ausgereist war. Ihre Familie berichtet nun, ihr und ihrem vierjährigen Sohn drohe nicht länger die Verlegung in ein Straflager für politische Gefangene.

Satellitenaufnahme des Straflagers Kwanliso 16 vom 26. Mai 2013

Satellitenaufnahme des Straflagers Kwanliso 16 vom 26. Mai 2013.

Am 17. November wurden Lee Su-jung und ihr vierjähriger Sohn nach Nordkorea abgeschoben, nachdem sie zuvor fast zwei Wochen im chinesischen Shenyang inhaftiert waren. Lee Su-jung drohen willkürliche Inhaftierung, Folter und andere Misshandlungen oder gar die Hinrichtung.

Appell an

Kim Won-hung 

Ministry of State Security

Pyongyang

DEMOKRATISCHE VOLKSREPUBLIK

NORDKOREA

Sende eine Kopie an

Vertreter Nordkoreas bei den Vereinten Nationen in New York

Mr Ja Song-nam

Permanent Mission of the Democratic People’s Republic of Korea in New York

820 Second Ave, 13th Floor

New York, NY 10017, USA

(Anrede: Dear Ambassador / Exzellenz)

Fax: (00 1) 212 972 3154

E-Mail: dpr.korea@verizon.net

 

Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Nordkorea

S.E. Herrn Nam Yon

Glinkastraße 5-7

10117 Berlin

Fax: 030-226 519 29

E-Mail: info@dprkorea-emb.de

 

Amnesty fordert:

  • Geben Sie bitte sofort eine offizielle Erklärung über den Verbleib von Lee Su-jung, ihrem Sohn sowie den acht weiteren aus China abgeschobenen Nordkoreaner_innen ab.
  • Sorgen Sie unbedingt dafür, dass Lee Su-jung und die anderen der Gruppe bis zu ihrer Freilassung vor Folter und anderer Misshandlung geschützt sind und regelmäßigen Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung erhalten.
  • Lassen Sie Lee Su-jung und die anderen der Gruppe bitte umgehend und bedingungslos frei, sollten sie nicht unverzüglich einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt und in einem Verfahren vor Gericht gestellt werden, das den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren entspricht und in dem nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.

Sachlage

Lee Su-jung und ihr Sohn werden momentan gemeinsam mit acht weiteren aus China abgeschobenen Nordkoreaner_innen in einer Hafteinrichtung des Ministeriums für Staatssicherheit (ehemals Abteilung für Staatssicherheit) in Sinuiju festgehalten. Die Behörden stehen mit ihrer Familie in Kontakt. Sie beschuldigen Lee Su-jung des Landesverrats, da sie ihr Land verlassen hat.

Der Ehemann von Lee Su-jung, Lee Tae-won, erhielt von einem Freund die Nachricht, dass sie und ihr gemeinsamer Sohn am 17. November in die Grenzstadt Sinuiju gebracht worden seien. Zuvor seien sie 13 Tage im chinesischen Shenyang und wahrscheinlich auch in Dandong inhaftiert gewesen. Dieselbe Kontaktperson berichtete außerdem, dass Lee Su-jung in schlechter gesundheitlicher Verfassung sei und dass sie und ihr Sohn gemeinsam mit den acht weiteren aus China abgeschobenen Nordkoreaner_innen Anfang Dezember in eine andere Stadt in Nordkorea verlegt werden könnten.

In Nordkorea gilt Landesverrat als Verbrechen gegen den Staat und fällt somit in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Staatssicherheit. Dieses betreibt auch sämtliche politischen Straflager in Nordkorea. Die Wahrscheinlichkeit, dass Lee Su-jung, ihr Sohn und die anderen abgeschobenen Nordkoreaner_innen ohne faires Gerichtsverfahren in eines dieser Lager überstellt werden, ist hoch. Dort drohen ihnen Zwangsarbeit, Folter und andere Misshandlungen. Außerdem droht Lee Su-jung die Hinrichtung, da in Nordkorea Personen, die des Landesverrats bezichtigt werden, ab dem 18. Lebensjahr mit dem Tode bestraft werden können.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Februar 2014 legte die UN-Untersuchungskommission für Menschenrechte in Nordkorea ihren Bericht vor, der dokumentiert, dass in Nordkorea systematisch weitreichende und schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Zahlreiche Personen bzw. Familien fliehen aus Nordkorea, um politischer oder religiöser Verfolgung zu entkommen. Nordkoreaner_innen haben aufgrund ihrer verzweifelten Suche nach Lebensmitteln und Arbeit oft keine andere Möglichkeit, als die chinesisch-nordkoreanische Grenze illegal zu überqueren.

China betrachtet Nordkoreaner_innen ohne regulären Aufenthaltsstatus grundsätzlich als Wirtschaftsmigrant_innen und nicht als Asylsuchende. Wenn diese Personen aufgegriffen werden, werden sie nach Nordkorea abgeschoben. Laut Angaben aus verschiedenen Quellen, unter anderem von Human Rights Watch, hat China seit Juli 2017 mindestens 51 geflüchtete Nordkoreaner_innen inhaftiert. Von den geschätzten 102 Nordkoreaner_innen, die seit Juli 2016 in China inhaftiert wurden, sind mindestens 47 nach Nordkorea abgeschoben worden (einschließlich der zehn Personen, auf die sich diese Urgent Action bezieht).

Den Angaben ihres Ehemanns zufolge ist Lee Su-jung wegen Landesverrats angeklagt. Nach dem Strafgesetzbuch von Nordkorea kann Landesverrat mit Zwangsarbeit oder dem Tod bestraft werden. In Nordkorea gilt Landesverrat als Verbrechen gegen den Staat und fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Staatssicherheit. Das Ministerium für Volkssicherheit ist dagegen für gewöhnliche Straftaten, die allgemeine Überwachung sowie den Regelvollzug zuständig. Das Ministerium für Staatssicherheit (bis Juni 2016 noch Abteilung für Staatssicherheit) ist demgegenüber eine eigenständige Behörde der nordkoreanischen Regierung, die direkt Kim Jong-un unterstellt sein soll. Sie betreibt sämtliche politische Straflager in Nordkorea und unterhält eine Grenzsicherungsstelle, zu deren Aufgaben die Identifizierung von Personen gehört, die versuchen, aus dem Land zu fliehen.

In den vier politischen Straflagern, die bekannt sind, sind bis zu 120.000 Personen inhaftiert. Diese sind Zwangsarbeit, vorsätzlichem Nahrungsentzug, Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt. Laut dem Bericht der UN-Untersuchungskommission für Menschenrechte in Nordkorea sind manche dieser Menschenrechtsverletzungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen. Trotzdem wurde nicht bekannt, dass die nordkoreanische Regierung seit der Veröffentlichung des Berichts zur Rechenschaft gezogen worden wäre. Viele der in den Lagern Inhaftierten wurden nie wegen einer international anerkannten Straftat verurteilt. Vielmehr wurden sie willkürlich inhaftiert, weil sie entweder mit Personen verwandt sind, die als Gefahr für den Staat eingestuft werden oder sie gelten als "schuldig aufgrund von Verbindungen".

Trotz der Berichte von Personen, die in diesen politischen Straflagern Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren, leugnet die nordkoreanische Regierung deren Existenz. Satellitenbilder zeigen dagegen, dass die Lager auch weiterhin in Betrieb sind.