Keine Verlegung ins Straflager

Diese Urgent Action ist beendet.

Seit dem 3. Dezember 2017 ist Koo Jeong-hwa inhaftiert, weil sie illegal aus Nordkorea ausgereist war. Ihre Familie berichtet nun, ihr und ihrem vierjährigen Sohn drohe nicht länger die Verlegung in ein Straflager für politische Gefangene.

Zeichnung von applaudierenden Händen

Sachlage

Koo Jeong-hwas Ehemann hatte vor kurzem vertrauenswürdige Informationen zu ihrer Situation erhalten und berichtet, dass ihr nicht mehr die unmittelbare Verlegung in ein Straflager für politische Gefangene droht. Im März 2018 wurde eine Entscheidung des Ministeriums für Staatssicherheit über ihr Strafmaß erwartet. Die Familie befürchtete, dass sie ohne faires Gerichtsverfahren zu einer lebenslangen Haftstrafe in einem politischen Straflager verurteilt werden könnte.

Koo Jeong-hwa hatte im Oktober 2017 zusammen mit ihrem vierjährigen Sohn und acht weiteren Nordkoreaner_innen das Land verlassen und wurde am 4. November 2017 in China inhaftiert. Am 17. November 2017 wurde sie nach Sinuiju in Nordkorea abgeschoben, wo sie und ihr Sohn für zwei Wochen inhaftiert waren. Danach wurden sie nach Hoeryeong verlegt, wo sie gewohnt hatten, bevor sie Nordkorea verließen.

Zwanzig Tage nach der Verlegung wurde Koo Jeong-hwas Sohn freigelassen. Er lebt derzeit bei seiner Großmutter. Amnesty International liegen keine Informationen zu den acht anderen Nordkoreaner_innen vor.

Amnesty International stand in Kontakt mit Koo Jeong-hwas Ehemann, der inzwischen in Südkorea lebt und darum gebeten hatte, dass Koo Jeong-hwas derzeitiger Aufenthaltsort noch nicht bekannt gemacht wird. Er dankt allen Unterstützer_innen für die Teilnahme an den Eilaktionen, die er als hilfreich einschätzt.

Zurzeit sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes nötig. Vielen Dank an alle, die Appelle geschrieben haben.