Amnesty Report 29. Mai 2013

Kenia 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Kenia Staatschef: Mwai Kibaki Regierungschef: Raile Odinga

Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge.

Hintergrund

Die Umsetzung der Verfassungsreformen wurde 2012 fortgeführt und zog sich über das ganze Jahr hin. Das Parlament verabschiedete mehr als 27 Gesetze. Die Kommission für die Umsetzung der Verfassung (Commission on the Implementation of the Constitution – CIC) beanstandete jedoch mehrere der Gesetze als nicht verfassungskonform. Die Implementierung einiger vom Parlament verabschiedeter Gesetze, darunter das Polizeigesetz (National Police Service Act), verzögerte sich.

Kenias Sicherheitslage wurde durch Ausbrüche von Gewalt in allen Landesteilen beeinträchtigt, so in der Nordost-Provinz, der Küstenprovinz und in den Städten Kisumu und Nairobi.

Straflosigkeit – Gewalt nach den Wahlen 2007/08

Obwohl die Regierung mehrfach erklärte, dass die Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen, darunter mutmaßliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen 2007/08 begangen worden waren, weiterhin untersucht würden, wurde bisher nichts unternommen, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Im Februar 2012 richtete der Generalstaatsanwalt eine Arbeitsgruppe ein, die die Aufgabe hatte, Entscheidungen über die 5000 noch anhängigen Rechtsfälle zu treffen. Es war das dritte Mal, dass eine derartige Gruppe gebildet wurde, um den Rückstand aufzuarbeiten. Im August gab die Arbeitsgruppe bekannt, dass die Beweislage in den meisten Fällen nicht ausreichte, um Verfahren in die Wege zu leiten.

Nachdem der UN-Menschenrechtsausschuss die von Kenia bei der Implementierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte erzielten Fortschritte begutachtet hatte, brachte er in seinen im Juli veröffentlichten abschließenden Bemerkungen Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass gegen die Verantwortlichen der gewalttätigen Ausschreitungen keine Ermittlungen und Strafverfolgungen durchgeführt wurden.

Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei

Amnesty International erhielt weiterhin Berichte über eine Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen, für die die Polizei verantwortlich war. Dazu gehörten u.a. exzessive Gewaltanwendung, willkürliche Inhaftierungen und Fälle von Misshandlungen von Personen in Polizeigewahrsam. Es gab zudem zahlreiche Berichte, wonach die Polizei landesweit gezielt gegen Angehörige bestimmter Personengruppen, vor allem Menschen somalischer Herkunft, vorging.

Von der Polizei verübte Menschenrechtsverletzungen blieben weiterhin straflos. Die Umsetzung wichtiger Gesetze, die den Rahmen für die Polizeireform bildeten, verzögerte sich erheblich. Das Unabhängige Überwachungsgremium für die Polizei (Independent Policing Oversight Authority – IPOA) nahm im Juni seine Arbeit auf. Das Gremium hatte die Aufgabe, gegen die Polizei erhobenen Beschwerden nachzugehen sowie disziplinarische Vergehen und Straftaten zu untersuchen, die von Angehörigen des Nationalen Polizeidienstes (National Police Service) begangen worden waren. Es wurden jedoch Zweifel daran geäußert, dass das dem IPOA zur Verfügung gestellte Budget zur Erfüllung seiner Aufgaben ausreicht.

  • Im Oktober 2012 nahm die Polizei den Vorsitzenden des Republikanischen Rats von Mombasa (Mombasa Republican Council – MRC), Omar Mwamnuadzi, sowie 40 weitere Personen, vermeintliche Mitglieder des MRC, fest. Während der Festnahme tötete die Polizei zwei Personen und fügte mehreren anderen Verletzungen zu. Unter den Verletzten war auch Omar Mwamnuadzi, der geschlagen worden war. Die Gruppe wurde beschuldigt, eine Reihe von Straftaten begangen zu haben, zu denen Mitgliedschaft in einer verbotenen Vereinigung, Anstiftung zu Gewalt und Besitz von Schusswaffen zählten. Ihre Verfahren waren zum Jahresende noch anhängig.

  • Gleichfalls im Oktober schoss die Polizei mit Gummigeschossen in eine Menschenmenge, die vor einer Polizeistation gegen die kritische Sicherheitslage in der informellen Siedlung Mathare in Nairobi demonstrierte. Drei der Protestierenden wurden festgenommen und beschuldigt, zu Gewalt angestiftet zu haben. Sieben Menschenrechtsverteidiger, darunter ein lokaler Mitarbeiter und zwei ehrenamtliche Gruppenmitglieder von Amnesty International, die versucht hatten, ein Treffen mit der Polizei durchzuführen, um über die Protestaktion zu diskutieren, wurden willkürlich festgenommen, über Nacht ohne Kontakt zur Außenwelt in der Polizeistation Pangani in Gewahrsam gehalten und geschlagen. Sie wurden beschuldigt, zu Gewalt angestiftet, einen Polizeibeamten bei der Ausübung seiner Dienstpflichten behindert und sich ungebührlich benommen zu haben. Ihr Verfahren war zum Jahresende noch anhängig.

Nach Granaten- und Bombenanschlägen wurden im November und Dezember 2012 Hunderte ethnische Somalier willkürlich oder in diskriminierender Absicht von der Polizei und anderen Sicherheitskräften festgenommen. Die Festnahmen erfolgten hauptsächlich im Stadtviertel Eastleigh in Nairobi. Es wurde vermutet, dass die Attentate von Al-Shabab, einer in Somalia aktiven islamistischen Gruppe ausgingen, die auch einige Operationen in Kenia durchgeführt haben soll. Allerdings sind in Kenia Somalier auch systematischer Diskriminierung ausgesetzt, weil Kenia eine große Anzahl somalischer Flüchtlinge beherbergt, die als Belastung für das Land angesehen werden (siehe unten). Im Dezember sollen innerhalb von nur drei Tagen mehr als 300 Personen festgenommen worden sein, unter ihnen Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia und Kenianer somalischer Herkunft. Die meisten von ihnen wurden ohne Anklageerhebung wieder auf freien Fuß gesetzt. Viele der Inhaftierten gaben jedoch an, dass die Sicherheitskräfte sie während der Festnahme oder im Gewahrsam misshandelt hätten und Geld von ihnen erpresst bzw. einen diesbezüglichen Versuch unternommen hätten. Die Welle der Festnahmen ohne Anklage gab Anlass zu ernsthaften Befürchtungen, dass der Grund für das Verhalten der Polizei in der Diskriminierung von Somaliern lag.

  • Im Oktober 2012 wurde Shem Kwega, ein Politiker der Partei Orange Democratic Movement, in der Stadt Kisumu von Unbekannten getötet. Sein Tod hatte eine öffentliche Demonstration zur Folge, die in Gewalt umschlug; so wurden Polizisten mit Steinen beworfen. Als Reaktion auf den Protest setzte die Polizei scharfe Munition ein. Berichten zufolge wurden dabei vier Menschen tödlich getroffen. Einige Personen verloren ihr Leben, als ein Container Feuer fing, in dem sie Zuflucht gesucht hatten. Mehrere Zeugen gaben an, dass das Feuer ausgebrochen sei, nachdem die Polizei Tränengasgranaten auf die Container abgeschossen hatte.

Gewalt zwischen ethnischen Gruppen

Der zwischen den Volksgruppen der Pokomo und Orma bestehende Konflikt um Wasser und Weideland im Distrikt Tana River verschärfte sich. Schätzungen zufolge wurden bis zum Jahresende etwa 200 Personen bei diesen Zusammenstößen getötet und rund 30000 vertrieben.

Obwohl im September mehr als 2000 Polizeibeamte im Distrikt Tana Delta entsandt worden waren, kam es zu weiteren Zusammenstößen zwischen den beiden ethnischen Gruppen. Die Ungewissheit hinsichtlich der Reaktion der Sicherheitskräfte auf diese Situation und ihrer Fähigkeit, die in Tana lebenden Personen vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen, gab Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Ortsansässige Bewohner berichteten, dass sie schon vor August wiederholt versucht hätten, die Polizei und die Sicherheitskräfte auf ihre Befürchtungen angesichts der eskalierenden Situation aufmerksam zu machen, ihre Bedenken seien aber nicht ernst genommen worden.

Die Behörden setzten einen Untersuchungsausschuss ein, der die Todesfälle und den Vorwurf, dass die Polizei nicht angemessen reagiert habe, untersuchen sollte. Bis zum Jahresende war jedoch noch kein Bericht hierüber erstellt worden.

Internationale Strafverfolgung

Im Januar 2012 entschied die Vorverfahrenskammer II des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), das Verfahren gegen William Ruto, Joshua arap Sang, Uhuru Kenyatta und Francis Muthaura zuzulassen. Den vier Männern wird vorgeworfen, während der Gewaltausbrüche nach den Wahlen 2007/08 Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Uhuru Kenyatta, derzeit Vize-Premierminister, und William Ruto, ehemaliger Bildungsminister, hatten erklärt, dass sie für die Wahlen im Jahr 2013 kandidieren wollen. Die kenianische Regierung hat offenbar versucht, die Zuständigkeit des ICC für diese vier Fälle zu untergraben. Die Ostafrikanische Gesetzgebende Versammlung (East African Legislative Assembly – EALA) nahm im April eine Entschließung an, in der der Ministerrat der Ostafrikanischen Gemeinschaft (East African Community Council of Ministers) dringend aufgefordert wurde zu beantragen, dass diese Fälle aus der Zuständigkeit des ICC in die des Ostafrikanischen Gerichtshofs (East African Court of Justice – EACJ) übertragen werden. Der Ostafrikanische Gerichtshof ist jedoch für Fälle von Verbrechen nach dem Völkerrecht nicht zuständig. Im Juli kündigte der ICC an, dass die Gerichtsverfahren im April 2013 beginnen würden.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Zum Ende des Jahres 2012 beherbergte Kenia mehr als 600000 Flüchtlinge und Asylsuchende, die überwiegend aus Somalia stammten. Die meisten von ihnen lebten in den Flüchtlingslagern von Dadaab. Das Verfahren zur Registrierung von Neuankömmlingen in Dadaab und auch der Transport Asylsuchender von der Grenze bis Dadaab waren noch immer eingestellt. Dies bedeutete, dass die Menschen eine Strecke von etwa 100 km zu Fuß bewältigen mussten, um Asyl beantragen zu können. Die Polizei misshandelte nach wie vor Flüchtlinge in den Lagern von Dadaab. Im Mai 2012 nahm die Polizei nach einem Angriff auf ein Polizeifahrzeug in einem der Lager willkürlich Flüchtlinge fest, inhaftierte und schlug sie. Die Polizei gab an, nach Sprengstoff gesucht zu haben.

Hochrangige Regierungsbeamte drohten wiederholt an, die Flüchtlingslager in Dadaab zu schließen und alle Bewohner im Laufe des Jahres zwangsweise in den Süden Somalias zurückzuführen. Sie bezeichneten Dadaab als eine "Sicherheitsbedrohung" und behaupteten, dass die Gebiete im Süden Somalias sicher seien. Amnesty International und andere Menschenrechtsgruppen bestritten dies jedoch (siehe Länderbericht Somalia).

Außer den Personen, die in Kenia in Flüchtlingslagern lebten, waren beim UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) etwa 55000 Flüchtlinge und Asylsuchende in Nairobi und anderen städtischen Zentren registriert.

Im Dezember 2012 kündigte die kenianische Regierung an, dass alle Flüchtlinge und Asylsuchenden aus städtischen Gebieten in Flüchtlingslager umgesiedelt werden sollten. Der UNHCR drückte seine ernsthafte Besorgnis darüber aus und forderte die Regierung auf, diese politische Entscheidung nicht umzusetzen.

Binnenflüchtlinge

Im Oktober 2012 verabschiedete das Parlament das Gesetz über Binnenflüchtlinge (Internally Displaced Persons Act). Das Gesetz verpflichtet die Regierung und andere Institutionen dazu, Menschen vor Umständen zu schützen, die zu ihrer Vertreibung führen können, und Einrichtungen zur Unterstützung von Binnenflüchtlingen zu schaffen.

Recht auf Wohnen – Zwangsräumungen

  • Am 28. Januar 2012 vertrieb die Polizei rechtswidrig zahlreiche Menschen aus ihren Wohnungen in Mukuru Kwa N’jenga im Osten von Nairobi. Drei Personen starben bei dieser Zwangsräumung. Eine Frau wurde durch einen Stromschlag getötet, als ein spannungsführendes Starkstromkabel während der Räumungsaktion herunterfiel, und eine andere Frau kam durch ein verirrtes Geschoss zu Tode. Außerdem wurde ein Kind getötet, als Menschen, die gegen die Vertreibung protestiert hatten, in Panik vor der Polizei flüchteten.

  • Im August 2012 wurden die Bewohner von 70 Wohnungen aus der informellen Kiamaiko-Siedlung in Nairobi vertrieben, obwohl in einem laufenden Gerichtsprozess das Eigentumsrecht an dem Land geklärt werden sollte.

  • Die Bewohner der informellen Siedlung Deep Sea in Nairobi waren weiterhin dem Risiko ausgesetzt, vertrieben zu werden, um für ein Straßenbauprojekt der kenianischen Straßenbaubehörde (Kenya Urban Roads Authority – KURA) Platz zu machen. Während KURA bereits einen Umsiedlungsplan für die betroffenen Bewohner entwickelte, sagten diese, dass sie über den Plan nicht in angemessener Form konsultiert worden seien und er nicht von der korrekten Anzahl der tatsächlich von der Zwangsräumung betroffenen Personen ausgehe.

Im Oktober wurde dem Parlament ein Gesetzentwurf eines Parlamentsabgeordneten vorgelegt, der Richtlinien für Räumungen vorsah und Zwangsräumungen verbot. Bis Ende 2012 hatte es jedoch keine Debatte über diesen Gesetzentwurf gegeben. Im Oktober setzte das Ministerium für Landverwaltung (Ministry of Lands) eine neue Arbeitsgruppe ein, die einen ähnlichen Gesetzentwurf überprüfen sollte, den das Ministerium im Jahr 2011 erarbeitet hatte, der aber noch nicht ins Parlament eingebracht worden war.

Todesstrafe

Während des ganzen Jahres fällten Gerichte
21 Todesurteile, doch fanden in Kenia keine Hinrichtungen statt. Das im Jahr 2012 verabschiedete Gesetz für die kenianischen Verteidigungskräfte (Kenya Defence Forces Act) sieht vor, dass Angehörige der nationalen Streitkräfte wegen zahlreicher Straftaten zum Tode verurteilt werden können. Hierunter fallen Verrat, Spionage, Kollaboration mit dem Feind, Unterstützung des Feindes durch Geheimdienstinformationen und rechtswidrige Agitation für einen Regierungswechsel.

Amnesty International: Missionen und Bericht

Delegierte von Amnesty International besuchten Kenia
in den Monaten Januar, Oktober und Dezember.

Kenya; Submission to the Human Rights Committee, June 2012

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