Drohende Zwangsräumung

In der ungarischen Stadt Miskolc droht etwa 160 Familien die rechtswidrige Zwangsräumung. Die Familien gehören zum größten Teil der Roma-Gemeinschaft an und wohnen in dem Stadtviertel "Nummerierte Straßen". Die Behörden müssen die rechtswidrigen Zwangsräumungen verhindern.

Appell an

BÜRGERMEISTER VON MISKOLC
Mr Ákos Kriza
Városház tér 8.
Miskolc 3525, UNGARN
(Anrede: Dear Mayor / Sehr geehrter Herr Bürgermeister)
Fax: (00 36) 46 34 78 07
E-Mail: hivatal@miskolcph.hu

FÜR DIE RÄUMUNG ZUSTÄNDIGER BEAMTER
Dr. Schweickhardt Gyula
Városház tér 8., Miskolc 3525, UNGARN
(Anrede: Dear Dr. Schweickhardt Gyula /
Sehr geehrter Herr Dr. Schweickhardt Gyula)
Fax: (00 36) 46 34 88 01
E-Mail: schw.gyula@miskolcholding.hu

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR HUMANRESSOURCEN
Zoltán Balog
Ministry of Human Capacities
Akademia utca 3.
Budapest, UNGARN
Fax: (00 36) 17 95 01 51
E-Mail: miniszter@emmi.gov.hu

BOTSCHAFT VON UNGARN
S.E. Herr József Czukor
Unter den Linden 76
10117 Berlin
Fax: (030) 229 13 14
E-Mail: infober@mfa.gov.hu

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Ungarisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Mai 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Die Stadtverwaltung von Miskolc, Ungarns viertgrößte Stadt, plant die Zwangsräumung von allen Bewohner_innen des Viertels "Nummerierte Straßen", um so Platz für ein Fußballstadion zu machen. Mindestens zwei Familien wurden von einem von der Stadt beauftragten Gerichtsvollzieher dazu aufgefordert, ihre Häuser bis zum 13. April beziehungsweise bis zum 16. April zu räumen. Es wird davon ausgegangen, dass es nicht bei diesen beiden Familien bleiben wird. Am 1. April erklärte einer derjenigen, die bis zum 13. April ihr Zuhause verlassen sollen, einem Vertreter von Amnesty International: "Es geht bei der ganzen Sache um Fußball, Geld und Rassismus. Die hassen Roma."

Diese Bescheide markieren die Wiederaufnahme von Zwangsräumungen, die aufgrund eines gesetzlichen Verbots über die Wintermonate ausgesetzt worden waren. Vor Beginn der Räumungen lebten etwa 900 Personen in dem überwiegend von Roma bewohnten Stadtviertel. Im Mai 2014 erhielt etwa die Hälfte aller dort lebenden Familien einen Räumungsbescheid. Bis Anfang Dezember 2014 waren bereits 30 Familien vertrieben worden. Es hatte zuvor keine angemessene Konsultation stattgefunden, und für die Betroffenen wurden keine Alternativunterkünfte bereitgestellt. Amnesty International hat das Viertel "Nummerierte Straßen" in den vergangenen neun Monaten bereits dreimal besucht und sich mit Beamt_innen der Stadt getroffen, die dort für die Durchführung der Räumungen zuständig sind. Die Bewohner_innen des Viertels geben an, dass es keine wirksame Konsultation bezüglich der Räumungen und eventuellen Alternativmaßnahmen gegeben habe und ihnen keine alternativen Unterkünfte angeboten worden seien. Gemäß internationalen Menschenrechtsstandards müssen Räumungen selbst dann, wenn sie als gerechtfertigt betrachtet werden, den betreffenden Richtlinien der internationalen Menschenrechtsnormen in vollem Umfang entsprechen.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte setzen Sie alle Räumungen aus, bis umfassende Konsultationen mit den betroffenen Gemeinschaften im Viertel "Nummerierte Straßen" durchgeführt wurden, um alle umsetzbaren Alternativen zu den geplanten Räumungen sowie mögliche Umsiedlungspläne zu erörtern. Sorgen Sie zudem bitte dafür, dass allen Betroffenen vor der Räumung Alternativunterkünfte zur Verfügung gestellt werden, die den Richtlinien internationaler Menschenrechtsnormen entsprechen.

  • Bitte führen Sie Räumungen nur dann durch, wenn alle Alternativen ausgeschöpft sind und beachten Sie dabei die internationalen Menschenrechtsnormen und -standards in vollem Umfang. Dies gilt auch für die geplanten Räumungen im Viertel "Nummerierte Straßen".

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die Personen, die 2014 Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen geworden sind, Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln und Alternativunterkünften erhalten.

[APPELLE AN]

BÜRGERMEISTER VON MISKOLC
Mr Ákos Kriza
Városház tér 8.
Miskolc 3525, UNGARN
(Anrede: Dear Mayor / Sehr geehrter Herr Bürgermeister)
Fax: (00 36) 46 34 78 07
E-Mail: hivatal@miskolcph.hu

FÜR DIE RÄUMUNG ZUSTÄNDIGER BEAMTER
Dr. Schweickhardt Gyula
Városház tér 8., Miskolc 3525, UNGARN
(Anrede: Dear Dr. Schweickhardt Gyula /
Sehr geehrter Herr Dr. Schweickhardt Gyula)
Fax: (00 36) 46 34 88 01
E-Mail: schw.gyula@miskolcholding.hu

KOPIEN AN
MINISTER FÜR HUMANRESSOURCEN
Zoltán Balog
Ministry of Human Capacities
Akademia utca 3.
Budapest, UNGARN
Fax: (00 36) 17 95 01 51
E-Mail: miniszter@emmi.gov.hu

BOTSCHAFT VON UNGARN
S.E. Herr József Czukor
Unter den Linden 76
10117 Berlin
Fax: (030) 229 13 14
E-Mail: infober@mfa.gov.hu

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Ungarisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Mai 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 8. Mai 2014 entschieden sich die Behörden der Stadt Miskolc dazu, das Viertel "Nummerierte Straßen" aufzulösen und kündigten die bestehenden Mietverträge. Durch die bevorstehenden Räumungen, für die keinerlei Entschädigungsleistungen vorgesehen sind, droht dem Großteil der Bewohner_innen nun die Obdachlosigkeit. Es hat keine umfassende Konsultation der Betroffenen stattgefunden. Amnesty International hat sich am 14. Juli 2014 schriftlich mit den Behörden von Miskolc in Verbindung gesetzt und Delegierte der Organisation haben sich im Oktober mit Vertreter_innen der Stadt getroffen.

Als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und anderer Menschenrechtsverträge hat Ungarn die Pflicht, rechtswidrige Zwangsräumungen zu verbieten, zu unterlassen und zu verhindern.

Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 7 verdeutlicht, dass Räumungen nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen, wenn alle anderen umsetzbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Weiterhin erklärt der Ausschuss, dass Räumungen selbst, wenn sie als gerechtfertigt betrachtet werden, nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn angemessene Schutzgarantien ergriffen wurden, Entschädigung für jegliche Verluste geleistet wird und Alternativunterkünfte bereitgestellt werden. Laut Völkerrecht dürfen rechtswidrige Zwangsräumungen und Abrisse von Wohnhäusern nicht als Strafmaßnahme gegen Menschen eingesetzt werden, die nicht über eine Aufenthaltsgenehmigung oder einen anderen Status verfügen.
Darüber hinaus ist Ungarn gemäß internationalen Menschenrechtsabkommen dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass Räumungen nicht direkt oder indirekt zu Diskriminierung und Ungleichheit führen. Bei der Planung von Projekten oder der Erwägung von Räumungen müssen die Behörden immer überprüfen, ob eine bestimmte Gruppe in besonderem Maße von Räumungen bedroht ist. Die ungarischen Behörden haben sogar die Pflicht, Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Ausweitung des Kündigungsschutzes für Randgruppen, einschließlich der Roma, zu ergreifen.

Auf der Grundlage des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte müssen die Behörden vor der Durchführung von Räumungen eine wirkliche Konsultation mit den betroffenen Personen durchführen, um alle umsetzbaren Alternativen zu diesen Räumungen zu erörtern. Allen betroffenen Gruppen und Personen, darunter Frauen, ethnische Minderheiten und Personen mit Behinderungen sowie auch die Personen, die im Namen der Betroffenen handeln, haben das Recht, alle relevanten Informationen zu erhalten, umfassend konsultiert zu werden und an dem gesamten Prozess beteiligt zu sein. Darüber hinaus haben sie das Recht, Alternativvorschläge zu machen, welche von den Behörden ordnungsgemäß geprüft werden müssen.

Die UN-Grundsätze und Prinzipien zur Räumung und Umsiedlung im Rahmen von Entwicklungsprojekten schreiben vor, dass Staaten vor der Umsetzung eines Projektes, das zu der Räumung und Umsiedlung von Personen führen könnte, eine Auswirkungsanalyse durchführen müssen. Dabei müssen Informationen zu dem betroffenen Gebiet und den betroffenen Personen, einschließlich darüber, inwiefern die Betroffenen mit dem Gebiet verbunden sind (z.B. Einkommensquellen), zu öffentlichen Dienstleistungen etc. berücksichtigt werden.

Eine Konsultation ist nur dann sinnvoll, wenn dabei alle umsetzbaren Alternativen zu einer Räumung erörtert werden. Soll eine Räumung beispielsweise wegen Ausbleiben der Mietzahlungen durchgeführt werden, so kann im Rahmen der Konsultation möglicherweise eine längere Zahlungsfrist vereinbart werden. Sollen Personen wegen Sicherheitsmängeln an den Unterkünften geräumt werden, so könnte man möglicherweise Ausbesserungen an den betroffenen Gebäuden vornehmen, statt diese abzureißen.