529 Patient_innen warten auf medizinische Evakuierung

Diese Urgent Action ist beendet.

Weitere 35 Patient_innen konnten aus dem belagerten Ost-Ghouta nach Damaskus evakuiert werden, wo sie medizinisch versorgt und behandelt werden. 496 Patient_innen warten immer noch auf ihre Evakuierung. Sie benötigen dringend medizinische Versorgung.

Behandlung von Kindern nach einem vermeintlichen Giftgasangriff in der syrischen Stadt Chan Schaichun am 4. April 2017

Behandlung von Kindern nach einem vermeintlichen Giftgasangriff in der syrischen Stadt Chan Schaichun am 4. April 2017

558 Patient_innen warteten in der belagerten Stadt Ost-Ghouta auf ihre medizinische Evakuierung. Zwar wurden Ende Dezember 2017 bereits 29 von ihnen zur Behandlung in Krankenhäuser in Damaskus gebracht, doch weitere 529 Patient_innen benötigen nach wie vor dringend eine Evakuierung zur medizinischen Behandlung.

Appell an

Bashar Ja’afari

Ambassador Extraordinary and

Plenipotentiary

820 Second Avenue, 15th Floor

New York, NY 10017, USA

Sende eine Kopie an

Permanent Representative to the Mission of the Russian Federation to the UN

Nebenzia Vassily Alekseevich

136 East 67 Street,

New York, N.Y. 10065

Fax: (00 1) 212 628-0252

E-Mail: press@russiaun.ru

 

Botschaft der Arabischen Republik Syrien

Herrn Bashar Alassaed

Geschäftsträger a.i., I. Sekretär

Rauchstr. 25


10787 Berlin

Fax: 030-5017 7311

E-Mail:
info@syrianembassy.de

Amnesty fordert:

  • Bitte lassen Sie umgehend und bedingungslos alle Evakuierungen aus medizinischen Gründen nach Damaskus zu.
  • Ich fordere die syrische Regierung mit Nachdruck auf, die Belagerung von Ost-Ghouta sofort aufzuheben.
  • Geben Sie bitte auch den humanitären UN-Agenturen und den durchführenden Partnerorganisationen vor Ort ungehinderten Zugang zu dem betroffenen Gebiet.

Sachlage

Am 27. Dezember 2017 genehmigte die syrische Regierung die Evakuierung von 29 schwer erkrankten Menschen aus Ost-Ghouta (Ost-Ghuta) aus medizinischen Gründen. Nachdem 17 Kinder, sechs Frauen und sechs Männer zur Behandlung in Krankenhäuser in Damaskus gebracht worden waren, war die Evakuierung am 29. Dezember 2017 abgeschlossen. Die Evakuierten waren schwer verletzt oder litten an gesundheitlichen Problemen wie Herzkrankheiten, Krebs oder Nierenversagen. Ost-Ghouta ist eine Gegend nahe Damaskus, die von Regierungstruppen belagert wird. Dort leben etwa 400.000 Zivilpersonen.

Laut Angaben von medizinischem Personal starben in Ost-Ghouta bereits 14 Menschen infolge der Belagerung. Sie warteten vergeblich auf ihre Evakuierung. Insgesamt 572 Menschen mit schweren Verletzungen und chronischen Erkrankungen warteten dort seit Juli 2017 auf die Genehmigung ihrer medizinischen Evakuierung durch die Regierung. Angehörige des medizinischen Personals bestätigten Berichte, denen zufolge die Regierung der Evakuierung erst nach Verhandlungen mit der bewaffneten Opposition zustimmte. Dabei wurde die Freilassung einiger Gefangener vereinbart, die von oppositionellen Kräften festgehalten worden waren. Die 29 Personen, die evakuiert werden durften, standen aufgrund der Dringlichkeit ganz oben auf der Liste von Patient_innen zur Evakuierung.

Weitere 529 Patient_innen benötigen jedoch nach wie vor unverzüglich medizinische Behandlung ihrer Verletzungen und Krankheiten. Tatsächlich verbietet das humanitäre Völkerrecht, dass Kranke oder Verletzte als Tauschobjekte bei Verhandlungen eingesetzt werden; ihnen steht die notwendige medizinische Behandlung zu, ohne dass daran Bedingungen geknüpft sein dürfen. Ärzt_innen und medizinisches Personal können die Verletzten und Kranken nicht angemessen medizinisch versorgen, da es an chirurgischem Material, medizinischer Ausstattung und Medikamenten, insbesondere für chronische Erkrankungen wie Krebs, Herzleiden und Diabetes, mangelt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Februar 2017 eroberte die syrische Regierung die Gegenden von Al-Qaboun und Barze, die an das Viertel Harasta in Ost-Ghouta grenzen und schloss alle Tunnel, die jahrelang eine Mindestversorgung mit Nahrungsmitteln, Wasser und medizinischer Versorgung sichergestellt hatten. Am 3. Oktober verschärfte die syrische Regierung die Belagerung noch weiter, indem sie den Checkpoint Al-Wafideen, den letzten Zugang nach Douma, schloss. Damit unterband sie den Zugang zu medizinischen und humanitären Hilfslieferungen und die Bewegungsfreiheit der Zivilbevölkerung. Nur zwei Hilfskonvois sind seither in das Gebiet gelassen worden, doch beide beförderten viel zu wenig Material, um den bestehenden Bedarf an humanitärer Hilfe in der Bevölkerung abzudecken. Sämtliche medizinischen Güter wurden von der Regierung aus den Konvois herausgenommen. Seit Oktober hat sich die humanitäre Lage in Ost-Ghouta sehr verschlechtert: Die Preise für Medikamente und Grundnahrungsmittel wie Milch und Brot sind extrem in die Höhe geschnellt.

Im August 2015 veröffentlichte Amnesty International einen Bericht, in dem die Organisation die rechtswidrige Belagerung von Ost-Ghouta und die Angriffe gegen zivile Objekte dokumentierte. Den englischsprachigen Bericht finden Sie hier: https://www.amnesty.org/en/documents/mde24/2079/2015/en/. Im November 2017 veröffentlichte Amnesty International einen Bericht zu den Massenvertreibungen innerhalb Syriens, auf Englisch zu finden unter: https://www.amnesty.org/en/documents/mde24/7309/2017/en/. Darin wurde die Strategie der Regierung angeprangert, die Massenvertreibung der örtlichen Bevölkerung durch anhaltende Belagerungen zu provozieren. Gleichzeitig intensivierten die syrischen Regierungstruppen die Luftangriffe und den Artilleriebeschuss auf Ost-Ghouta unter Einsatz verbotener sowjetischer Streubomben und improvisierter Raketen und töteten und verletzten damit Zivilpersonen. Laut Angaben des Beobachters von Landminen und Streumunition (Landmine and Cluster Munition Monitor, http://the-monitor.org/en-gb/reports/2016/syria/cluster-munition-ban-policy.aspx) tauchte diese Munition erstmalig in Syrien auf, nachdem Russland im September 2015 mit dem Raketenbeschuss regierungskritischer Gruppen begonnen hatte. Solche Waffen sind in über 100 Ländern verboten, da sie aufgrund der willkürlichen Wirkung eine große Gefahr für die Zivilbevölkerung darstellen. Seit Jahren fordert Amnesty International alle Staaten auf, den Einsatz, die Produktion, den Transfer und die Lagerung von Streumunition unverzüglich einzustellen und dem Übereinkommen über Streumunition aus dem Jahr 2008 beizutreten.