Zwei Blogger weiter unter Anklage

Diese Urgent Action ist beendet.

Das Verfahren gegen die beiden Blogger Cheikh Jiddou und Abderrahmane Weddady wurde am 29. Juli eingestellt. Alle Anklagen sind fallengelassen worden. Auch ihre Ausweis- und Reisepapiere haben sie zurückerhalten.

default_picture

Die mauretanischen Blogger Cheikh Jiddou und Abderrahmane Weddady wurden am am 3. Juni gegen Kaution freigelassen. Sie stehen jedoch weiterhin unter Anklage. Außerdem behält die Polizei nach wie vor ihre Ausweispapiere ein. Die beiden Blogger waren festgenommen worden, nachdem sie auf Facebook Kommentare gegen die Korruption gepostet hatten.

Appell an

Präsident von Mauretanien

General Mohamed Ould Abdel Aziz

Presidency

BP 184 Nouakchott

MAURETANIEN

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK MAURETANIEN

S.E. Herrn Mouhamed Mahmoud Brahim Khlil

Malvenstraße 8

12203
Berlin


Fax: 030-2067 4750

E-Mail: info@mauretanien-embassy.de

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie höflich und mit Nachdruck auf, die Anklage gegen Abderrahmane Weddady und Cheikh Jiddou fallenzulassen, da sie nur aufgrund der Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung erhoben wurde.
  • Bitte geben Sie den beiden Bloggern unverzüglich ihre Ausweisdokumente zurück.
  • Bitte gewährleisten Sie, dass das Recht auf Meinungsfreiheit in Mauretanien respektiert, gefördert und geschützt wird.

Sachlage

Die Blogger Cheikh Jiddou und Abderrahmane Weddady waren am 22. März in der mauretanischen Hauptstadt Nouakchott von der Polizei für Wirtschaftsverbrechen willkürlich inhaftiert worden. Zuvor hatten sie auf Facebook Kommentare gegen die Korruption gepostet. Die Kommentare waren eine Reaktion auf Artikel, in denen einige mauretanische Regierungsvertreter_innen beschuldigt wurden, rechtswidrig Vermögen angehäuft und dieses ins Ausland gebracht zu haben.

Die beiden wurden bis zum 27. März von der Polizei festgehalten und am selben Tag der Staatsanwaltschaft in West Nouakchott zur Befragung vorgeführt. Anschließend brachte man sie in das Zentralgefängnis von Nouakchott.

Trotz der Freilassung wird die Anklage wegen "bösartiger Beschuldigung" bislang aufrechterhalten. Die Polizei für Wirtschaftsverbrechen behält auch nach wie vor ihre bereits am 7. März beschlagnahmten Personalausweise und Pässe ein.

Abderrahmane Weddady und Cheikh Jiddou sind nun zwar frei, doch können sie wegen der beschlagnahmten Ausweispapiere weder reisen noch am 22. Juni an den Präsidentschaftswahlen teilnehmen. Sie könnten auch jederzeit wieder inhaftiert werden, da ihr Strafverfahren nicht eingestellt wurde.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Abderrahmane Weddady ist ein bekannter mauretanischer Blogger. Der Blogger Cheikh Jiddou ist der Gründer der Jugendbewegung 25. Februar.

Vor der Inhaftierung der zwei Blogger hatten mauretanische und internationale Medien, darunter Al-Jazeera, Al-Quds und Al-Arabiya, Artikel veröffentlicht, in denen stand, dass Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate ein Konto mit zwei Milliarden Dollar eingefroren hätten. Das Konto sei von Personen eröffnet worden, die der mauretanischen Regierung nahestünden. Die beiden Blogger verwiesen auf diese Artikel und verurteilten in Facebook-Posts diese mutmaßliche Korruption.

Die Polizei hatte am 25. März ohne Durchsuchungsbefehl die Wohnungen von Abderrahmane Weddady und Cheikh Jiddou durchsucht. Dabei beschlagnahmten sie den Computer von Abderrahmane Weddady.