Zwei Blogger in Haft

Diese Urgent Action ist beendet.

Das Verfahren gegen die beiden Blogger Cheikh Jiddou und Abderrahmane Weddady wurde am 29. Juli eingestellt. Alle Anklagen sind fallengelassen worden. Auch ihre Ausweis- und Reisepapiere haben sie zurückerhalten.

Die Grafik zeigt eine Gefängnistür mit Gitterstäben.

Die Blogger Cheikh Jiddou und Abderrahmane Weddady wurden am 22. März in Nouakchott willkürlich inhaftiert. Beide wurden festgenommen, nachdem sie Kommentare gegen die Korruption auf Facebook gepostet hatten. Damit reagierten sie auf Artikel, in denen kurz zuvor einige mauretanische Regierungsvertreter_innen der Korruption beschuldigt wurden.

Appell an

General Mohamed Ould Abdel Aziz

President of the Islamic Republic of Mauretania

Presidency, BP 184 Nouakchott

MAURETANIEN

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK MAURETANIEN

S.E. Herrn Mouhamed Mahmoud Brahim Khlil


Malvenstraße 8

12203 Berlin

Fax: 030-2067 4750

E-Mail: info@mauretanien-embassy.de

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie höflich und mit Nachdruck auf, Abderrahmane Weddady und Cheikh Jiddou umgehend und bedingungslos freizulassen, da sie sich nur aufgrund der Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft befinden.
  • Bitte geben Sie den beiden Bloggern unverzüglich ihre Ausweisdokumente zurück.
  • Bitte gewährleisten Sie, dass das Recht auf Meinungsfreiheit in Mauretanien respektiert, gefördert und geschützt wird.

Sachlage

Die Blogger Cheikh Jiddou und Abderrahmane Weddady wurden am 22. März in Nouakchott von der Polizei für Wirtschaftsverbrechen willkürlich inhaftiert. Zuvor hatten sie auf Facebook Kommentare gegen die Korruption gepostet. Die Kommentare waren eine Reaktion auf Artikel, in denen einige mauretanische Regierungsvertreter_innen beschuldigt wurden, rechtswidrig Vermögen angehäuft und dieses ins Ausland gebracht zu haben.

Die beiden wurden bis zum 27. März von der Polizei für Wirtschaftsverbrechen festgehalten und an diesem Tag der Staatsanwaltschaft in West Nouakchott zur Befragung vorgeführt. Anschließend wurden sie in das Zentralgefängis von Nouakchott gebracht. Die Blogger sind nun wegen "bösartiger Beschuldigung" angeklagt.

Am 7. März waren sie von der Polizei für Wirtschaftsverbrechen zu ihren Facebook-Posts befragt worden und nach der Befragung wurden ihre Personalausweise und Pässe beschlagnahmt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Abderrahmane Weddady ist ein bekannter mauretanischer Blogger. Der Blogger Cheikh Jiddou ist der Gründer der Jugendbewegung 25. Februar.

Am 22. März hatte die Polizei für Wirtschaftsverbrechen die beiden Blogger festgenommen, nachdem sie einer Vorladung zur Befragung nachgekommen waren. In einer am selben Tag veröffentlichen Erklärung der mauretanischen Staatsanwaltschaft hieß es, dass die Informationen über die Veruntreuung und das Einfrieren von mauretanischem Vermögen "überhaupt nicht der Wahrheit entsprechen" und "die Ermittlungen zu der Quelle dieser Falschinformation weitergeführt werden".

Vor der Inhaftierung der zwei Blogger hatten mauretanische und internationale Medien, darunter Al-Jazeera, Al-Quds und Al-Arabiya Artikel, veröffentlicht, in denen stand, dass Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate ein Konto mit zwei Milliarden Dollar eingefroren hätten, das von Personen eröffnet worden sei, die der mauretanischen Regierung nahestünden. Die beiden Blogger verurteilten in ihren Facebook-Posts basierend auf den in den Artikeln veröffentlichten Informationen diese mutmaßliche Korruption.

Am 7. März waren Abderrahmane Weddady und Cheikh Jiddou zuerst als Zeugen von der Polizei für Wirtschaftsverbrechen befragt worden, weil einige zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich gegen Korruption engagieren, diesbezüglich Gerechtigkeit und Ermittlungen zu dem unrechtmäßig erworbenen Vermögen einiger hochrangiger mauretanischer Politiker_innen forderten. 

Die Polizei durchsuchte dann am 25. März ohne Durchsuchungsbefehl die Wohnungen von Abderrahmane Weddady und Cheikh Jiddou. Dabei beschlagnahmten sie den Computer von Abderrahmane Weddady.