Libanon: Drei Syrern droht die Abschiebung

Diese Urgent Action ist beendet.

Die libanesischen Behörden haben die syrischen Geflüchteten Ahmad Al Waked und Tarek Al A'lo am 13. Oktober 2021 und Fares Al Zo'bi am 22. Oktober 2021 freigelassen. Die drei Männer befanden sich seit September 2021 in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt und waren von der Abschiebung nach Syrien bedroht.

Eine Illustration in Grautönen von neun Männern, die am Boden einer kleinen Zelle sitzen und die Köpfe hängen lassen und ernste Blicke haben, an der Tür ist ein kleines Fenster mit Gitterstäben und an den Wänden hängen Beutel oder Kleider

Eine Illustration von syrischen Flüchtlingen im Gefängnis

Drei syrischen Flüchtlingen, Ahmad Al Waked, Tarek Al A'lo und Fares Al Zo'bi, droht die Abschiebung aus dem Libanon, nachdem sie am 13., 14. bzw. 16. September 2021 am internationalen Flughafen von Beirut von den Sicherheitskräften festgenommen wurden. Seitdem befinden sich die drei Gefangenen in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt.

Appell an

Major General Abbas Ibrahim

General Directorate of General Security

Adlieh-Beirut

LIBANON

Sende eine Kopie an

Botschaft der Libanesischen Republik

S.E. Herr Mustapha Adib Abdul Wahed

Berliner Straße 127

13187 Berlin

Fax: 030-4748 7858

E-Mail: info@libanesische-botschaft.de

Amnesty fordert:

Sachlage

Drei syrische Flüchtlinge aus dem Gouvernement Daraa in Südsyrien, Ahmad Al Waked, Tarek Al A'lo und Fares Al Zo'bi, befanden sich am 13., 14. bzw. 16. September 2021 am internationalen Flughafen Beirut, als sie von Angehörigen des Allgemeinen Sicherheitsdienstes festgenommen wurden. Seitdem haben ihre Familien in Syrien den Kontakt zu ihnen verloren.

Nach Informationen von Amnesty International hat ein Menschenrechtsanwalt versucht, ihre Fälle weiterzuverfolgen, aber seine Ersuchen an den Allgemeinen Sicherheitsdienst, die drei Männer zu treffen und von ihnen unterzeichnete Vollmachtsdokumente zu erhalten, wurden bisher abgelehnt oder ignoriert. Nach Angaben des Anwalts teilten Beamt_innen der Zentrale der allgemeinen Sicherheitsbehörde ihm mit, dass Ahmad Al Waked und Tarek Al A'lo in der Informationsabteilung der Zentrale der allgemeinen Sicherheitsbehörde in Beirut inhaftiert seien, während Fares Al Zo'bi der Militärpolizei der libanesischen Armee übergeben wurde. Die libanesische Armee teilte dem Anwalt jedoch am 21. September mit, dass er sich nicht in ihrem Gewahrsam befinde. Daher ist Fares Al Zo'bi dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen und ist einem erhöhten Risiko von Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ahmad Al Waked, Tarek Al A'lo und Fares Al Zo'bi sind drei Syrer, die aus dem Gouvernement Daraa im Süden Syriens geflohen sind. Dort war es nicht mehr sicher, da in den letzten Monaten die gewaltsamen Zusammenstöße zwischen den syrischen Regierungstruppen und bewaffneten Gruppen zugenommen haben.

Die drei Männer reisten in den Libanon ein, um in einem Drittstaat Asyl zu beantragen. Der Libanon beherbergt über eine Million syrische Flüchtlinge, die inzwischen mehr als ein Viertel der Bevölkerung ausmachen. Der Allgemeine Sicherheitsdienst bestätigte in einem Schreiben an Amnesty International vom Dezember 2020, dass die Behörden zwischen Mai 2019 und Ende 2020 insgesamt 6.002 Syrer_innen abgeschoben haben, 863 davon im Jahr 2020. Die Abschiebungen erfolgten, nachdem der Oberste Verteidigungsrat beschlossen hatte, Menschen, die nach dem 24. April 2019 "illegal" in den Libanon eingereist waren, abzuschieben. Aufgrund der Pandemie wurden die Abschiebungen im Jahr 2020 teilweise ausgesetzt. Zusammen mit dem Beschluss des Obersten Verteidigungsrates von 2019 hat der Libanon dem UNHCR, dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, verboten, seit 2015 neue Flüchtlinge aus Syrien zu registrieren.

Am 5. September 2021 beschloss der Allgemeine Sicherheitsdienst die Abschiebung von sechs syrischen Geflüchteten, trotz der großen Gefahren, denen sie in Syrien ausgesetzt waren. Die Schutzsuchenden wurden beschuldigt, ohne gültige Papiere ins Land eingereist zu sein. Amnesty International rief in einer Stellungnahme dazu auf, ihre Abschiebung zu stoppen. In einer erfreulichen Erklärung vom 8. September bestätigte Generalmajor Abbas Ibrahim, Leiter des libanesischen allgemeinen Sicherheitsdienstes, dass die sechs syrischen Männer nicht abgeschoben werden. Sie befinden sich jedoch bis heute in Haft. Dieser Fall ist ein trauriges Beispiel für die Folgen der Entscheidung des Obersten Verteidigungsrates, Flüchtlinge, die nach dem 24. April 2019 "illegal" in den Libanon einreisen, abzuschieben.

Da das Recht, Asyl zu beantragen, ein Grundrecht ist und Syrien nach wie vor ein unsicheres Land für die Rückkehr ist, muss die Entscheidung des Obersten Verteidigungsrates unverzüglich zurückgenommen werden, und den aus Syrien kommenden Flüchtlingen sollte im Libanon uneingeschränkter Schutz gewährt werden. Amnesty International hat dokumentiert, wie die syrischen Behörden gezielt Menschen, die aus dem Land geflohen sind, bei ihrer Rückkehr nach Syrien foltern, willkürlich festhalten und verschwinden lassen.