Unmittelbar drohende Hinrichtungen

Diese Urgent Action ist beendet.

Nach den Hinrichtungen der sieben Mitglieder der Sekte Aum Shinrikyo zu Beginn des Monats wurden nun die sechs verbleibenden Männer, die im selben Fall zum Tode verurteilt worden waren, am 26. Juli 2018 gehängt. In Japan waren zuletzt im Jahr 2008 mehr als zehn Menschen innerhalb eines Jahres hingerichtet worden. Es ist zudem äußerst ungewöhnlich, dass Japan zwei Gruppenhinrichtungen in einem Monat durchführt.

Infografik der Weltkarte zum Thema Todesstrafe

Infografik Todesstrafe schwarz - Länder, die die Todesstrafe nicht mehr anwenden gelb - Länder, die die Todesstrafe noch anwenden

Die Hinrichtung von 13 Mitgliedern der Sekte Aum Shinrikyo könnte nun jederzeit stattfinden, da die Verfahren gegen die letzten beiden Sektenmitglieder, die 17 Jahre lang flüchtig waren, jetzt auch abgeschlossen sind.

Appell an

Justizminister

Yoko Kamikawa

Ministry of Justice

1-1-1 Kasumigaseki Chiyoda-ku

Tokyo, Japan 100-8977

JAPAN

Sende eine Kopie an

Botschaft von Japan

S.E. Herr Takeshi Yagi

Hiroshimastraße 6

10785 Berlin

Fax: 030-2109 4222

E-Mail: info@bo.mofa.go.jp

Amnesty fordert:

  • Bitte lassen Sie weder die 13 Mitglieder der Sekte Aum Shinrikyo noch andere Gefangene hinrichten und wandeln Sie alle Todesurteile um.
  • Ich möchte keinesfalls die begangenen Verbrechen entschuldigen oder das verursachte Leid verharmlosen. Doch auch jede Hinrichtung ist ein Verstoß gegen das Recht auf Leben.
  • Ich bitte Sie nachdrücklich, als ersten Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe, ein sofortiges Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe zu verhängen und eine informierte Diskussion zu dieser Art der Bestrafung anzuregen.
  • Beenden Sie bitte die Geheimhaltung rund um die Anwendung der Todesstrafe in Japan und setzen Sie die Familien und Rechtsbeistände der Betroffenen sowie die Öffentlichkeit von bevorstehenden Hinrichtungen in Kenntnis.

Sachlage

13 Mitgliedern der Sekte Aum Shinrikyo droht jetzt die Vollstreckung der Hinrichtung. Sie wurden zwischen 2006 und 2011 schuldig befunden, 1995 einen Giftgasanschlag auf die U-Bahn in Tokio verübt und weitere Straftaten begangen zu haben. Ihre Verfahren wurden zwar vor vielen Jahren abgeschlossen, doch bislang wurde niemand gemäß Paragraf 475 der Strafprozessordnung hingerichtet, da die Verfahren gegen zwei weitere Personen, die im Zusammenhang mit dem Anschlag von 1995 angeklagt waren, noch nicht abgeschlossen waren. Nun sind die Strafverfahren wegen verschiedener Verbrechen gegen alle 192 Mitglieder der Aum-Shinrikyo-Sekte abgeschlossen. 2012 hatten sich die beiden letzten Sektenmitglieder nach 17 Jahren auf der Flucht gestellt. Am 25. Dezember 2017 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Entscheidung des Hohen Gerichts, Naoko Kikuchi freizusprechen, da sie nichts von der Verschwörung zum Angriff auf die Tokioer U-Bahn wusste. Einen Monat später, am 25. Januar 2018, bestätigte der Oberste Gerichtshof außerdem die lebenslange Haftstrafe von Katsuya Takahashi. Sein Rechtsmittel wurde einige Tage darauf zurückgewiesen.

Einige der 13 versuchen, ein Neuverfahren zu erwirken. Sie könnten jedoch hingerichtet werden, ehe das Gericht die Prüfung ihrer Anträge beendet. Die Hinrichtung von Personen, deren Rechtsmittel oder andere Verfahren noch anhängig sind, verstößt gegen die UN-Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht. Darüberhinaus sieht Paragraf 457 (2) der japanischen Strafprozessordnung vor, dass diejenigen, die das Recht auf die Einlegung von Rechtsmitteln verlangen, nicht in der vom Gesetz festgelegten Zeitspanne hingerichtet werden dürfen. Zwischen 1999 und 2016 wurde keine Person hingerichtet, die ein Neuverfahren anstrebte, doch 2017 wurden drei Gefangene hingerichtet, deren Antrag auf ein Neuverfahren von den Gerichten anhängig war. Der aktuelle und der ehemalige Justizminister Katsutochi Kaneda und Yoko Kamikawa, die 2017 Hinrichtungsanordnungen unterzeichneten, sagten beide, dass sie nicht der Meinung sind, dass Menschen, die Neuverfahren anstreben von der Hinrichtung verschont bleiben sollten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

13 männliche Mitglieder der Sekte Aum Shinrikyo wurden wegen ihrer Beteiligung an der Organisation und Ausführung des Giftgasangriffs auf die U-Bahn in Tokio 1995 schuldig gesprochen. Bei ihnen handelt es sich um: Seiichi Endo, Satoru Hashimoto, Kiyohide Hayakawa, Yasuo Hayashi, Kenichi Hirose, Yoshihiro Inoue, Chizuo Matsumoto (auch als Shoko Asahara bekannt), Kazuaki Miyamae, Tomomasa Nakagawa, Tomomitsu Niimi, Toru Toyota, Masami Tsuchiya und Masato Yokoyama. Die Anklagen gegen sie lauteten unter anderem auf Mord, Entführung, Körperverletzung und Experimentieren mit chemischen und biologischen Waffen.

Japan hat in den vergangenen drei Jahrzehnten jedes Jahr zwischen einem und 15 Todesurteilen vollstreckt – mit Ausnahme von 2011, als niemand hingerichtet wurde. Die Angeklagten müssen in Japan innerhalb von 14 Tagen nach der Festlegung des Strafmaßes entscheiden, ob sie Rechtsmittel einlegen. Wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden, beginnt die Verbüßung der Strafe umgehend. In Paragraf 475 (2) der japanischen Strafprozessordnung heißt es: "Die Anordnung, die in dem vorherigen Paragrafen festgelegt ist, wird innerhalb von sechs Monaten, nachdem das Urteil endgültig und rechtskräftig wird, vollstreckt; vorausgesetzt dass – wenn ein Antrag auf Wiederherstellung des Rechts auf Rechtsmittel oder ein Antrag auf ein Neuverfahren, ein außergewöhnliches Rechtsmittel oder eine Bitte oder ein Antrag auf Begnadigung gestellt wird – die Zeitspanne bis zum Abschluss dieser Verfahren nicht in diesen Zeitraum eingeschlossen werden. Auch die Zeit vor dem endgültigen und rechtskräftigen Urteil für Mitangeklagte darf nicht auf diesen Zeitraum angerechnet werden."

Heimliche Hinrichtungen verstoßen gegen das Völkerrecht und internationale Standards bei der Anwendung der Todesstrafe. UN-Organe und Expert_innen haben dies und den Mangel an anderen angemessenen Schutzmaßnahmen, wie verpflichtende Rechtsmittel, für Menschen, denen in Japan die Todesstrafe droht, wiederholt kritisiert. Währenddessen äußerten die von den Rechtsbeiständen des Gurus Chizuo Matsumoto angeheuerten Psychiater_innen in den Jahren 2005 und 2006 Bedenken über die Verschlechterung von dessen geistiger Gesundheit durch die Haft. 2007 wurde die Empfehlung der japanischen Anwaltskammer an die Gefängnisbehörden, ihn behandeln zu lassen, abgelehnt. Gefangenen im Todestrakt ist es untersagt, miteinander zu sprechen – diese Einschränkung wird durch strikte Isolation durchgesetzt. Japan stellt die Eignung zur Hinrichtung durch die Prüfung des geistigen Gesundheitszustands von Gefangenen nicht wirksam fest. Laut einer von Chizuo Matsumotos Töchtern darf seit zehn Jahren niemand von außerhalb zu ihm, auch nicht seine Familienangehörigen und seine Rechtsbeistände, wodurch eine Einschätzung zu seinem geistigen Gesundheitszustand noch schwerer ist. Japan verurteilt bis heute Gefangene mit geistigen oder intellektuellen Einschränkungen zum Tode und lässt sie hinrichten; dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Völkerrecht und internationale Standards.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld oder anderer Eigenschaften der Person oder der Hinrichtungsmethode. Die Todesstrafe verletzt das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben und ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.