Abschiebung ausgesetzt

Diese Urgent Action ist beendet

Die für den 26. Februar geplante Abschiebung eines in Frankreich lebenden Tschetschenen ist ausgesetzt worden. A.S. wurde aus der Hafteinrichtung für Asylsuchende entlassen. Bei einer Abschiebung nach Russland wäre er in großer Gefahr gewesen, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden.

Hintergrund: Ballons steigen in den Himmel, Vordergrund: Schriftzug "Erfolg!"

Die für den 26. Februar geplante Abschiebung eines in Frankreich lebenden Tschetschenen ist ausgesetzt worden. A.S. wurde aus der Hafteinrichtung für Asylsuchende entlassen. Bei einer Abschiebung nach Russland wäre er in großer Gefahr gewesen, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden.

Sachlage

Am 20. Februar 2021 ist A.S. (der vollständige Name wird zu seinem Schutz nicht genannt), ein Tschetschene, der seit zehn Jahren mit seiner Familie in Frankreich lebt, aus der Haft entlassen worden. Sowohl das Verwaltungsgericht von Montreuil als auch das Verwaltungsgericht Paris hoben die Haftanordnung auf und setzen die geplante Abschiebung aus.

A.S. erlangte 2009 den Flüchtlingsstatus, der ihm jedoch am 27. Juli 2016 von der französischen Asylbehörde OFPRA (Office Français de Protection des Réfugiés et Apatrides) aus Gründen der nationalen Sicherheit wieder entzogen wurde. Seine Aufenthaltserlaubnis war an seinen Flüchtlingsstatus gekoppelt und bis 2020 gültig. Er beantragte eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage von Arbeitsplatz- bzw. Familienbindung, was jedoch abgelehnt wurde.

Am 15. Januar 2021 wurde A.S. mitgeteilt, dass er abgeschoben werden sollte. Seit dem 8. Februar befand er sich in einer Hafteinrichtung für Asylsuchende. Die Abschiebung nach Russland hätte A.S. der Gefahr ausgesetzt, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden. In ähnlichen Fällen sind tschetschenische Flüchtlinge, die nach Russland abgeschoben wurden, dem Verschwindenlassen zu Opfer gefallen. Sollte A.S. in ein Land abgeschoben werden, in dem seine Sicherheit bzw. sein Leben in Gefahr wären, wäre das ein klarer Verstoß gegen die Verpflichtungen Frankreichs unter internationalen Menschenrechtsnormen und ‑standards.

Gegen die Gerichtsentscheidung, A.S. freizulassen und seine Abschiebung auszusetzen, können noch Rechtsmittel eingelegt werden. Amnesty International wird den Fall deshalb weiterverfolgen und erneut Aktionen einleiten, sollte die Entscheidung aufgehoben werden. A.S. und seine Familie sind für die Unterstützung sehr dankbar und bedanken sich bei allen, die sich für ihn eingesetzt haben.

Zurzeit sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzwerkes erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.