Wieder frei

Omani human rights activist, Saeed Jaddad

Omani human rights activist, Saeed Jaddad

Der gewaltlose politische Gefangene Saeed Jaddad ist am 26. August aus der Haft entlassen worden, nachdem er neun Monate seiner einjährigen Haftstrafe abgeleistete hatte. Er war im Zusammenhang mit einem Blogbeitrag, den er im Oktober 2014 verfasst hatte, unter dem omanischen Cyber-Gesetz verurteilt worden.

Sachlage

Der 50-jährige omanische Geschäftsmann und Menschenrechtler Saeed Jaddad wurde am 26. August aus dem Gefängnis von Arzat westlich von Salala, der Hauptstadt der Provinz Dhofar, entlassen. Er hatte bis dahin drei Viertel seiner einjährigen Haftstrafe abgeleistet, zu der er wegen "Anstiftung zum Bruch der nationalen Einheit und Verbreitung von Unruhen innerhalb der Gesellschaft" verurteilt worden war. Die Anklage gegen ihn stand im Zusammenhang mit einem Blogbeitrag, den er im Oktober 2014 verfasst und in dem er die Proteste in der Provinz Dhofar von 2011 mit den Protesten in Hong Kong von 2014 verglichen hatte. Gemäß Paragraf 76 des omanischen Strafgesetzbuchs kann eine Strafe ausgesetzt werden, wenn Gefangene sich gebessert und drei Viertel ihrer Strafe abgeleistet haben.

Saeed Jaddad war am 10. Dezember 2014 festgenommen worden, als Sicherheitskräfte seine Wohnung durchsuchten. Dabei wurden auch sein Telefon und seine Computer beschlagnahmt. Man hielt ihn fünf Tage fest und verhörte ihn. In dieser Zeit durfte er weder einen Rechtsbeistand noch seine Familie kontaktierten. Die Vernehmungsbeamt_innen versuchten, ihn dazu zu zwingen, einige Dokumente zu unterzeichnen, in denen er sich selbst beschuldigt, "dem Land Schaden zugefügt und gegen Gesetze verstoßen zu haben" sowie "Kontakt mit ausländischen Organisationen" gehabt zu haben. Dies lehnte er jedoch ab. Außerdem weigerte er sich, ohne einen Rechtsbeistand die Fragen des Staatsanwalts zu beantworten. Daraufhin wurde seine Haftanordnung verlängert. Am 22. Dezember 2014 wurde er gegen Hinterlegung einer Kaution freigelassen. Die erste Anhörung in diesem Gerichtsverfahren fand in Abwesenheit von Saeed Jaddad am 27. Januar 2015 in Salala statt. Saeed Jaddad wurde am 31. März 2015 zu einer Haftstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Omanischen Rial (etwa 2.500 Euro) verurteilt. Das Berufungsgericht bestätigte sein Urteil am 18. November 2015. Eine Woche später, am 25. November, wurde er nach einer Razzia in seinem Haus um 1 Uhr nachts festgenommen und ins Gefängnis gebracht.

Saeed Jaddad wurde bereits mehrfach festgenommen. Am 14. Januar 2013 nahm man ihn fest und inhaftierte ihn für sechs Monate, acht Tage davon in Einzelhaft. Ende Juni 2013 kam er wieder frei, durfte jedoch keine Artikel in den nationalen Medien mehr veröffentlichen. Die Behörden versuchten außerdem, ihn zur Unterzeichnung einer Stellungnahme zu bewegen, in der er jeglichen menschenrechtlichen und reformistischen Tätigkeiten abschwört. Er weigerte sich jedoch, dies zu tun. Im August 2013 wurde Saeed Jaddad die "Untergrabung des Ansehens und der Vormachtstellung des Staates" vorgeworfen, weil er politische und soziale Reformen gefordert und sich mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments getroffen hatte. Man nahm ihn am 21. Januar 2015 in seinem Haus fest, um ihn vor Gericht zu stellen. Am 8. März wurde er zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zu einer Geldstrafe wegen "Untergrabung des Ansehens des Staates" verurteilt. Außerdem wurde er zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe wegen "Anstiftung zum Protest" sowie zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe wegen "Verwendung sozialer Medien zur Verbreitung von Informationen, die die öffentliche Ordnung gefährden" verurteilt. Das Gericht urteilte, dass Saeed Jaddad die Haftstrafen parallel ableisten kann, sodass er zu insgesamt drei Jahren Haft verurteilt wurde. Zudem entschied das Gericht, dass er eine Gesamtgeldstrafe von 1.700 Omanischen Rial (etwa 4.200 Euro) zahlen muss. Am 7. April 2015 wurde er gegen Kaution freigelassen. Sein Berufungsverfahren begann am 15. April. Am 9. September 2015 bestätigte das Berufungsgericht in Maskat seine Geldstrafe sowie seine dreijährige Haftstrafe und setzte sie für drei Jahre zur Bewährung aus.

Seit 2015 ist es immer schwieriger geworden, Informationen zu Gerichtsverfahren in Oman zu erhalten. Die Behörden haben die Einschränkung der Meinungsfreiheit verschärft und üben mehr Druck auf Aktivist_innen aus, damit diese ihre Arbeit beenden.

Es sind derzeit keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.