Aus der Haft entlassen

Die Behörden in den Vereinigten Arabischem Emiraten versuchen jede Form von Kritik im Keim zu ersticken

Die Behörden in den Vereinigten Arabischem Emiraten versuchen jede Form von Kritik im Keim zu ersticken

Der gewaltlose politische Gefangene Dr. Mahmood al-Jaidah wurde am 22. Mai begnadigt und nach Katar ausgeflogen. Er war im März 2014 zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Sachlage

Am 22. Mai wurde der Katarer Dr. Mahmood al-Jaidah vom Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Sheikh Khalifa bin Zayed Al Nahyan, begnadigt. Noch am selben Tag flog man ihn nach Katar aus. Der Arzt war am 3. März 2014 zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt worden.

Am 26. Februar 2013 nahm man Dr. Mahmood al-Jaidah ohne Haftbefehl fest. Er befand sich zum Zeitpunkt seiner Festnahme am Internationalen Flughafen von Dubai auf der Durchreise. Die Behörden hielten Dr. Mahmood al-Jaidah mehrere Monate lang an einem geheimen Ort fest und weigerten sich, seine Angehörigen über seinen Aufenthaltsort in Kenntnis zu setzen. Man gewährte Dr. Mahmood al-Jaidah später eingeschränkten Zugang zu seiner Familie.

Am 4. November 2013 gab Dr. Mahmood al-Jaidah in seinem Gerichtsverfahren an, dass Angehörige der Gefängnisbehörde ihm ins Gesicht und auf die Fußsohlen geschlagen hätten. Sie sollen ihn zudem am Schlafen gehindert und ihn durchgängig hellem Licht ausgesetzt haben. Zudem zwang man Dr. Mahmood al-Jaidah offenbar dazu, eine ihm nicht bekannte Flüssigkeit zu sich zu nehmen, von der er dachte, dass sie giftig sein könnte, und drohte ihm damit, seine Fingernägel herauszuziehen und ihn kopfüber aufzuhängen bis er stirbt. Am 11. März 2013 zwang man ihn, eine Aussage zu machen, die auf Video aufgenommen wurde. Die Vernehmungsbeamt_innen versicherten ihm, dass sie ihn danach freilassen würden. Zudem versprachen sie Dr. Mahmood al-Jaidah, dass es ihm danach gestattet würde, nach Katar zurückzukehren. Sie hielten ihn danach jedoch weiter in Haft. Er wurde auch dazu gezwungen, mehrere Dokumente zu unterschreiben und mit seinen Fingerabdrücken abzuzeichnen, die er zuvor nicht lesen durfte. Man erlaubte Dr. Mahmood al-Jaidah lediglich zwei Treffen mit seinen Rechtsbeistand, nachdem sein Verfahren begonnen hatte. Am 17. November 2013 verlegte man ihn aus der geheimen Haftanstalt in das al-Razeen-Gefängnis in Abu Dhabi. Sein Rechtsbeistand stand während des Verfahrens unter strenger Beobachtung.

Trotz der Foltervorwürde von Dr. Mahmood al-Jaidah ordnete das Gericht keine unabhängige Untersuchung an und akzeptierte sein "Geständnis" als Beweis seiner Schuld. Das Gericht befand ihn gemäß Artikel 180 des Strafgesetzbuches wegen der "finanziellen Unterstützung der Angehörigen von Mitgliedern der im Jahr 1974 gegründeten Vereinigung al-Islah" (Vereinigung für Reformen und soziale Führung) für schuldig. Zudem wurde er schuldig befunden, Familienangehörige von Mitgliedern der al-Islah, die in einem Massenverfahren im Jahr 2013 verurteilt wurden, finanziell unterstützt zu haben.

Der Sohn von Dr. Mahmood al-Jaidah, Abdulrahman al-Jaidah, war bei der Gerichtsverhandlung seines Vaters anwesend. Am 23. Dezember forderten Staatssicherheitsbeamt_innen Abdulrahman al-Jaidah dazu auf, mit ihnen den Gerichtssaal zu verlassen. Abdulrahman al-Jaidah wurde daraufhin von den Staatssicherheitsbeamt_innen kurzzeitig festgehalten. Die Beamt_innen legten ihm Handschellen an und zogen ihm einen Sack über den Kopf, damit er nicht sehen konnte, wohin sie ihn brachten. An einem geheimen Ort befragte man ihn zu seinem Einsatz für die Freilassung seines Vaters. Abdulrahman al-Jaidah hatte um Zugang zu einem Rechtsbeistand gebeten, dieser wurde ihm jedoch verweigert. Man ließ ihn erst frei, nachdem Sicherheitsbeamt_innen seine Fingerabdrücke genommen, seine Iris gescannt und ihn gezwungen hatten, ein Dokument zu unterschreiben, in dem er sich unter anderem dafür entschuldigte, "schlecht über die VAE geredet" zu haben. Daraufhin brachte man ihn in Begleitung von Staatssicherheitsbeamt_innen zum Flughafen, wo er nach Katar ausgeflogen wurde.

Es sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank an alle, die Appelle geschrieben haben.