Syrischer Kurde "verschwunden"

Ein syrischer Kurde wurde von Zypern nach Syrien abgeschoben. Bei seiner Ankunft hat man ihn festgenommen; seitdem fehlt jede Spur von ihm. Er ist möglicherweise dem "Verschwindenlassen" zum Opfer gefallen und in großer Gefahr, gefoltert zu werden.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
His Excellency Bashar al-Assad
Presidential Palace
Al-Rashid Street
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 3410

VERTEIDIGUNGSMINISTER
His Excellency Lieutenant-General
Ali Ben-Mohammed Habib Mahmoud
Ministry of Defence
Omayyad Square
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 211 9729 oder
(00 963) 11 223 7842

KOPIEN AN
INNENMINISTER
His Excellency
Major Sa’id Mohammed Sammour
Ministry of Interior
'Abd al-Rahman Shahbandar Street
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 222 3428
E-Mail: somi@net.sy

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
S. E. Herrn Hussein Omran
Rauchstr. 25
10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de, press@syrianembassy.de, secretary@syrianembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. November 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY IN ARABIC, ENGLISH, FRENCH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • Urging the authorities to reveal immediately Berzani Karro’s fate and whereabouts;

  • Calling on them to release him without delay unless he is to be charged with a recognizably criminal offence;

  • Urging them to ensure that he is protected from torture or other ill-treatment, is held in an official place of detention and allowed visits from his family, a lawyer of his choosing and any medical attention he may require.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • die Behörden auffordern, das Schicksal und den Verbleib von Berzani Karro umgehend bekannt zu geben;

  • die Behörden auffordern, Berzani Karro unverzüglich freizulassen, sofern er nicht einer als Straftat erkennbaren Handlung angeklagt wird;

  • bei den Behörden darauf dringen, sicherzustellen, dass er vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt und in einer offiziellen Haftanstalt festgehalten wird, von seiner Familie besucht werden darf und Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl und notwendiger medizinischer Versorgung erhält.

Sachlage

Wie jetzt bekannt wurde, haben die syrischen Behörden den 20-jährigen Berzani Karro am 27. Juni 2009 am Flughafen von Damaskus festgenommen. Sein Vater hat sich seitdem mehrfach bei den Behörden nach dem Schicksal und dem Verbleib seines Sohnes erkundigt, unter anderem auch in Haftanstalten und Gefängnissen überall im Land. Die dort Zuständigen leugnen jedoch, ihn gefangen zu halten. Ein Angehöriger der Staatssicherheit in der hauptsächlich von KurdInnen bewohnten und im Nordosten des Landes gelegenen Stadt Amouda, in der Berzani Karro wohnt, sagte seinem Vater, dass allein sein Familienname ausreicht, um ihn festzunehmen. Ein Onkel mit demselben Familiennamen ist ein bekanntes Mitglied der Partei "al-Hizb al-Yasari al-Kurdi fi Suria", einer verbotenen linksorientierten Partei der KurdInnen in Syrien, und befindet sich derzeit im Exil in Schweden.

Berzani Karro verließ Syrien im Oktober 2006 und reiste nach Zypern, um dort Asyl zu beantragen. Sein Antrag wurde abgelehnt, und im September 2008 nahmen die Behörden ihn mit der Begründung fest, er habe keine Aufenthaltsgenehmigung für Zypern. Er wurde im Gefängnis von Larnaca festgehalten, bis man ihn nach Syrien abschob. Zypriotische Behördenvertreter begleiteten ihn im Flugzeug und übergaben ihn am Flughafen von Damaskus den syrischen Behörden. Diese erlaubten ihm ein Telefonat mit seinen Familienangehörigen, in dem er ihnen sagte, er werde in die Abteilung für politische Sicherheit in Damaskus gebracht. Die Abteilung für politische Sicherheit ist eine von vielen Abteilungen der syrischen Sicherheitskräfte, die regelmäßig Personen beim geringsten Verdacht auf eine oppositionelle Haltung gegen die Regierung inhaftieren. Syrische KurdInnen werden besonders häufig über lange Zeiträume und willkürlich inhaftiert und sind in Gefahr, gefoltert oder auf andere Weise misshandelt zu werden.

Berzani Karro war bereits als 15-Jähriger am 15. Januar 2005 in Amouda festgenommen worden. Er wurde zweieinhalb Monate festgehalten, davon einige Zeit in der Haftanstalt der "Palästinensischen Abteilung" des Militärgeheimdienstes, wo Gefangene regelmäßig gefoltert werden. Er wurde beschuldigt, an einer nicht genehmigten Demonstration teilgenommen und Staatseigentum zerstört zu haben, darunter eine Statue des Präsidenten. Seine Familie gibt an, er sei zum Zeitpunkt der Demonstration zu Hause gewesen. In der Haftanstalt wurde er mit der als "dulab" (Reifen) bekannten Methode gefoltert, bei der das Opfer in einen großen Reifen gezwängt wird, den man solange dreht, bis die Person auf dem Kopf steht und dann mit Stöcken und Peitschen geschlagen wird. Mit ihm befanden sich noch zehn weitere – alle minderjährige – Gefangene in der Haftanstalt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Personen, die in irgendeiner Weise mit kurdischen Parteien oder Gruppierungen in Verbindung stehen, die die Behandlung der Kurden in Syrien kritisieren, werden besonders oft willkürlich festgenommen und inhaftiert, in vielen Fällen auch gefoltert oder in anderer Weise misshandelt. Zudem schränken die syrischen Behörden die Produktion und Verbreitung kurdischer Literatur, darunter Bücher und Musik, stark ein. Vielen KurdInnen wird der Zugang zu umfassender Bildung, Arbeit und dem Gesundheitswesen verweigert sowie das Recht, ihre eigene Sprache in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen zu sprechen.

Zypern hat das UN-Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge unterzeichnet, welches beinhaltet, dass niemand auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausgewiesen oder zurückgewiesen wird, "in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde."