Willkürliche Haft und Folter

Eugen Fedoruc

Eugen Fedoruc

Eugen Fedoruc wird seit beinahe einem Jahr willkürlich in einer psychiatrischen Klinik nahe Chişinău in Moldau festgehalten. Zuvor war er nach eigenen Angaben gefoltert worden, was ihn dazu bringen sollte, einen Mord zu gestehen. Die Ärzte haben nun öffentlich erklärt, dass er ohne Grund festgehalten wird.

Appell an

GENERALSTAATSANWALT
Valeriu Zubco
str. Banulescu – Bodoni 26
Chisinau, MD 2005
REPUBLIK MOLDAU
(korrekte Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
E-Mail: procuror@procuratura.md

INNENMINISTER
Recean Dorin Pavel

bd. Ştefan cel Mare 75
Chişinău, MD 2012
REPUBLIK MOLDAU
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 373) 22 22 12 01 (sagen Sie "Fax")
E-Mail: dorin.recean@mai.gov.md

Sende eine Kopie an

GESUNDHEITSMINISTER
Andrei Usatîi
Vasile Alecsandri 2
Chişinău, MD 2009
REPUBLIK MOLDAU
Fax: (00 373) 22 72 97 47
E-Mail: office@ms.gov.md

BOTSCHAFT DER REPUBLIK MOLDAU
S.E. Herrn Aureliu Ciocoi
Gotlandstraße 16
10439 Berlin
Fax: 030-44 652 972
E-Mail: office@botschaft-moldau.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Moldauisch, Rumänisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. September 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, die Rechtmäßigkeit der andauernden Haft von Eugen Fedoruc in der psychiatrischen Klinik von Chişinău zu untersuchen.

  • Veranlassen Sie bitte zudem eine Untersuchung der Vorwürfe, dass Eugen Fedoruc im Hauptkommissariat der Polizei in Chişinău, wo er ab April 2011 zwei Monate lang inhaftiert war, gefoltert und anderweitig misshandelt wurde.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Republik Moldau als Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Antifolterkonvention dazu verpflichtet ist, alle Folter- und Misshandlungsvorwürfe unparteiisch zu untersuchen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to investigate the legality of Eugen Fedoruc’s continuing detention in Chişinău Psychiatric Hospital.

  • Calling on the authorities to initiate an investigation into the allegations that Eugen Fedoruc was subjected to torture and other ill-treatment at the General Police Commisariat in Chişinău, for two months starting in April 2011.

  • Reminding the authorities that as a state party to the European Convention on Human Rights and the Convention against Torture, Moldova has an obligation to impartially investigate all allegations of torture and other ill-treatment.

Sachlage

Die Festnahme von Eugen Fedoruc ereignete sich am 2. April 2011 im Bezirk Buicani der Hauptstadt Chişinău. Sie stand im Zusammenhang mit vier Tötungen im September 2010. Anschließend war er zwei Monate lang im Hauptkommissariat der Polizei in Chişinău inhaftiert und wurde in dieser Zeit nach eigenen Angaben mehrfach gefoltert. Seinem Rechtsbeistand berichtete er, Angehörige der Polizei hätten ihm Hände und Beine auf dem Rücken zusammengebunden und ihn mit einem an seinen Beinen befestigten Seil in die Höhe gehoben. Auch sollen sie Drähte an seinen Beinen und Fußsohlen befestigt und ihm mithilfe eines Stromerzeugers heftige Elektroschocks zugefügt haben. Bei einer gerichtsmedizinischen Untersuchung wurde angegeben, dass Eugen Fedoruc sich die Wunden an seinem Körper selbst zugefügt hätte. Im April 2012 informierte die Generalstaatsanwaltschaft Amnesty International, dass für die Anwendung von Folter keine Beweise vorlägen.

Im Juni 2011 wurde Eugen Fedoruc nach 60-tägiger Polizeihaft per Gerichtsanordnung zur Untersuchung in eine psychiatrische Klinik verlegt. Der Aufenthalt war ursprünglich für eine Zeitspanne von 10 Tagen vorgesehen. Darauf folgte am 13. Juli 2011 eine weitere gerichtliche Anordnung zu einem 60 Tage dauernden Aufenthalt unter psychiatrischer Aufsicht. Aus unerklärlichen Gründen wurde dem Leiter der psychiatrischen Klinik jedoch ein anderes Exemplar dieser gerichtlichen Anordnung zugestellt als dem Rechtsbeistand von Eugen Fedoruc. Das an den Klinikleiter adressierte Exemplar war ebenfalls auf den 13. Juli 2011 datiert und mit der ersten Version in jeder Hinsicht identisch– bis auf eine Einzelheit: für das Ende des Klinikaufenthalts wurde kein Termin genannt. Der Rechtsbeistand von Eugen Fedoruc legte beim Obersten Gerichtshof und dem Berufungsgericht Rechtsmittel gegen die Inhaftierung ein und begründete dies damit, dass die Haft von Eugen Fedoruc am 11. September 2011 abgelaufen sei und er sich seitdem in willkürlicher Haft befände. Am 8. Mai 2012 wies der Oberste Gerichtshof die Rechtsmittel zurück. Am 12. Juni folgte die Ablehnung durch das Berufungsgericht, das die Rechtsmittel als unbegründet ansah. Die Gerichte haben sich dabei durchgehend auf diejenige Version der gerichtlichen Anordnung bezogen, die kein Ende der Haftzeit festsetzt. Die Existenz zweier widersprüchlicher Exemplare der Anordnung thematisierten die Gerichte jedoch nicht. Bei Eugen Fedoruc wurde Schizophrenie diagnostiziert. Bis dato hatte er sich aber weder einer länger andauernden stationären Behandlung unterziehen müssen noch hat er jemals gewaltsames Verhalten an den Tag gelegt. Im Juni erklärte der Leiter der psychiatrischen Klinik gegenüber dem Rechtsbeistand von Eugen Fedoruc, dass dieser sich in ruhigem Zustand befände und von ihm keine Bedrohung ausgehe. Es gebe darum keinen Grund, ihn stationär zu behandeln.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, die Rechtmäßigkeit der andauernden Haft von Eugen Fedoruc in der psychiatrischen Klinik von Chişinău zu untersuchen.

  • Veranlassen Sie bitte zudem eine Untersuchung der Vorwürfe, dass Eugen Fedoruc im Hauptkommissariat der Polizei in Chişinău, wo er ab April 2011 zwei Monate lang inhaftiert war, gefoltert und anderweitig misshandelt wurde.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Republik Moldau als Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Antifolterkonvention dazu verpflichtet ist, alle Folter- und Misshandlungsvorwürfe unparteiisch zu untersuchen.

[APPELLE AN]

GENERALSTAATSANWALT
Valeriu Zubco
str. Banulescu – Bodoni 26
Chisinau, MD 2005
REPUBLIK MOLDAU
(korrekte Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
E-Mail: procuror@procuratura.md

INNENMINISTER
Recean Dorin Pavel

bd. Ştefan cel Mare 75
Chişinău, MD 2012
REPUBLIK MOLDAU
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 373) 22 22 12 01 (sagen Sie "Fax")
E-Mail: dorin.recean@mai.gov.md

KOPIEN AN
GESUNDHEITSMINISTER
Andrei Usatîi
Vasile Alecsandri 2
Chişinău, MD 2009
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Fax: (00 373) 22 72 97 47
E-Mail: office@ms.gov.md

BOTSCHAFT DER REPUBLIK MOLDAU
S.E. Herrn Aureliu Ciocoi
Gotlandstraße 16
10439 Berlin
Fax: 030-44 652 972
E-Mail: office@botschaft-moldau.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Moldauisch, Rumänisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. September 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Eugen Fedoruc berichtete, dass er im zweiten Stockwerk des Hauptkommissariats gefoltert worden sei und dass sich in dem Raum, in dem seine Befragung stattfand, ein kleiner Stromerzeuger befunden hatte. Zudem versetzte man ihm nach eigenen Angaben Schläge und auch Faustschläge auf den Kopf. Angehörige der Polizei sollen ihm Sauerstoffmasken übergezogen und die Luftzufuhr gestoppt haben, um ihm die Luft abzuschnüren. Sein Rechtsbeistand besuchte ihn während des Haftaufenthalts im Hauptkommissariat und berichtete, dass Eugen Fedoruc nicht sitzen konnte und Blutergüsse an den Handgelenken hatte. Nachdem er auf die Bitte des Rechtsbeistands sein Hemd auszog, stellte dieser fest, dass auch seine Schultern geprellt waren. Im Mai 2011 forderte sein Rechtsbeistand eine gerichtsmedizinische Untersuchung. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass Eugen Fedoruc sich seine Verletzungen selbst zugefügt habe.

Amnesty International trat mit dem Fall von Eugen Fedoruc im April an den Generalstaatsanwalt heran und erhielt die Antwort, dass die Haft rechtmäßig sei und es keine Beweise für seine Folter gebe. Amnesty International hat bereits wiederholt die Anwendung von Folter und anderen Misshandlungen sowie die Straflosigkeit dieser Handlungen in Moldau beanstandet. In ihren Berichten hat die Organisation systemische Probleme und fest etablierte Verhaltensweisen der dortigen Polizei hervorgehoben, die Bemühungen um die Abschaffung von Folter und anderer Formen der Misshandlung in der Polizeihaft schon in der Vergangenheit oftmals erschwert haben. Die Regierung der Republik Moldau hat Schritte eingeleitet, um die strukturellen Ursachen der Folter und Misshandlung zu bekämpfen. Es wurde jedoch nicht genug unternommen, um die unterschwelligen Probleme der Straflosigkeit und Unzulänglichkeit der Maßnahmen zum Schutz von Häftlingen zu beseitigen.

Die Republik Moldau hat sich als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, des Zusatzprotokolls des UN-Übereinkommens gegen Folter sowie des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe dazu verpflichtet, Folter und andere Misshandlungen effektiv zu bekämpfen.