Drohende Abschiebungen

Ergebnis dieser Urgent Action

Die niederländischen Behörden haben die Abschiebungen irakischer Flüchtlinge ausgesetzt, die am 3. November per Flugzeug nach Bagdad gebracht werden sollten. Anlass dazu gab ein scharf formulierter Brief des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an die niederländischen Behörden.

Amnesty international hat glaubwürdige Berichte erhalten, dass die niederländischen Behörden vorhaben, eine nicht näher bekannte Anzahl von Flüchtlingen, deren Asylanträge abgelehnt wurden, am 3. November nach Bagdad abzuschieben. Doch im Irak könnten sie in Lebensgefahr sein.

Appell an

MINISTER FÜR ASYL UND EINWANDERUNG
Herr Gerd Leers
Minister for Asylum and Immigration Policy
Ministry of the Interior and Kingdom Relations
Schedeldoekshaven 200
2511 EZ Den Haag
NIEDERLANDE
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: 0031 (0)70 3639153
Email: postbus.minia@minbzk.nl

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS DER NIEDERLANDE
S.E. Herrn Marnix Krop
Klosterstraße 50
10179 Berlin
Fax: 030-2095 6441
E-Mail: bln@minbuza.nl

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Niederländisch, Englisch oder auf Deutsch. Da die Abschiebung bereits am 3. November 2010 stattfinden soll, schreiben Sie ihre Appelle bitte sofort.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte Sie dringend bitten, keine weiteren Personen mehr in den Irak abzuschieben. Insbesondere nicht in die Provinzen Ninewa (Mosul), Kirkuk, Diyala, Salah al-Din und Bagdad und andere besonders gefährliche Gebiete wie die Provinz Al Anbar, da sie dort in großer Gefahr wären, verfolgt zu werden oder Schaden an Leib und Leben zu nehmen.

  • Weiter möchte ich Sie dringend auffordern, irakischen Asylsuchenden aus den genannten Provinzen Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz zu gewähren und diejenigen Iraker_innen, die einen solchen Schutz nicht erhalten, nicht abzuschieben.

  • Bei Überlegungen zum gebotenen internationalen Schutz bedenken Sie bitte unter allen Umständen auch die Passierbarkeit und Sicherheit der Routen zwischen Bagdad und dem als Wohnort vorgesehen endgültigen Zielort. Wenn den Reisenden auf dem Weg von Bagdad in ihre Heimatprovinzen eine ernste Gefahr droht, fordere ich sie dringend auf, von der Abschiebung abzusehen.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Niederlande durch die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und das UN-Abkommen gegen Folter verpflichtet sind, niemanden abzuschieben oder in anderer Weise in ein Land oder Staatsgebiet zu bringen, in denen ihnen Verfolgung oder ernsthafter Schaden drohen, dazu gehören auch Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen wie die willkürliche Gefahr für ihr Leben, ihre körperliche Integrität oder ihre Freiheit aufgrund der alltäglich herrschenden Gewalt.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Minister for Immigration and Asylum Policy not to proceed with forcible returns of individuals to Iraq, particularly to the provinces of Ninewa (Mosul), Kirkuk, Diyala, Salah al-Din and Baghdad, and other particularly dangerous areas such as parts of Al Anbar province, due to their facing a real risk of persecution or serious harm;

  • Calling on the Minister to grant Iraqi asylum-seekers from these named provinces refugee status or alternative protection, and where Iraqis do not qualify for such protection, nonetheless not to forcibly remove them if doing so would place them at real risk of persecution or serious harm;

  • Urging the Minister to consider the viability and safety of the individuals’ route from Baghdad to the destination envisaged as the place of residence in any decision on eligibility for international protection, and not to proceed with any forcible returns where individuals would be exposed to serious risk when travelling between Baghdad and their home provinces;

  • Reminding the Minister that the Netherlands is obliged, under the 1951 Refugee Convention, the European Convention on Human Rights and the Convention against Torture, not to return or otherwise remove anyone to any country or territory where they would face a real risk of persecution or serious harm, including torture and other grave human rights abuses such as indiscriminate threats to life, physical integrity or freedom arising from generalized violence.

Sachlage

Die niederländischen Behörden argumentieren, dass die Sicherheitslage im Irak "ausreichend sicher" sei, um weiter irakische Staatsangehörige abzuschieben, deren Asylanträge abgelehnt wurden, obwohl sich der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) in seinen Richtlinien deutlich dagegen ausspricht. Am 22. September schoben die niederländischen Behörden eine Reihe von irakischen Staatsangehörigen in einem gemeinsam mit den schwedischen, norwegischen und britischen Behörden organisierten Charterflug nach Bagdad ab. Erst am 20. Oktober hat der Vertreter des UNHCR im Irak, Daniel Endres, bei einem Besuch in den Niederlanden erneut betont, dass der UNHCR die anhaltenden Abschiebungen irakischer Staatsangehöriger aus europäischen Ländern ablehnt. Unter Verweis auf die nach wie vor hohe Zahl an Angriffen und politisch motivierten Gewalttaten im Irak erklärte er, zu diesem Zeitpunkt könne er für die Sicherheit von Personen, die man in den Irak zurückschicke, nicht garantieren.

Amnesty international geht davon aus, dass es in der momentanen Situation fortgesetzter Unsicherheit und Instabilität nicht sicher ist, Menschen in den Irak zurückzuschicken. Irakische Staatsangehörige aus den fünf als am gefährlichsten eingestuften Provinzen – Ninewa (Mosul), Kirkuk, Diyala, Salah al-Din und Bagdad – wie auch aus Al Anbar, sollten Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz erhalten. In diesen Regionen des Irak bestehen stichhaltige Gründe für internationalen Schutz, da durch Gewalt oder andere Ereignisse, die die öffentliche Ordnung in hohem Maße stören, weiterhin willkürliche Bedrohungen für Leben, körperliche Integrität und Freiheit bestehen. Im Falle von Asylsuchenden aus anderen Provinzen des Irak sollte im Einzelfall geprüft werden, ob sie für den Flüchtlingsstatus oder eine andere Form des Schutzes infrage kommen. Eine solche Prüfung der Schutzbedürftigkeit sollte auch die Passierbarkeit und Sicherheit der Wege von Bagdad zu dem als Wohnort anvisierten Reiseziel im Irak einschließen. Und den Menschen müsste Schutz gewährt werden, wenn ihnen auf der Reise das Risiko der Verfolgung oder Gefahr für Leib und Leben droht.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte Sie dringend bitten, keine weiteren Personen mehr in den Irak abzuschieben. Insbesondere nicht in die Provinzen Ninewa (Mosul), Kirkuk, Diyala, Salah al-Din und Bagdad und andere besonders gefährliche Gebiete wie die Provinz Al Anbar, da sie dort in großer Gefahr wären, verfolgt zu werden oder Schaden an Leib und Leben zu nehmen.

  • Weiter möchte ich Sie dringend auffordern, irakischen Asylsuchenden aus den genannten Provinzen Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz zu gewähren und diejenigen Iraker_innen, die einen solchen Schutz nicht erhalten, nicht abzuschieben.

  • Bei Überlegungen zum gebotenen internationalen Schutz bedenken Sie bitte unter allen Umständen auch die Passierbarkeit und Sicherheit der Routen zwischen Bagdad und dem als Wohnort vorgesehen endgültigen Zielort. Wenn den Reisenden auf dem Weg von Bagdad in ihre Heimatprovinzen eine ernste Gefahr droht, fordere ich sie dringend auf, von der Abschiebung abzusehen.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Niederlande durch die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und das UN-Abkommen gegen Folter verpflichtet sind, niemanden abzuschieben oder in anderer Weise in ein Land oder Staatsgebiet zu bringen, in denen ihnen Verfolgung oder ernsthafter Schaden drohen, dazu gehören auch Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen wie die willkürliche Gefahr für ihr Leben, ihre körperliche Integrität oder ihre Freiheit aufgrund der alltäglich herrschenden Gewalt.

[APPELLE AN]

MINISTER FÜR ASYL UND EINWANDERUNG
Herr Gerd Leers
Minister for Asylum and Immigration Policy
Ministry of the Interior and Kingdom Relations
Schedeldoekshaven 200
2511 EZ Den Haag
NIEDERLANDE
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: 0031 (0)70 3639153
Email: postbus.minia@minbzk.nl

KOPIEN AN
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS DER NIEDERLANDE
S.E. Herrn Marnix Krop
Klosterstraße 50
10179 Berlin
Fax: 030-2095 6441
E-Mail: bln@minbuza.nl

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Niederländisch, Englisch oder auf Deutsch. Da die Abschiebung bereits am 3. November 2010 stattfinden soll, schreiben Sie ihre Appelle bitte sofort.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Minister for Immigration and Asylum Policy not to proceed with forcible returns of individuals to Iraq, particularly to the provinces of Ninewa (Mosul), Kirkuk, Diyala, Salah al-Din and Baghdad, and other particularly dangerous areas such as parts of Al Anbar province, due to their facing a real risk of persecution or serious harm;

  • Calling on the Minister to grant Iraqi asylum-seekers from these named provinces refugee status or alternative protection, and where Iraqis do not qualify for such protection, nonetheless not to forcibly remove them if doing so would place them at real risk of persecution or serious harm;

  • Urging the Minister to consider the viability and safety of the individuals’ route from Baghdad to the destination envisaged as the place of residence in any decision on eligibility for international protection, and not to proceed with any forcible returns where individuals would be exposed to serious risk when travelling between Baghdad and their home provinces;

  • Reminding the Minister that the Netherlands is obliged, under the 1951 Refugee Convention, the European Convention on Human Rights and the Convention against Torture, not to return or otherwise remove anyone to any country or territory where they would face a real risk of persecution or serious harm, including torture and other grave human rights abuses such as indiscriminate threats to life, physical integrity or freedom arising from generalized violence.