Bevorstehende Hinrichtung

Ergebnis dieser Urgent Action

Der wegen Mordes zum Tode verurteilte Buuveibaatar, ein 33-jähriger mongolischer Staatsbürger, ist durch den mongolischen Präsidenten begnadigt worden.

Buuveibaatar, ein 33-jähriger mongolischer Staatsbürger, soll wegen Mordes hingerichtet werden. Er hat bereits alle verfügbaren Rechtsmittel ausgeschöpft. Sein Leben kann nur gerettet werden, wenn der mongolische Präsident seinem Gnadengesuch stattgibt.

Appell an

PRÄSIDENT
President Elbegdorj
Office of the President
State House
Ulaanbaatar-12
Mongolia
(korrekte Anrede: Dear President)
Fax: (00976) 51 26 1273

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER MONGOLEI
S.E. Herr Dr. Galbaatar Tuvdendorj
Dietzgenstraße 31
13156 Berlin
Fax: 030-4748 0616
E-Mail: mongolbot@aol.com oder über die Website http://www.botschaft-mongolei.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. September 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN MONGOLIAN, ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • Calling on the President to grant an immediate pardon to Buuveibaatar;

  • Calling for an immediate end to the practice of carrying out executions in secret;

  • Urging the President to establish a moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty, as provided by UN General Assembly resolution 62/149, adopted on 18 December 2007.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • den Präsident auffordern, Buuveibaatar umgehend zu begnadigen;

  • ein sofortiges Ende der Hinrichtungen im Geheimen fordern;

  • vom Präsidenten ein Hinrichtungsmoratorium im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe entsprechend der am 18. Dezember 2007 angenommenen Resolution 62/149 der UN-Generalversammlung fordern.

Sachlage

Am 1. August 2008 verurteilte das Bezirksgericht von Bayangol in der mongolischen Hauptstadt Ulaanbaatar Buuveibaatar zum Tode. Er wurde des Mordes an dem neuen Freund seiner Ex-Freundin im Januar 2008 schuldig befunden. Sein Vater behauptet, dass Buuveibaatar aus Notwehr gehandelt habe. Am Tag nach dem Mord wurde Buuveibaatar festgenommen und auf die Polizeiwache des Stadtbezirks gebracht, wo man ihn ohne rechtlichen Beistand über Nacht verhörte. Aussagen seines Vaters zufolge schlug man Buuveibaatar, während er in Gewahrsam war und brachte ihn dazu, die Tat zu gestehen.

Der Oberste Gerichtshof der Mongolei hielt Buuveibaatars Todesurteil aufrecht. Seine Familie richtete am 1. April 2009 ein Gnadengesuch an den ehemaligen und am 2. Juli 2009 ein Gnadengesuch an den jetzigen Präsidenten der Mongolei, Elbegdorj. Bislang gibt es keine Antwort auf die Gnadengesuche.

Hinrichtungen werden in der Mongolei im Geheimen vollstreckt. Familienangehörige und AnwältInnen der Betroffenen werden nicht über die Hinrichtungen informiert. Wird Buuveibaatar nicht begnadigt, droht ihm jederzeit die Hinrichtung.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Todesstrafe gilt in der Mongolei als Staatsgeheimnis. Es gibt keine offiziellen Statistiken zu Todesurteilen, Hinrichtungen und der Anzahl von Verurteilten in Todeszellen. Familien werden im Vorfeld nicht über die Vollstreckung einer Hinrichtung benachrichtigt und der Leichnam wird ihnen nicht übergeben. Berichten zufolge sitzen mindestens neun Menschen in der Mongolei in der Todeszelle.