Drohende Wiederaufnahme von Hinrichtungen

Standbild aus Sandmalerei-Video von AI Korea

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Ein neues Gesetz, das in Papua-Neuguinea verabschiedet wurde, erweitert den Anwendungsbereich der Todesstrafe sowie die Zahl der Hinrichtungsmethoden. Dadurch könnten zehn zum Tode Verurteilte in unmittelbarer Gefahr sein, hingerichtet zu werden.

Appell an

PREMIERMINISTER
Peter O’Neill, Office of the Prime Minister
National Parliament
PO Box 639, Waigani, PAPUA-NEUGUINEA
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 675) 323 3903
E-Mail: pmsoffice@pmnec.gov.pg

JUSTIZMINISTER
Keren'ga Ku'a
Minister of Justice and Attorney General
Office of the Minister
PO Box 591, Waigani, NCD, PAPUA-NEUGUINEA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 675) 325 9712
E-Mail: attorneygeneral@justice.gov.pg

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES UNABHÄNGIGEN STAATES PAPUA-NEUGUINEA
Herr Alois Taberang
Gesandter (Geschäftsträger a.I.)
Avenue de Tervuren 430
1150 Brüssel
BELGIEN
Fax: (00 32) 2 772 7088

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch, Tok Pisin, Hiri Motu oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. Juli 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, alle geplanten Vollstreckungen von Hinrichtungen zu stoppen und alle Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln.

  • Ich fordere Sie auf, ein Hinrichtungsmoratorium zu verfügen, dies steht im Einklang mit den jüngsten Resolutionen der UN-Generalversammlung für ein Hinrichtungsmoratorium.

  • Zudem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es keine schlüssigen Beweise dafür gibt, dass die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung hat. Ich bitte Sie aber sicherzustellen, dass all diese Maßnahmen zur Bewältigung der hohen Kriminalitätsrate in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards stehen und die Verhängung der Todesstrafe ausschließen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Prime Minister and Minister of Justice to immediately halt any plans to carry out executions, and commute all death sentences to terms of imprisonment.

  • Calling for them to establish a moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty in line with recent UN General Assembly resolutions.

  • Stating that there is no convincing evidence that the death penalty deters crime, and that more effective measures to tackle raising crime rates should be sought, compatible with international human rights standards without recourse to the death penalty.

Sachlage

Die Gesetzesänderung im Strafgesetzbuch (Criminal Code (Amendment) Act – CCA) wurde am 28. Mai 2013 verabschiedet. Die Gesetzgebung, die Berichten zufolge ohne umfassende Debatte vom Parlament verabschiedet wurde, ergänzt das Gesetz zur Hinrichtung um vier neue Hinrichtungsmethoden. Zuvor war nur die Hinrichtung durch Erhängen erlaubt – nun zählt auch der Tod durch Giftspritze, elektrischen Stuhl und Erschießungskommando sowie der "medizinische Tod durch Entzug von Sauerstoff" zu den rechtmäßigen Hinrichtungsmethoden.

Das Gesetz dehnt den Anwendungsbereich der Todesstrafe auf Straftaten wie z. B. Raubüberfall und schwere Vergewaltigungen aus – d.h. wenn zusätzlich Gewalt angewandt oder gefährliche Waffen eingesetzt werden bzw. mehrere Personen an der Straftat beteiligt sind. Das Gesetz legt fest, dass die Todesstrafe auch für Morde im Zusammenhang mit "Hexerei" angewandt werden kann. Mord unter erschwerten Umständen lautet nun der Straftatbestand, für den in Papua-Neuguinea seit 1991 die Todesstrafe vorgesehen ist.

Die Todesstrafe in Papua-Neuguinea wurde nie gesetzlich abgeschafft, aber seit 1954 sind keine Hinrichtungen mehr vollstreckt worden. Quellen berichten, Hinrichtungen können jetzt, nachdem die Gesetzesänderungen unterzeichnet wurden, jederzeit stattfinden. Zahlreiche religiöse Gruppen und Frauenorganisationen in Papua-Neuguinea sowie politische Führungspersönlichkeiten haben sich öffentlich gegen die Entscheidung der Regierung ausgesprochen, die Todesstrafe wiederaufzunehmen.

Die Wiederaufnahme von Hinrichtungen und die Ausdehnung der Anwendung der Todesstrafe stellen einen Rückschritt für Papua-Neuguinea dar und stehen dem weltweiten Trend hin zur Abschaffung der Todesstrafe entgegen. Diese Entwicklung läuft auch den Empfehlungen auf internationaler Ebene zuwider, die Anzahl der Verbrechen, bei denen die Todesstrafe verhängt werden kann, einzuschränken, sowie der kürzlichen Resolution der UN-Generalversammlung für ein Hinrichtungsmoratorium.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Obwohl die Todesstrafe in Papua-Neuguinea nie formell abgeschafft wurde, wurden seit 1954 keine Hinrichtungen mehr vollzogen. In der Zeit der australischen Kolonialverwaltung des Landes sollen 67 Menschen durch Erhängen hingerichtet worden sein.

Am 28. Januar 2013 gab der Generalstaatsanwalt bekannt, dass in Papua-Neuguinea zehn zum Tode verurteilte Personen in den Gefängnissen sitzen.
Am 14. und 15. Mai fanden in Papua-Neuguinea bislang beispiellose landesweite Proteste in Form eines sogenannten "haus krai" (Haus des Trauerns) gegen das hohe Maß an Gewalt gegen Frauen statt. Die WortführerInnen der Proteste erklärten, dass sie "die Todesstrafe und andere Formen der gewaltsamen und unmenschlichen Bestrafung nicht befürworten, weil diese der Würde des Individuums, den christlichen Prinzipien und den Werten der Gleichheit aller Menschen im Hinblick auf ihre Würde" zuwiderlaufen.

Der Premierminister hat nach der Annahme des CCA am 28. Mai erklärt, die Regierung würde die Hinrichtungsmethode durch Erschießen in Betracht ziehen, weil die Regierung diese Methode als menschlicher und kostengünstiger betrachte. Zudem werde ein neues Gefängnis an einem abgelegenen Ort gebaut, dem eine Einrichtung für Hinrichtungen angeschlossen werde. Seit mehreren Jahrzehnten haben verschiedene Regierungen des Landes immer wieder in Erwägung gezogen, die Anwendung der Todesstrafe auf Vergewaltigung und andere Gewaltverbrechen auszudehnen.