Inhaftiert wegen Homosexualitätsvorwurf

In Sambia wurden zwei junge Männer unter dem Vorwurf, "entgegen der natürlichen Ordnung" eine sexuelle Beziehung unterhalten zu haben, festgenommen. Die Freilassung gegen Kaution wurde ihnen verweigert und sie befinden sich in Erwartung eines Verfahrens in Haft. Die Männer mussten gegen ihren Willen Untersuchungen im Analbereich über sich ergehen lassen.

Appell an

PRÄSIDENT
HE Mr Michael Sata
Office of the President
PO Box 30208
Lusaka
SAMBIA
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 260) 211 252545

GENERALSTAATSANWALT
Mr Mumba Malila
Ministry of Justice
PO Box 50106
Fairley Road, Ridgeway
Lusaka
SAMBIA
(Anrede: Dear Attorney / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
E-Mail: mumbamalila@yahoo.com

Sende eine Kopie an

GESUNDHEITSMINISTER
Hon. Dr Joseph Kasonde
Minister of Health

Ndeke House
PO Box 30205
Lusaka
SAMBIA
Fax: (00 260) 211 253344

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SAMBIA
S. E. Herrn Bwalya Stanley Kasonde Chiti
Axel-Springer-Straße 54a
10117 Berlin
Fax: 030 20 62 94 19
E-Mail: info@zambiaembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. Juni 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Es bereitet mir große Sorge, dass Phil Mubiana und James Mwansa wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung festgenommen wurden. Dies stellt eine Diskriminierung dar und verstößt gegen ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Privatsphäre.

  • Ich fordere Sie eindringlich auf, die beiden Männer umgehend und bedingungslos freizulassen.

  • Leiten Sie bitte Untersuchungen der Vorwürfe ein, staatliche Ärzte hätten die beiden Männer gegen ihren Willen im Analbereich untersucht und sich damit der Folter und anderweitigen Misshandlung der beiden Männer schuldig gemacht, und stellen Sie die Verantwortlichen gegebenenfalls vor Gericht.

Sachlage

Am 6. Mai nahmen Polizeikräfte die beiden 21-Jährigen Phil Mubiana und James Mwansa in der Ortschaft Ndeke in Kapiri Mposhi in der sambischen Zentralprovinz fest. Lokale Quellen berichteten Amnesty International, ein Nachbar habe die beiden Männer bei der Polizei gemeldet, woraufhin die Festnahme erfolgte. Dies ist das zweite Mal, dass Phil Mubiana und James Mwansa unter dem Vorwurf der Homosexualität inhaftiert worden sind. Homosexualität stellt im sambischen Strafgesetzbuch eine Straftat dar. Die erste Festnahme der beiden Männer erfolgte am 25. April dieses Jahres. Damals wurden sie bis zum 2. Mai in der Polizeistation von Kapiri Mposhi festgehalten und dann gegen Kaution freigelassen.

Da Phil Mubiana und James Mwansa nun zum zweiten Mal festgenommen worden sind, mussten sie sich Untersuchungen im Analbereich unterziehen, die von staatlichen Ärzten ohne ihre Einwilligung vorgenommen wurden. Möglicherweise wurden sie außerdem gezwungen, ein "Geständnis" abzulegen, um das Verfahren zu beschleunigen. Die beiden Männer werden derzeit im Untersuchungsgefängnis Mpima in Kabwe, der Hauptstadt der Zentralprovinz, festgehalten. Ihr Gerichtstermin ist für den 22. Mai angesetzt. Ihnen wird vorgeworfen, unter Verstoß gegen Abschnitt 155 des Strafgesetzbuches "entgegen der natürlichen Ordnung" eine sexuelle Beziehung unterhalten zu haben. Phil Mubiana und James Mwansa plädieren auf "nicht schuldig".

Die Festnahme einer Person aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung kommt einer diskriminierenden Handlung gleich und verstößt gegen die Rechte auf Gewissensfreiheit, freie Meinungsäußerung und Privatsphäre. Gesetze, die Homosexualität und bestimmte Geschlechtsidentitäten unter Strafe stellen, stellen damit auch die legitime Wahrnehmung dieser Rechte unter Strafe, welche jedoch in zahlreichen von Sambia ratifizierten Verträgen geschützt sind, so zum Beispiel dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker.

Gegen den Willen der Betroffenen durchgeführte Untersuchungen im Analbereich verstoßen gegen das im Völkerrecht geltende absolute Verbot der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Derartige Untersuchungen sind als starke Verletzung der Privatsphäre und als Misshandlung zu betrachten, sie sind äußerst erniedrigend und werden aus Diskriminierungsgründen vorgenommen. Darüber hinaus kann anhand forensischer und analer Untersuchungen in keinster Weise nachgewiesen werden, ob einvernehmlicher Analsex stattgefunden hat.