Asylrecht geändert

Demonstration in Wien

Demonstration in Wien

Der scheidende Bundespräsident hat die vorgeschlagenen Änderungen des Asylrechts unterzeichnet, die damit in Kraft getreten sind. Die darin enthaltenen Sondermaßnahmen im Kontext eines Notstands, die es ermöglichen würden, Menschen, die vor Gewalt und Vertreibung geflohen sind, direkt an der Grenze zurückzuweisen, sind jedoch noch nicht in Kraft getreten.

Sachlage

Am 20. Mai hat der scheidende Bundespräsident Heinz Fischer eine Novellierung des österreichischen Asylgesetzes unterschrieben. Einige Teile der Gesetzesänderung sind mit der Veröffentlichung des Gesetzestextes am 20. Mai in Kraft getreten, andere am 1. Juni. Für die Umsetzung der "Sondermaßnahmen" im Kontext eines Notstands ist jedoch eine separate Verordnung erforderlich, welche die Regierung bislang nicht vorgelegt hat. Wenn diese Verordnung vorliegt, muss sie noch vom zuständigen Parlamentsausschuss genehmigt werden.

Wenn diese "Sondermaßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit" in Kraft treten, ermöglichen sie der Regierung, Asylsuchende als Bedrohung der nationalen Sicherheit zu betrachten und sie bereits an der Grenze zurückzuweisen.

Nach der jüngsten Kabinettsumbildung in Österreich haben der neue Bundeskanzler und der neue Innenminister ihre Ämter angetreten. Am 2. Juni erklärte der neue Bundeskanzler Christian Kern vor dem Nationalrat (Parlament), dass ein Notstand erst dann ausgerufen werde, wenn die Zahl der neuen Asylsuchenden so hoch sei, dass sie nach Ansicht der Behörden die Erklärung des Notstands rechtfertige. Im vergangenen Jahr wurde das Land wegen der Einführung einer willkürlichen Obergrenze für die Anzahl von Asylsuchenden, die nach Österreich kommen dürfen, kritisiert. Die tatsächliche Zahl der neuen Asylsuchenden liegt immer noch weit unter der umstrittenen Obergrenze von 37.500 Anträgen, die 2016 "zugelassen" werden.
Amnesty International wird die Umsetzung des neuen Gesetzes weiterhin beobachten und gegebenenfalls weitere Aktionen einleiten.

Vielen Dank allen, die sich an dieser Urgent Action beteiligt haben. Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich.