Amnestiegesetz ausgeweitet

Das Parlament in Suriname hat sich mehrheitlich für eine Novelle zum Amnestiegesetz von 1992 ausgesprochen. Damit könnte es zur Einstellung des Gerichtsverfahrens gegen den amtierenden Staatspräsidenten kommen, der wegen außergerichtlicher Hinrichtungen im Dezember 1982 angeklagt ist.

Sachlage

Das Amnestiegesetz in seiner Fassung von 1992 sieht Straffreiheit für Straftaten vor, die im Zusammenhang mit der "Verteidigung des Landes" zwischen 1985 und 1989 begangen worden sind. Mit der Gesetzesänderung gilt Straffreiheit nun auch für Verbrechen, die zwischen April 1980 und August 1992 verübt wurden. Unter die neue Regelung fallen somit auch die außergerichtlichen Hinrichtungen von 15 GegnerInnen des damaligen Militärregimes im Dezember 1982. Zu jener Zeit bekleidete Präsident Dési Bouterse das Amt des Staatsoberhauptes.

Das Amnestiegesetz in seiner geänderten Fassung spricht den Familien von Verbrechensopfern das Recht auf Gerechtigkeit, Wahrheit und Wiedergutmachung ab. Darüber hinaus wird es zukünftige Ermittlungen bei zur Anzeige gebrachten schweren Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen das Völkerrecht, die zwischen 1980 und 1982 begangen worden sind, verhindern. Der vor einem Militärgericht angestrengte Prozess gegen Dési Bouterse und 24 Mitangeklagte wird vermutlich am 13. April wieder aufgenommen werden. Es wird erwartet, dass das Gericht an diesem Tag seine Entscheidung verkündet, ob das Amnestiegesetz Einfluss auf den Fortgang des Prozesses hat.

Die Abgeordneten des Parlaments in Paramaribo stimmten am 4. April nach dreitätiger Debatte mit 28 zu 12 Stimmen für eine Novelle zum Amnestiegesetz von 1992. Am 6. April unterzeichnete Vize-Präsident Robert Ameerali das überarbeitete Amnestiegesetz, das daraufhin noch am selben Tag in Kraft trat.

Amnesty wird die Entwicklungen weiter genau beobachten und gegebenenfalls zu neuen Aktionen aufrufen.

Danke an alle, die Appelle geschrieben haben. Es sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich.