Haftstrafen für Journalist und Anwalt

Der Herausgeber des Nachrichtenmagazins The Nation, Bhekithemba Makhubu, und der Menschenrechtsanwalt Thulani Maseko sind am 25. Juli zu jeweils zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ihnen wurde die Möglichkeit einer Geldstrafe verweigert.

Appell an

PREMIERMINISTER
Dr. Barnabas Sibusiso Dlamini
P.O. Box 395, Mbabane, SWASILAND
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Permierminister)
Fax: (00 268) 2404 3943

KÖNIG
His Majesty King Mswati III
Office of the King, Lozitha Palace, PO Box 1, Kwaluseni
SWASILAND
(Anrede: Your Majesty / Majestät)

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SWASILAND
S. E. Herrn Joel Musa Nhleko
188, Av. Winston Churchill
1180 Brüssel
BELGIEN
Fax: (00 32) 2347 4623

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 8. September 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE ODER FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bin sehr besorgt darüber, dass Bhekithemba Makhubu und Thulani Maseko nach einem unfairen Gerichtsverfahren wegen Missachtung des Gerichts für schuldig befunden wurden. Zudem bin ich besorgt über das unverhältnismäßig hohe Strafmaß.

  • Bitte lassen Sie die beiden Männer umgehend und bedingungslos frei, denn Amnesty International betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene.

  • Ich fordere Sie auf, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu schützen, zu achten und einzuhalten und Schikane, Einschüchterung und rechtswidrige gerichtliche Schritte gegen Menschenrechtsverteidiger_innen zu unterlassen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Expressing concern at the conviction of Bhekithemba Makhubu and Thulani Maseko on contempt of court charges after an unfair trial and the disproportionate sentence imposed.

  • Calling for their immediate and unconditional release as Amnesty International considers them to be prisoners of conscience.

  • Calling on the authorities to protect, respect and fulfil the right of freedom of expression and to cease all harassment, intimidation and unlawful legal proceedings against human rights defenders.

Sachlage

Bhekithemba Makhubu und Thulani Maseko wurden am 17. Juli vor dem Hohen Gericht in Mbabane wegen Missachtung des Gerichts in zwei Fällen für schuldig befunden, nachdem sie im März festgenommen und auf Anordnung des Obersten Richters Michael Ramodibedi in Haft genommen worden waren. Die Anklage steht in Verbindung mit der Veröffentlichung von zwei Artikeln in der Februar-Ausgabe des Nachrichtenmagazins The Nation, in denen sie ihre Sorge um die richterliche Unabhängigkeit und Integrität in Swasiland zum Ausdruck brachten. Sowohl gegen das Magazin als auch gegen die Swaziland Independent Publishers wurde eine Geldstrafe von 100 000 Südafrikanischen Rand (etwa 7 000 Euro) verhängt.

Das Gerichtsverfahren gegen die beiden Männer entsprach nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsfahren. Der vorsitzende Richter Mpendulo Simelane lehnte einen gegen ihn gerichteten Befangenheitsantrag ab, obwohl der verhandelte Fall auch ihn betraf, da sein Name in einem der veröffentlichten Artikel auftauchte. Des Weiteren soll es vor der Urteilsverkündung zu einem privaten Treffen zwischen dem Justizminister und dem vorsitzenden Richter gekommen sein.

Amnesty International betrachtet Bhekithemba Makhubu und Thulani Maseko als gewaltlose politische Gefangene, die nur deshalb festgenommen, inhaftiert und in einem unfairen Gerichtsverfahren verurteilt wurden, weil sie friedlich Gebrauch von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gemacht haben.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Thulani Maseko und Bhekithemba Makhubu wurden im März 2014 festgenommen, nachdem in der Februar-Ausgabe des Nachrichtenmagazins The Nation zwei Artikel der beiden Männer erschienen waren, in denen sie ihre Sorge um die Unabhängigkeit der Justiz und politische Entwicklungen in Swasiland zum Ausdruck brachten. Die Männer wurden wegen Missachtung des Gerichts angeklagt und nach Unregelmäßigkeiten in ihrem Verfahren in Haft genommen. Am 18. März verurteilte Amnesty International das Gerichtsverfahren als Verletzung der internationalen Menschenrechtsstandards und der nationalen Gesetzgebung in Swasiland.

Trotz der mutigen Gerichtsentscheidung von Richterin Mumcy Dlamini am 6. April, die zu einer kurzfristigen Entlassung der beiden Männer aus der Haft geführt hatte, wurden sie erneut festgenommen und am 10. April in Untersuchungshaft genommen. Am 17. Juli wurden sie dann in einem unfairen Gerichtsverfahren wegen "Missachtung des Gerichts" schuldig gesprochen.

Bhekithemba Makhubu war bereits im vergangenen Jahr vor dem Hohen Gericht von Swasiland in Verbindung mit der Veröffentlichung von zwei Artikeln, die die Unabhängigkeit der Justiz in Frage stellen, wegen krimineller Missachtung des Gerichts in zwei Fällen schuldig gesprochen worden. Amnesty International hatte den Schuldspruch verurteilt, der eine drakonische zweijährige Haftstrafe vorsah, falls der Herausgeber nicht innerhalb von drei Tagen eine Geldstrafe von fast 45 000 US-Dollar zahlen sollte. Das Urteil wurde abgewendet, da es den Rechtsbeiständen gelang, vor Ablauf der Frist Rechtsmittel einzulegen.

Das Berufungsverfahren von Bhekithemba Makhubu zu den Fällen aus dem vergangenen Jahr fand am 30. Mai statt. Der Oberste Gerichtshof hob den Schuldspruch im Bezug auf den ersten Anklagepunkt auf und bestätigte ihn im Bezug auf den zweiten Anklagepunkt. Das Strafmaß wurde jedoch aufgehoben. Der Oberste Gerichtshof verhängte wegen des zweiten Anklagepunkts eine andere Strafe: i) eine innerhalb von drei Monaten fällige Geldstrafe von fast 3 000 US-Dollar gegen das Nachrichtenmagazin The Nation; und ii) eine dreimonatige Haftstrafe für Bhekithemba Makhubu, die zur Bewährung ausgesetzt wird, falls er nicht wegen einer ähnlichen Straftat erneut schuldig gesprochen wird. Der Schuldspruch vom 17. Juli bedeutet nun, dass die Bedingungen der Bewährung nicht mehr erfüllt sind und Bhekithemba Makhubu die Haftstrafe antreten muss.

Thulani Maseko, der bei den Anwälten für Menschenrechte Swasiland (Lawyers for Human Rights Swaziland) aktiv ist, war ebenfalls bereits 2009 unter dem Gesetz gegen Aufruhr und subversive Handlungen angeklagt worden, ist bislang jedoch wegen dieser Vorwürfe nicht vor Gericht gestellt worden.

Die Inhaftierung und die Strafverfahren gegen Thulani Maseko und Bhekithemba Makhubu verstoßen gegen internationale Menschenrechtsstandards.