Drohende Abschiebung

Der Asylsuchende Saeed Ali Shamrookh steht kurz vor seiner Abschiebung aus der Schweiz in den Jemen. Da ihm Verbindungen zur Oppositionsgruppe Southern Movement, einer Bewegung, die sich für die Unabhängigkeit Südjemens einsetzt, nachgesagt werden, drohen ihm im Jemen Folter und andere Misshandlungen.

Appell an

DIREKTOR DES BUNDESAMTS FÜR MIGRATION
Alard duBois-Reymond
Direktor des Bundesamts für Migration
Quellenweg 6
CH 3003 Bern-Wabern, SCHWEIZ
(korrekte Anrede: Sehr geehrter Herr duBois Reymond)
Fax: (00 41) 31 325 93 79
E-Mail: info@bfm.admin.ch

JUSTIZMINISTERIN
Eveline Widmer-Schlumpf
Justizministerin
Bundeshaus West
CH 3003 Bern, SCHWEIZ
(korrekte Anrede: Sehr geehrte Frau Ministerin)
Fax: (00 41) 31 322 78 32
E-Mail: info@gs-ejpf.admin.ch

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT
S.E. Herrn Christian Blickenstorfer Otto-von-Bismarck-Allee 4 A
10557 Berlin
Telefax: 030-3 91 10 30
E-Mail: ber.vertretung@eda.admin.ch

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Italienisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Juni 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Drängen Sie bei den Schweizer Behörden darauf, dass Saeed Ali Shamrookh nicht abgeschoben wird, da ihm im Jemen höchstwahrscheinlich Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

  • Fordern Sie die Behörden auf, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und Personen, denen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, zu schützen. Fordern Sie die Behörden auf sicherzustellen, dass Saeed Ali Shamrookh nicht in den Jemen oder ein anderes Land abgeschoben wird, in dem ihm Menschenrechtsverletzungen drohen.

  • Fordern Sie die Behörden auf, Saeed Ali Shamrookh die Möglichkeit zu geben, einen neuen Asylantrag zu stellen, bei dem ihm auf Staatskosten ein Rechtsbeistand zur Verfügung gestellt wird und in dem er sämtliche Entscheidungen über seine Abschiebung aus der Schweiz anfechten darf.

  • Drängen Sie bei den Behörden darauf, mögliche Alternativen zur Abschiebehaft von Saeed Ali Shamrookh zu prüfen, solange sein Antrag, ihm internationalen Schutz zu gewähren, noch anhängig ist. Drängen Sie darauf, dass Saeed Ali Shamrookh ein Rechtsbeistand zur Verfügung gestellt wird, damit er die Anordnung seiner Abschiebehaft anfechten kann.

Sachlage

Saeed Ali Shamrookh stellte bei seiner Ankunft in der Schweiz am 18. Februar 2010 einen Asylantrag. Die Schweizer Behörden lehnten das Gesuch am 9. März 2010 jedoch ab und ordneten seine Abschiebehaft an. Dem Schweizer Asylrecht entsprechend hatte Saeed Ali Shamrookh fünf Werktage Zeit, um gegen die Ablehnung seines Gesuchs Einspruch zu erheben. Sein Rechtsanwalt legte am 16. März 2010 fristgerecht eine entsprechende Beschwerde ein, welche das Schweizer Bundesverwaltungsgericht jedoch am 13. April 2010 ablehnte. Am 16. April 2010 wurde Saeed Ali Shamrookh von der Transitzone des Züricher Flughafens in das Flughafengefängnis Zürich-Kloten verlegt, in dem er seitdem auf seine Abschiebung wartet. Die Schweizer Behörden sind sowohl nach nationalem Recht als auch nach dem Völkerrecht verpflichtet, niemanden in ein Land abzuschieben, in dem ihm Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Saeed Ali Shamrookh wird eng mit der Oppositionsgruppe Southern Movement aus der Provinz Schabwa im Südosten des Jemen in Verbindung gebracht, die die Unabhängigkeit des Südjemen fordert.

Die Bewegung hat zahlreiche Demonstrationen organisiert, um darauf aufmerksam zu machen, dass die Regierung Diskriminierungen von SüdjemenitInnen keine Beachtung schenkt. Die Regierung geht gegen diese Proteste mit strenger Hand vor.

Sie hat auf friedliche Demonstrierende schießen lassen, und die AnführerInnen der Proteste, die sich für die regionalen Forderungen einsetzen, sind festgenommen und inhaftiert worden. Seit dem Beginn der Proteste im Jahr 2007 haben die Sicherheitskräfte Tausende von Demonstrierenden und ZuschauerInnen sowie AnführerInnen und AnhängerInnen des Southern Movement teilweise willkürlich festgenommen und inhaftiert. AnführerInnen der Bewegung und KritikerInnen der Regierung geraten immer wieder ins Visier der jemenitischen Behörden. Amnesty International befürchtet, dass Saeed Ali Shamrookh im Falle seiner Abschiebung in den Jemen in großer Gefahr ist und als gewaltloser politischer Gefangener inhaftiert werden könnte.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Schweiz ist sowohl nach nationalem als auch nach internationalem Recht verpflichtet, niemanden in ein Land abzuschieben, in dem ihm oder ihr Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Die völkerrechtlichen Verpflichtungen ergeben sich unter anderem aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, dem UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Amnesty International begegnet dem Schweizer Asylverfahren mit Bedenken, insbesondere da Personen, die keine Ausweispapiere besitzen, davon ausgeschlossen werden können. Zudem kann Personen, die sich keinen Rechtsbeistand leisten können, in vielen Fällen die finanzielle Unterstützung dafür verwehrt werden. Darüber hinaus darf die Abschiebehaft von MigrantInnen ohne regulären Aufenthaltsstatus bis zu 18 Monate andauern, auch wenn ihre Identität zweifelsfrei feststeht.

Im Jemen sind Folter und andere Misshandlungen weit verbreitet. Nach Informationen von Amnesty International wurden zahlreiche Gefangene, die im Zusammenhang mit Demonstrationen in Südjemen festgenommen wurden, geschlagen und mit Tränengas besprüht, nachdem sie im August 2009 Sprechchöre für die Unabhängigkeit Südjemens sowie für ihre eigene Freilassung angestimmt hatten. Sieben der Inhaftierten, die man für die Anstifter hielt, wurden den Berichten zufolge schwer misshandelt, indem man sie stundenlang an ihren Hand- und Fußgelenken aufhängte.

In den vergangenen drei Jahren haben im Südjemen immer wieder Demonstrationen stattgefunden. Anfänglich protestierten ehemalige Soldaten aus dem Süden gegen ihre Ungleichbehandlung gegenüber Soldaten aus dem Norden, die sich auf ihren Arbeitsplatz, ihren Sold und ihre Pension auswirkte. Die meisten der ehemaligen Soldaten dienten in der Armee der ehemaligen Volksdemokratischen Republik Jemen (VDRJ), die auch unter dem Namen Südjemen bekannt war. Nachdem sich Nord- und Südjemen 1990 wiedervereinigten, wurden auch die Armeen der VDRJ und der Jemenitischen Arabischen Republik, auch unter dem Namen Nordjemen bekannt, zur Armee der Republik Jemen vereint. Nichtsdestotrotz wurden nach dem Bürgerkrieg von 1994, bei dem der Süden unterlag, eine Reihe ehemaliger Soldaten der VDRJ von der Armee suspendiert. Sowohl sie als auch ihre ehemaligen Kameraden, die weiter in der vereinten Armee dienten, erheben den Vorwurf, dass sie gegenüber ihren (ehemaligen) Kameraden aus der Armee Nordjemens diskriminiert werden. Die Oppositionsgruppe Southern Movement hat sich vermutlich aus diesen Protesten entwickelt und ist durch das allgemeine Gefühl der SüdjemenitInnen, diskriminiert zu werden, verstärkt worden.