Dringend Unterkünfte benötigt

Zeichnung eines Briefumschlags und eines eingekreisten Ausrufezeichens

Etwa 200 Menschen aus dem Gebäude #3 in Ulan Bator, darunter auch ein gehbehinderter Mann und Familien mit Kindern, benötigen dringend angemessene Unterkünfte. In dem Gebäude, in dem sie sich derzeit noch befinden, gibt es weder Heizungen noch Fenster und Türen. Im Winter fallen die Temperaturen in Ulan Bator auf bis zu minus 30 Grad Celsius. Die Behörden müssen sofort angemessene Alternativunterkünfte bereitstellen.

Appell an

OBERBÜRGERMEISTER VON ULAN BATOR Mr. S. Batbold

SukhbaatarSquare #7 Chingeltei District Ulaanbaatar 15160 MONGOLEI

(Anrede: Mr. S. Batbold / Sehr geehrter Herr Bathold) E-Mail: batbold.s@ulaanbaatar.mn

STELLVERTRETENDER BÜRGERMEISTER Mr. P. Bayarkhuu Sukhbaatar Square #7 Chingeltei District Ulaanbaatar 15160 MONGOLEI

(Anrede: Mr. P. Bayarkhuu / Sehr geehrter Herr Bayarkhuu) E-Mail: bayarkhuu.p@ulaanbaatar.mn

Sende eine Kopie an

LEITER DER BEHÖRDE FÜR GENERALPLANUNG Mr. E. Anar Master Planning Agency of the Capital City Ts. Jigjidjav Street – 7/1 Chingeltei District Ulaanbaatar 15160 MONGOLEI E-Mail: e.anar@mpa.ub.gov.mn

 

BOTSCHAFT DER MONGOLEI S. E. Herrn Bolor Tsolmon Hausvogteiplatz 14 10117 Berlin Fax: 030-474 806 16 E-Mail: berlin@mfa.gov.mn

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Mongolisch, Kasachisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Oktober 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stellen Sie dringend angemessene Alternativunterkünfte für alle Bewohner_innen von Gebäude #3 in Khoroo 10 des Stadtteils Sukhbaatar in Ulan Bator zur Verfügung.

  • Garantieren Sie gleichzeitig, dass die Einwilligung, in Alternativunterkünfte einzuziehen, nicht bedeutet, dass die Betroffenen das Recht auf ihre Wohnungen in Gebäude #3 aufgeben.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass niemand infolge von Räumungen wegen Bau- oder Sanierungsprojekten obdachlos wird oder weiteren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt ist.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Provide emergency, alternative and adequate housing for all residents of Building #3 in the 10th khoroo of Sukhbaatar district in Ulaanbaatar.

  • Guarantee that acceptance of temporary alternative housing will not result in residents forfeiting their rights to their homes in Building #3.

  • Ensure that nobody is left homeless or vulnerable to other human rights violations as a result of a development-based eviction.

Sachlage

Zwischen April und Juli 2015 zogen mindestens 28 Familien aus ihren Wohnungen im Gebäude #3 in Bezirk (Khoroo) 10 des Stadtteils Sukhbaatar in Ulan Bator aus. Das Gebäude soll wegen starker struktureller Schäden abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Das damit beauftragte privatwirtschaftliche Wohnungsbauunternehmen hat den Bewohner_innen eine Wohnung in dem Neubau zugesichert. Einige Bewohner_innen, die dieses Angebot angenommen hatten, erklärten Amnesty International, dass das Unternehmen sie aufgefordert habe, Fenster, Türen und Heizungsrohre zu entfernen, um ihre Absicht, auszuziehen, zu verdeutlichen. Das Gebäude wurde zudem noch weiter beschädigt und ist nun unbewohnbar.

Es sind keine Fortschritte beim Bau des neuen Gebäudes gemacht worden und diejenigen, die bereits ausgezogen sind, haben nur Mietgeld für ein Jahr bekommen. Es gibt keinen Zeitplan für die Fertigstellung des Baus und die Betroffenen sehen sich einer unsicheren Zukunft gegenüber. Sie werden in das unbewohnbare Gebäude #3 zurückkehren, sich auf eigene Kosten eine Alternativunterkunft suchen oder auf Dauer bei ihren Verwandten unterkommen müssen.

Einige derjenigen, die das Angebot des Wohnungsbauunternehmens nicht angenommen hatten, mussten aufgrund der unsäglichen Bedingungen im Gebäude #3 ausziehen. Fünf Wohnparteien, darunter auch ein Mann im Rollstuhl und eine Familie mit kleinen Kindern, haben den Winter 2015/2016 jedoch in dem Gebäude verbracht. Seit April 2016 mussten fünf weitere Parteien wieder in ihre Wohnungen zurückkehren, weil sie die Mieten woanders nicht zahlen könnten.

Nach dem Einsatz von Bewohner_innen und Amnesty International unterzeichnete der ehemalige Oberbürgermeister von Ulan Bator am 24. Juni 2016 einen Erlass für Alternativunterkünfte für nur zehn Wohnparteien. Durch Wahlen am 29. Juni und konsequenten Veränderungen in der Regierungsführung sind diese Pläne bisher nicht umgesetzt worden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In der mongolischen Hauptstadt Ulan Bator werden derzeit zahlreiche große Sanierungsprojekte durchgeführt, viele von ihnen durch privatwirtschaftliche Unternehmen. Da diesbezüglich keine angemessenen staatlichen Verordnungen existieren, befürchtet Amnesty International angesichts des Schicksals der Bewohner_innen von Gebäude #3, dass auch andere Personen in ähnlichen Situationen in ihrem Recht auf angemessenen Wohnraum verletzt werden könnten.

Internationale Menschenrechtsnormen legen ein Recht auf Wohnraum für alle fest, und Staaten sind daher verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht auf angemessenen Wohnraum zu schützen. In Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte erkennen die Vertragsstaaten "das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen". Weiter heißt es: "Die Vertragsstaaten unternehmen geeignete Schritte, um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten".

Als Vertragsstaat dieses Paktes ist die Mongolei daher verpflichtet, das Recht auf angemessenen Wohnraum zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Hierzu zählt auch die Pflicht zum Verbot bzw. zur Verhinderung von rechtswidrigen Zwangsräumungen. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte definiert eine rechtswidrige Zwangsräumung als die gegen den Willen der Betroffenen vorgenommene permanente oder vorübergehende Vertreibung von Personen, Familien und/oder Gemeinschaften aus ihren Wohnstätten und/oder von ihrem Land, ohne Bereitstellung von bzw. Zugang zu angemessenen rechtlichen oder sonstigen Schutzmaßnahmen.

Um die Wohnrechte der Bevölkerung wirksam zu schützen, müssen Regierungen dafür sorgen, dass möglichen Verstößen gegen diese Rechte durch Dritte, wie z. B. Vermieter_innen und Wohnungsbaugesellschaften, vorgebeugt wird. Kommt es dennoch zu solchen Verstößen, müssen die Behörden sicherstellen, dass keine weiteren Rechte verletzt werden, und den betroffenen Personen den Zugang zu Rechtsmitteln bzw. Entschädigung garantieren. Die Behörden haben die Pflicht, angemessene Alternativunterkünfte für Personen bereitzustellen, die sie benötigen, und müssen dafür sorgen, dass niemand infolge einer Räumung obdachlos wird oder Gefahr läuft, in seinen Menschenrechten verletzt zu werden.