Anwalt freigelassen

Am 21. Februar 2012 ist der weithin bekannte malawische Rechtsanwalt Ralph Kasambara gegen Kaution aus der Haft entlassen worden. Seine Festnahme unter der Anklage der Entführung und Körperverletzung hatte im Anschluss an einen Vorfall in seiner Kanzlei stattgefunden, in dessen Verlauf er dort bedroht worden war. Ralph Kasambara hatte aus seiner kritischen Einstellung gegenüber dem am 5. April verstorbenen früheren malawischen Staatspräsidenten Bingu wa Mutharika kein Hehl gemacht.

Sachlage

Der renommierte Rechtsanwalt Ralph Kasambara, ehemals Generalstaatsanwalt von Malawi, hat offen Kritik am früheren malawischen Staatspräsidenten geübt. Am 13. Februar erschienen fünf Männer, die einen großen Benzinkanister mit sich trugen, in seinem Büro und erkundigten sich bei den Anwesenden nach seinem derzeitigen Aufenthaltsort. Als Ralph Kasambara von der Anwesenheit der Männer erfuhr, rief er ein Sicherheitsteam aus fünf Personen herbei. Als das Team eintraf, hatten Berichten zufolge zwei der Männer bereits die Flucht ergriffen, die übrigen drei wurden überwältigt und sollen dabei tätlich angegriffen worden sein.

Ralph Kasambara zeigte den Vorfall bei der Polizei an und wurde daraufhin zusammen mit dem Sicherheitsteam und den drei am Tatort verbliebenen Männern festgenommen. Gegen ihn und seine Sicherheitsleute erging Anklage wegen Entführung und Körperverletzung. Anschließend wurden sie ins Chichiri-Gefängnis nach Blantyre verlegt.

Am 14. Februar ordnete ein Untersuchungsrichter die Haftentlassung von Ralph Kasambara gegen eine Kautionssumme von 20 000 malawische Kwacha (umgerechnet rund 100 Euro) an, verbunden mit der Auflage an den Rechtsanwalt, sich einmal pro Woche bei der Polizei zu melden. Der Bescheid des Richters wurde den Gefängnisbehörden in den Vormittagsstunden des 15. Februar zugestellt. Ralph Kasambara kam daraufhin am selben Tag frei, wurde jedoch nur Stunden später von bewaffneten PolizistInnen in seiner Wohnung erneut festgenommen und wiederum ins Chichiri-Gefängnis gebracht. Am 16. Februar verlegten ihn die Behörden in das Hochsicherheitsgefängnis von Zomba. Einen Tag später ordnete das Obere Gericht mit einer einstweiligen Verfügung die sofortige Freilassung von Ralph Kasambara an.

Bis zum Abend des 17. Februar, als der Gefangene wegen eines Herzleidens in das Mwaivathu-Krankenhaus von Blantyre eingeliefert werden musste, war der Gerichtsbeschluss noch nicht umgesetzt worden. Im Krankenhaus stand Ralph Kasambara unter strikter polizeilicher Überwachung, bis er schließlich am 21. Februar doch noch gegen Kaution entlassen wurde. Amnesty International begrüßt die Freilassung des Rechtsanwalts, ist aber in Sorge darüber, dass gegen ihn noch immer die gleiche Anklage anhängig ist, wegen der er bereits zwei Mal festgenommen und jeweils auf richterliche Anweisung hin wieder freigelassen worden ist. Ein solches Vorgehen ist mit einem fairen und rechtsstaatlichen Prozess nicht vereinbar. Nach Angaben des Verteidigers von Ralph Kasambara ist die Freilassung seines Mandanten gegen Kaution ausschließlich unter Verweis auf die wegen "Körperverletzung" anhängige Anklage erfolgt. Sie bezieht sich nicht auf die zweite wegen Entführung gegen den Rechtsanwalt erhobene Klage.

Am 12. Februar, dem Vortag des mutmaßlichen Anschlagsversuchs auf das Büro von Ralph Kasambara, hatten zwei Tageszeitungen kritische Bemerkungen des Rechtsanwalts über den Vorgänger des amtierenden Staatspräsidenten veröffentlicht. Die nach dem Tod von Präsident Bingu wa Mutharika vorgenommenen personellen Änderungen in der Regierung lassen hoffen, dass sich das Recht auf freie Meinungsäußerung in Malawi mehr und mehr durchsetzen wird.

Weitere Appelle des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die sich für Ralph Kasambara eingesetzt haben. Amnesty International wird den Fall weiterhin verfolgen und gegebenenfalls erneut Aktionen einleiten.