Wiederaufnahme von Hinrichtungen gestoppt

Am 28. Februar stimmten die Abgeordneten des Kongresses mehrheitlich gegen eine Gesetzesvorlage zur Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Trinidad und Tobago. Wäre der Entwurf angenommen worden, hätte zahlreichen Todestraktinsassen die baldigen Hinrichtung gedroht.

Sachlage

Die Regierung von Trinidad und Tobago leitete dem Parlament am 14. Januar 2011 eine Gesetzesvorlage zur Wiederaufnahme von Hinrichtungen zu, die von den Abgeordneten nach einer zweiwöchigen Debatte mit 29 zu 11 Stimmen abgelehnt wurde. Für ein Inkrafttreten des Gesetzes wären 31-Ja-Stimmen erforderlich gewesen.
Sowohl die Opposition als auch die Regierungskoalition hatten sich erst kürzlich für die Todesstrafe ausgesprochen und eine baldige Wiederaufnahme von Hinrichtungen gefordert, erzielten jedoch kein Einvernehmen über die Gesetzesvorlage.

Oppositionssprecher Dr. Keith Rowley erklärte, die Vorlage sei mit schweren Fehlern behaftet und nicht geeignet, die Vollstreckung von Todesurteilen zu erleichtern. Er befürchte, dass sie vielmehr zu einer "faktischen Abschaffung" der Todesstrafe führen werde. Die Wiederaufnahme von Hinrichtungen wird sowohl von der Regierungskoalition als auch von der Opposition als eine Maßnahme im Kampf gegen das Verbrechen propagiert, obwohl eine abschreckende Wirkung der Todesstrafe nicht nachgewiesen ist.
In den kommenden sechs Monaten kann die Vorlage nicht erneut ins Parlament eingebracht werden. Die in Trinidad und Tobago entflammte Debatte greift viele der von Amnesty International gegen die Todesstrafe ins Feld geführten Argumente auf. So finden zunehmend Stimmen Gehör, die der Darstellung der Regierung widersprechen, von der Todesstrafe gehe eine abschreckende Wirkung auf potentielle StraftäterInnen aus.

Derzeit sind keine weiteren Appelle des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank allen, die sich an dieser Eilaktion beteiligt haben.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Die vom Kongress abgelehnte Gesetzesvorlage hätte es ermöglicht, Todesurteile bereits zu einem Zeitpunkt zu vollstrecken, zu dem noch Rechtsmittel vor internationalen Institutionen anhängig sind. Den Präsidenten hätte sie befugt, den Zeitraum einzuschränken, in dem sich zum Tode verurteilte Gefangene an Personen oder Organisationen außerhalb von Trinidad und Tobago wenden können, um den Vollzug der Strafe abzuwenden. Nach Ablauf der Frist hätten Todesurteile trotz noch anhängiger Rechtsmittel vollstreckt werden können, ein Vorgang, der gegen in internationalen Menschenrechtsabkommen verbriefte rechtsstaatliche Prinzipien verstößt.

Hätte die Vorlage Gesetzeskraft erlangt, wäre es den Behörden möglich gewesen, sich über ein Urteil des Rechtsausschusses des Kronrats in London hinwegzusetzen, der Obersten Berufungsinstanz für Trinidad und Tobago. Der Ausschuss hatte 1993 entscheiden, dass die Hinrichtung von Gefangenen mehr als fünf Jahre nach ihrer Verurteilung eine grausame und unmenschliche Behandlung darstellt.