Erneut im Krankenhaus

Zwei Hände umfassen die Gitterstäbe einer Gefängniszelle.

Der kongolesische Oppositionelle Modeste Boukadia ist am 15. November 2016 zum dritten Mal in ein Krankenhaus eingeliefert worden, weil er durch heftige Prügel der Gefängniswärter ernste Verletzungen davongetragen hatte. Der Vorfall ist bislang nicht untersucht worden. Modeste Boukadia befindet sich seit über einem Jahr im Zentralgefängnis von Pointe Noire.

Appell an

PRÄSIDENT Denis Sassou Nguesso Presidency Palais du Peuple Quartier Plateau Brazzaville REPUBLIK KONGO (Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

JUSTIZMINISTER Pierre Mabiala Ministry of Justice, PO Box 2497 Brazzaville REPUBLIK KONGO (Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister) E-Mail: mmafdp@yahoo.fr

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK KONGO S. E. Herrn Jacques Yvon Ndolou Wallstraße 69 10179 Berlin Fax: 030-4847 9897 E-Mail: botschaftkongobzv@hotmail.de

 

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 13. März 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Modeste Boukadia wurde am 24. Januar aufgrund der Verletzungen, die er durch die heftigen Schläge der Gefängniswärter im Zentralgefängnis von Pointe Noire am 15. November 2016 davongetragen hatte, zum dritten Mal in die Klinik Guenin eingeliefert. Die Schläge hatten zwei gebrochene Lendenwirbel, Bluthochdruck und eine Erkrankung des Herzens zur Folge. Das erste Mal war Modeste Boukadia auf Empfehlung eines Arztes des französischen Konsulats in die Klinik Guenin eingeliefert worden.

Modeste Boukadia, Vorsitzender der Oppositionspartei Cercle des Démocrates et Républicains du Congo (CDRC), wurde am 15. Januar 2016 von der Polizei festgenommen. Die Festnahme bei seiner Ankunft auf dem Flughafen Maya Maya in Brazzaville stand im Zusammenhang mit einem Urteil, dass in Abwesenheit gegen ihn ergangen war, weil er an der Organisation einer friedlichen Demonstration beteiligt war. In diesem Verfahren wurde Modeste Boukadia in Abwesenheit zu 30 Jahren schwerer Zwangsarbeit verurteilt.

Gemäß Paragraf 316 des Strafgesetzbuchs muss das Urteil einer in Abwesenheit verurteilten Person bei einer späteren Festnahme für nichtig erklärt werden. Modeste Boukadia müsste also ein neues Verfahren erhalten. Nach sechs Monaten Untersuchungshaft und nachdem ihm schon einmal zuvor die Kaution verweigert worden war, wurde Modeste Boukadia am 20. Juni 2016 von der Strafkammer des Berufungsgerichts in Pointe Noire gegen Kaution freigelassen und unter Hausarrest gestellt. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch vor dem Obersten Gerichtshof Rechtsmittel gegen dieses Urteil ein. Diese Rechtsmittel wurden aber erst am 29. September 2016 eingereicht, nach Ablauf der zehntägigen Frist nach Urteilverkündung, in der Rechtsmittel nach kongolesischem Recht eingereicht werden können. Modeste Boukadia muss im Gefängnis bleiben, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung zu den Rechtsmitteln fällt.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie den Angriff gegen Modeste Boukadia umgehend, umfassend, unparteiisch und transparent untersuchen und stellen sie die mutmaßlichen Verantwortlichen in fairen Verfahren und ohne Rückgriff auf die Todesstrafe vor Gericht.

  • Lassen Sie Modeste Boukadia bitte sofort und bedingungslos frei, sofern er nicht einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt wird.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Modeste Boukadia bis zu seiner Freilassung vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt wird und regelmäßig die erforderliche medizinische Versorgung erhält.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass er bis zu seiner Freilassung vor Folter und Misshandlungen geschützt wird.

  • Ich fordere Sie höflich auf, alle Formen der Einschüchterung und Schikane gegen Mitglieder von Oppositionsparteien und Menschenrechtsverteidiger_innen in der Republik Kongo zu beenden. Dies umfasst auch den Missbrauch des Strafjustizsystems für derartige Zwecke.

[APPELLE AN]

PRÄSIDENT Denis Sassou Nguesso Presidency Palais du Peuple Quartier Plateau Brazzaville REPUBLIK KONGO (Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

JUSTIZMINISTER Pierre Mabiala Ministry of Justice, PO Box 2497 Brazzaville REPUBLIK KONGO (Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister) E-Mail: mmafdp@yahoo.fr

KOPIEN AN BOTSCHAFT DER REPUBLIK KONGO S. E. Herrn Jacques Yvon Ndolou Wallstraße 69 10179 Berlin Fax: 030-4847 9897 E-Mail: botschaftkongobzv@hotmail.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 13. März 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 21. August 2013 wurden CDRC-Unterstützende und Aktivist_innen von der Polizei in Pointe Noire festgenommen, da sie eine friedliche Demonstration vorbereiteten, bei der sie den Rücktritt der Regierung fordern wollten und die sofortige Zusammenkunft des Nationalkonvents des Landes. Man hoffte, dass der Nationalkonvent eine Plattform wäre, um eine Regierung der nationalen Einheit zu bilden. Die Festgenommenen kamen vor die Strafkammer des Berufungsgerichts von Pointe Noire und wurden wegen Untergrabung der staatlichen Sicherheit angeklagt. Am 9. April 2014 wurde das Urteil gefällt. 13 der 28 Angeklagten wurden freigesprochen und freigelassen, Modeste Boukadia wurde in Abwesenheit zu 30 Jahren Zwangsarbeit und die übrigen 14 Personen zu langen Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt.

Während ihrer 71. Sitzung vom 17. – 21. November 2014 beurteilte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen den Freiheitsentzug der 14 CDRC-Mitglieder als willkürlich. Die Arbeitsgruppe verlangte von der Regierung, die genannten Personen umgehend freizulassen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den von ihnen erlittenen materiellen und moralischen Schaden auszugleichen, darunter auch die Zahlung einer vertretbaren und angemessenen Entschädigung in Übereinstimmung mit Artikel 9, Absatz 5 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Modeste Boukadia, dem in Abwesenheit das Verfahren gemacht worden war, wird in der Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe nicht erwähnt. Er wurde aber im Zusammenhang mit denselben Vorkommnissen angeklagt und verurteilt.

In einem Brief an den Präsidenten der Organisation Union Congo, betonte die damalige Leiterin des Europä-ischen Auswärtigen Dienstes die Verpflichtung der EU-Delegation, dauerhaft mit den kongolesischen Behör-den zusammenzuarbeiten, um den Fortschritt bei der Umsetzung der Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen zu den willkürlichen Inhaftierungen der 14 Mitglieder der CDRC zu beobachten.

Am 25. Oktober 2015 fand ein Referendum zur Änderung der Verfassung der Republik Kongo statt, um unter anderem dem derzeitigen Präsidenten eine dritte Amtszeit über 2016 hinaus zu gestatten.

Nachdem Präsident Sassou Nguesso die Präsidentschaftswahlen am 20. März 2016 gewonnen hatte, nahmen die kongolesischen Behörden mehrere Oppositionsführer_innen fest, darunter auch Wahlkampfleiter_innen der Kandidaten Jean-Marie Michel Mokoko und Okombi Salissa, und warfen ihnen vor, die nationale Sicherheit zu gefährden.