Kaution weiter verweigert

Zeichnung einer Figur hinter Gefängnisgittern

Hiroji Yamashiro befindet sich weiterhin in Haft, nachdem sein Rechtsmittel zur Gewährung der Freilassung gegen Kaution vor dem Obersten Gerichtshof von Japan am 20. Februar abgelehnt wurde. Festgenommen hatte man ihn wegen seiner Rolle bei den Protesten gegen neue Bauprojekte des US-Militärs in Okinawa. Seit seiner Festnahme am 17. Oktober darf Hiroji Yamashiro seine Familie nicht sehen. Seine nächste Anhörung ist für den 17. März anberaumt.

Appell an

GENERALSTAATSANWALT Katsuyuki Nishikawa The Supreme Public Prosecutors Office 1-1-1, Kasumigaseki Chiyoda-ku Tokyo JAPAN (Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)

LEITER DER HAFTEINRICHTUNG Naha Detention Centre 1-14-2 Higawa Naha-shi Okinawa-ken Japan (Anrede: Dear Director / Sehr geehrter Herr Direktor)

KOPIEN AN MINISTERPRÄSIDENT Shinzo Abe 1-6-1 Nagata-cho Chiyoda-ku Tokyo Japan 100-8968 JAPAN (Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident) Twitter: @AbeShinzo oder @JPN_PMO Facebook: https://www.facebook.com/Japan.PMO

BOTSCHAFT VON JAPAN S. E. Herrn Takeshi Yagi Hiroshimastraße 6 10785 Berlin Fax: 030-2109 4222 E-Mail: info@bo.mofa.go.jp

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Japanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. April 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE, LUFTPOSTBRIEFE, TWITTER- ODER FACEBOOK-NACHRICHTEN MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Lassen Sie Hiroji Yamashiro bitte umgehend frei oder stellen Sie unter Beweis, weshalb in seinem Fall eine Freilassung gegen Kaution bis zum Gerichtsverfahren nicht möglich ist.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass er bis zu seiner Freilassung angemessen medizinisch versorgt wird und umgehend ungehinderten Zugang zu seiner Familie erhält.

  • Ich möchte Sie an Ihre völkerrechtliche Verpflichtung erinnern, die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie die Rechte von Gefangenen zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Immediately release Hiroji Yamashiro unless they prove that the presumption of release pending trial should not apply.

  • Ensure that, pending his release, Hiroji Yamashiro is provided with adequate medical care and has effective access to his family without delay.

  • Comply with their international obligations to respect, protect and fulfil everybody’s human rights to freedom of expression, association and peaceful assembly, as well as the rights of people in detention.

Sachlage

Hiroji Yamashiro ist ein bekannter Aktivist, der die Friedensbewegung in Okinawa anführt. Seinen Antrag auf Kaution hatte das Bezirksgericht Naha am 8. Februar 2017 abgelehnt, um die "Vernichtung von Beweismaterial zu verhindern". Kurz darauf reichte Hiroji Yamashiro ein Sonderrechtsmittel vor dem Obersten Gerichtshof in Tokio ein, das wiederum am 20. Februar abschlägig beschieden wurde. Als Reaktion darauf mobilisierten zivilgesellschaftliche Gruppen mehrere hundert Protestierende für eine Demonstration am 24. Februar vor dem Bezirksgericht Naha in Okinawa, um damit gegen die Verweigerung der Freilassung von Hiroji Yamashiro gegen Kaution zu demonstrieren.

Angeblich um "das Vernichten von Beweismaterial" zu verhindern, wird Hiroji Yamashiro seit seiner Festnahme am 17. Oktober 2016 auch der Besuch seiner Familie verweigert. Er soll während der Proteste gegen den Bau einer neuen Einrichtung des Marinekorps der USA in der Nähe von Takae in Okinawa ein Loch in einen Zaun geschnitten haben. Sein Rechtsbeistand bezweifelt, dass die Beschränkung des Zugangs zu seiner Familie rechtmäßig ist, denn Haftbesuche finden immer unter Kontrolle von Mitarbeiter_innen der Hafteinrichtung statt, daher ist die "Vernichtung von Beweismitteln" während der Besuche sehr unwahrscheinlich.

Vor dem Bezirksgericht werden am 17. und 27. März 2017 Anhörungen im Fall von Hiroji Yamashiro stattfinden. Sein Freilassungsdatum ist laut seinem Rechtsbeistand jedoch nicht klar, da seine Haft durch die Verweigerung einer Kautionsstellung weiter verlängert werden könnte. Einige Aktivist_innen machen sich Sorgen um das Wohlergehen von Hiroji Yamashiro, da ihm 2015 ein bösartiges Lymphom operativ entfernt wurde und er stationär behandelt werden musste. Bislang hat sich sein Gesundheitszustand jedoch nicht verschlechtert.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Bis zum 26. Dezember 2016 befand sich Hiroji Yamashiro im Gewahrsam der Polizei. Das japanische Strafjustizsystem sieht vor, dass Personen bis zu 23 Tage lang ohne Anklage von der Polizei festgehalten werden können. Amnesty International hat bereits in der Vergangenheit Besorgnis bezüglich fehlender Regeln zum Thema Vernehmungen in diesem Zeitraum geäußert, zum Beispiel was die Dauer der Verhöre, den mangelnden Zugang zu Rechtsbeiständen und fehlende Tonbandaufnahmen angeht. Im Fall von Hiroji Yamashiro brachte die Polizei regelmäßig neue Vorwürfe gegen den Inhaftierten vor, um seinen Gewahrsam weiter verlängern zu können.

Drei Tage nach seiner Festnahme am 17. Oktober 2016 wurde ein weiterer Vorwurf gegen ihn erhoben: Er soll bei den Protesten einen Beamten angegriffen und an der Durchführung seiner Arbeit gehindert haben. Am 29. November 2016 kam erneut eine weitere Anklage hinzu: Hiroji Yamashiro wurde vorgeworfen, Ende Januar 2016 den Zugang zu einer Baustelle durch Barrieren versperrt zu haben. Dies hatte den Effekt, dass seine Untersuchungshaft noch weiter verlängert wurde.

Die japanische Strafprozessordnung sieht vor, dass angeklagte Personen aus folgenden Gründen bis zum Gerichtsverfahren in Untersuchungshaft gehalten werden können: sofern der begründete Verdacht besteht, dass er/sie eine Straftat begangen hat; wenn der/die Angeklagte keinen festen Wohnsitz hat; sofern der begründete Verdacht besteht, dass er/sie Beweismittel zurückhalten oder zerstören könnte; oder wenn die betreffende Person schon einmal geflohen ist bzw. der begründete Verdacht besteht, dass er/sie fliehen könnte.

Völkerrechtliche Standards sehen vor, dass Personen, die festgenommen bzw. inhaftiert werden, umgehend einem Richter oder einem ähnlich gestellten Vertreter der Justizbehörden vorgeführt werden müssen, damit entschieden werden kann, ob ihre Festnahme und anhaltende Inhaftierung rechtmäßig, notwendig und verhältnismäßig war bzw. ist. Es geht hierbei sowohl um die Rechtmäßigkeit der Haft an sich als auch um die Frage, ob die inhaftierte Person bis zum Gerichtsverfahren im Gewahrsam verbleiben oder freigelassen werden soll. Allgemein gilt, dass das Verbleiben in Haft bis zum Prozess nicht die Norm, sondern die Ausnahme sein sollte. Der Staat muss beweisen, dass die betreffende Person angesichts besonderer Umstände nicht gegen Kaution freigelassen werden kann. Darüber hinaus haben Angeklagte das Recht, innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor Gericht gestellt zu werden. Um der Gefahr einer willkürlichen Inhaftierung entgegenzuwirken, müssen die Behörden stets sicherstellen, dass bei einem Freiheitsentzug ordentliche Verfahren befolgt und angemessene Begründungen gegeben werden, wie in der nationalen Gesetzgebung und durch internationale Menschenrechtsnormen vorgegeben.