Urteil bestätigt

Die südkoreanische Aktivistin Kim Hye-young

Die südkoreanische Aktivistin Kim Hye-young

Kim Hye-young hat ihr zweites Berufungsverfahren verloren. Der Oberste Gerichtshof von Südkorea hat ihre zweijährige Gefängnisstrafe bestätigt. Die Behörden verweigern ihr auch weiterhin eine Behandlung außerhalb des Gefängnisses wegen psychischer Probleme. Ihr allgemeiner Gesundheitszustand hat sich jedoch verbessert. Sie soll im August 2017 freigelassen werden.

Sachlage

Die südkoreanische Aktivistin Kim Hye-young wurde am 29. Januar 2016 im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an einer friedlichen Demonstration zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, weil sie gegen das Gesetz über die Nationale Sicherheit verstoßen haben soll. Kim Hye-young hat zwei Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, doch auch der Oberste Gerichthof bestätigte am 13. Oktober 2016 das Urteil. Da die Rechtsmittel nun ausgeschöpft sind, wird Kim Hye-young ihre verbleidende Strafe absitzen müssen und im August 2017, zum Ablauf ihrer zweijährigen Strafe, entlassen werden.

Kim Hye-young war bereits vor ihrer Inhaftierung an Schilddrüsenkrebs erkrankt. In Haft hat sie zudem psychische Probleme entwickelt. Trotz der Empfehlung eines Psychiaters verweigert das Justizministerium Kim Hye-young weiterhin den Zugang zu einer ambulanten Behandlung außerhalb des Gefängnisses. Dennoch verbessert sich Kim Hye-youngs Gesundheitszustand und sie findet die ambulante Behandlung nicht mehr so dringend notwendig.

Wir werden ihre Situation weiter beobachten, insbesondere im Hinblick auf ihren Gesundheitszustand.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind zurzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.