Keine Gefangenen nach Guantánamo

US-Militärbasis in Guantánamo Bay

US-Militärbasis in Guantánamo Bay

Die US-Behörden bereiten die Verlegung von Gefangenen auf die Militärbasis in Guantánamo vor. Laut eines Dekrets von Präsident Trump soll der Verteidigungsminister bis zum 30. April eine politische Empfehlung für die Umsetzung abgeben. Seit Anfang 2008 sind keine Häftlinge mehr nach Guantánamo verlegt worden.

Appell an

Herr James N. Mattis

US Department of Defense

1000 Defense Pentagon Washington

DC 20301-1000

USA

Sende eine Kopie an

Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika

Herrn Kent Doyle Logsdon

Geschäftsträger a.i., Gesandter-Botschaftsrat

Clayallee 170, 14191 Berlin

Fax: 030-83 05 10 50

E-Mail: feedback@usembassy.de

Amnesty fordert:

  • Bitte empfehlen Sie dem Präsidenten, keine Gefangenen nach Guantánamo zu bringen, auch nicht Alexandra Kotey und El Shafee Elsheikh. Setzen Sie sich bitte zudem für faire Verfahren vor Zivilgerichten oder für die Freilassung der Gefangenen ein, die noch immer in Guantánamo festgehalten werden und kehren Sie bitte zu dem Ziel zurück, das Gefangenenlager Guantánamo unverzüglich zu schließen.
  • Bringen Sie bitte alle Gefangenen, gegen die zulässiges Beweismaterial für international anerkannte Straftaten vorliegt, auch solche die in bewaffneten Konflikten im Irak und in Syrien begangen wurden, in einem fairen Verfahren vor ein Zivilgericht dessen Gerichtsbarkeit der jeweiligen Rechtssprechung unterliegt.
  • Greifen Sie bitte in keinem Fall auf die Todesstrafe zurück.

Sachlage

Am 30. Januar unterzeichnete US-Präsident Donald Trump ein Dekret, mit dem er die Entscheidung seines Vorgängers, das Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba zu schließen, widerrief. Durch das neue Dekret werden die Inhaftierungen beibehalten. Darüber hinaus können weitere Gefangene von den USA nach Guantánamo verlegt werden, "wenn dies rechtmäßig und zum Schutz der Nation notwendig ist". Der Verteidigungsminister muss nun bis zum 30. April, gemeinsam mit den Beratungsausschüssen, politische Handlungsempfehlungen "bezüglich der Verfügung über Personen, die im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten festgenommen wurden, darunter auch die Verlegung von solchen Personen in das US-Gefangenenlager nach Guantánamo" vorlegen. Kurz nach der Unterzeichnung des Dekrets sagte Präsident Trump in einer Rede, er wolle das Thema dem Kongress vorlegen, "um sicherzustellen, dass wir im Kampf gegen ISIS und Al-Quaida weiterhin die nötige Macht haben, Terroristen festzunehmen wo auch immer wir sie aufspüren und schnappen können. Und in vielen Fällen wird es für sie nun nach Guantánamo gehen."

Zwei der Gefangenen, die möglicherweise nach Guantánamo verlegt werden sollen, sind Alexandra Kotey und El Shafee Elsheikh. Sie sollen Mitglieder der bewaffneten Gruppierung sein, die sich selbst Islamischer Staat (IS) nennt. Beide werden vom Militärbündnis Syrian Democratic Forces, das von den USA unterstützt wird, festgehalten, seit sie Anfang Februar in Syrien festgenommen wurden. Das US- Außenministerium erklärte beide Männer Anfang 2017 zu internationalen Terroristen (Specially Designated Global Terrorist – SDGT). Alexandra Kotey ist in Großbritannien geboren und El Shafee Elsheikh ist dort aufgewachsen. Die beiden Männer sind weiterhin Thema vieler diplomatischer Gespräche zwischen den USA und Großbritannien. Berichten zufolge haben die britischen Behörden beiden die britische Staatsbürgerschaft entzogen und es ist noch unklar, ob sie in Großbritannien vor Gericht gestellt werden. Aus dem US- Außenministerium heißt es, die Regierung ziehe in Betracht, die Männer nach Guantánamo zu verlegen. Bezüglich des Justizministeriums heißt es, dort würde die Möglichkeit untersucht, die Männer in die USA zu bringen, um sie dort bei einem US-Bundesgericht wegen Kapitalverbrechen anzuklagen.

Aus Sicht von Amnesty International verstoßen die Haftbedingungen in Guantánamo gegen die Verpflichtungen der USA aus internationalen Menschenrechtsabkommen. Amnesty fordert bereits seit langer Zeit, dass alle Gefangenen aus Guantánamo in einem fairen Verfahren vor Gericht gestellt oder freigelassen werden sollen. Weitere Forderungen sind die Abschaffung von Prozessen vor Militärkommissionen, da diese nicht den internationalen Standards für faire Verfahren entsprechen, sowie die Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo. Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und uneingeschränkt ab.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Das Gefangenenlager in Guantánamo auf Kuba wurde am 11. Januar 2002 unter dem damaligen Präsidenten George W. Bush eröffnet. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 begann er seinen sogenannten "Krieg gegen den Terror". Insgesamt wurden 779 Gefangene dort festgehalten. Die Gefangenentransporte nahmen mit der Zeit ab, da diese international immer schärfer verurteilt wurden. Waren 2002 noch 632 Gefangene nach Guantánamo gebracht worden, so waren es 2003 nur noch 117, 2004 waren es zehn Gefangene, 2005 wurde niemand nach Guantánamo gebracht, 2006 wieder 14 Gefangene, fünf im Jahr 2007 und einer im Jahr 2008. Seit dem 14. März 2008 wurden keine neuen Gefangenen mehr nach Guantánamo gebracht. Am 22. Januar 2009 unterzeichnete der damalige Präsident Barack Obama ein Dekret, mit dem er seine Regierung dazu verpflichtete, die Inhaftierungen in Guantánamo zu beenden und das Gefangenenlager zu schließen. Dieses Versprechen löste er jedoch nicht ein und bei Amtsantritt von Präsident Trump befanden sich noch 41 Gefangene in Guantánamo. Eines der Wahlversprechen von Donald Trump war es, das Gefangenenlager weiterhin zu nutzen und es wieder "mit üblen Kerlen zu füllen". Ein Jahr später werden die 41 Menschen noch immer dort festgehalten. Manche von ihnen sind bereits seit 16 Jahren in Guantánamo, alle von ihnen bereits seit mehr als zehn Jahren und die meisten von ihnen standen nie vor Gericht bzw. es liegt nicht einmal eine Anklage gegen sie vor. (Weitere Informationen auf Englisch im folgenden Bericht: https://www.amnesty.org/en/documents/amr51/7822/2018/en/)

Das Dekret, das Präsident Trump am 30. Januar unterzeichnete, betont noch einmal die Haltung der USA, dass das Gesetz über die Genehmigung zum Einsatz militärischer Gewalt (Authorization for Use of Military Force - AUMF) die Inhaftierungen stützt. Das Gesetz war vom Kongress – nach nur kurzer Debatte – bald nach den Anschlägen vom 11. September verabschiedet worden. Die US-Bundesgerichte haben das AUMF befürwortet und sehen es als rechtliche Grundlage für die Inhaftierungen in Guantánamo. Im Dekret von Präsident Trump heißt es, das AUMF "und weitere Behörden haben die Vereinigten Staaten dazu autorisiert, Personen zu inhaftieren, die Mitglied oder maßgebliche Unterstützer von Al-Quaida, den Taliban oder anderen Gruppierungen sind, die den USA oder Koalitionspartnern feindselig gegenüberstehen". Weiter heißt es: "Die USA befinden sich weiterhin in einem bewaffneten Konflikt mit Al-Quaida, den Taliban und anderen Gruppierungen, dazu zählt auch der Islamische Staat im Irak und in Syrien." Unklar ist bisher, ob die US-Gerichte der Auffassung sind, dass das AUMF auch auf IS-Gefangene zutrifft, die nach Guantánamo überstellt werden, denn bisher wurde keiner dieser Gefangenen nach Guantánamo gebracht.

Bislang wurde seit dem Amtsantritt von Donald Trump noch niemand nach Guantánamo gebracht. Dies könnte ein Zeichen für die rechtliche Unsicherheit sein, die es bezüglich der Nutzung des Gefangenenlagers gibt, denn da es kein "neues AUMF" (Bundesgesetz über die Genehmigung zum Einsatz militärischer Gewalt) gibt, ist noch unklar, ob die Verbringung von IS-Gefangenen nach Guantánamo rechtmäßig wäre. Weiterhin ist unklar, inwieweit Präsident Trump wirklich wieder Gefangenentransporte nach Guantánamo durchführen möchte, auch wenn sein Wahlversprechen und sein Dekret dies vermuten lassen. Im November 2017 hatte er auf die Nachfrage, ob er es unterstützen würde, dass ein Mann nach Guantánamo gebracht würde, der unter Verdacht stand, einen Anschlag in New York City geplant zu haben, geantwortet: "Ich würde das mit Sicherheit in Betracht ziehen." Der Verdächtige wurde vor einem Bundesgericht angeklagt und befindet sich weiterhin in ziviler Haft. Der Präsident merkte an, der "Prozess" in Guantánamo "dauert viel länger, als wenn man das Bundessystem nutzt." Eine weitere Sorge war ein Twitter-Beitrag des Präsidenten, der weitreichende Folgen hatte, da der Präsident die Todesstrafe für den Verdächtigen forderte. Dieser Beitrag ging mit weiteren Beiträgen einher, die rechtsstaatliche Grundprinzipien missachteten. Die Gerichtsverfahren vor den Militärkommissionen in  weisen derweil noch chaotischere Zustände auf. Am 16. Februar setzte ein Militärrichter e  ein Ermittlungsverfahren "auf unbestimmte Zeit" aus. 'Abd al Nashiri ist in diesem Verfahren wegen eines Kapitalverbrechens angeklagt. Zuvor war die Verteidigung zurückgetreten, weil es hieß, die Regierung habe vertrauliche Gespräche zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten beobachtet. (Weitere Informationen auf Englisch unter folgendem Link: https://www.amnesty.org/en/documents/amr51/7413/2017/en/)

Amnesty International ist der Ansicht, dass jede Person, gegen die begründete Vorwürfe bestehen, eine international anerkannte Straftat begangen zu haben, vor einem Zivilgericht in einem fairen Verfahren angeklagt werden muss, das den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren entspricht und in dem nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird. Dazu zählen auch ausländische  Kampf-Beteiligte, denen auf dieser Grundlage international anerkannte Straftaten wie Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden, die in bewaffneten Konflikten ohne internationale Beteiligung im Irak und in Syrien begangen wurden. Vorausgesetzt, dass es ausreichende Beweise gibt, müssen sie in einem fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden. Dieses kann in einem beliebigen Justizsystem stattfinden, dass die nötige Gerichtbarkeit besitzt, so etwa in dem Land dessen Staatsbürgerschaft sie haben, in Syrien, im Irak, in Den Haag oder in einem Drittland, das nach dem Universalitätsprinzip über solche Straftaten entscheidet.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und uneingeschränkt ab. Zurzeit ist die Todesstrafe in 142 Ländern weltweit im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Auch an Internationalen Gerichtshöfen, die dafür eingerichtet wurden, um nach internationalem Recht über die schwerwiegendsten Verbrechen zu entscheiden, darf die Todesstrafe nicht verhängt werden.