Menschenrechtsverteidiger ohne Kontakt zur Außenwelt

Ein Mann trägt ein rotes T-shirt und einen blauen Turban um den Kopf gewickelt.

Der pakistanische Menschenrechtsverteidiger Seengar Noonari

Bewaffnete maskierte Personen haben am 24. Januar 2020 Baradine Berdei Targuio, den Präsidenten der Menschenrechtsorganisation des Tschad, bei sich zuhause in N'Djamena festgenommen. Er soll zum nationalen Geheimdienst gebracht worden sein. Seither hat seine Familie nichts mehr von ihm gehört. Da bereits mehrere Personen beim Geheimdienst gefoltert oder auf andere Weise misshandelt wurden, ist Amnesty International der Ansicht, dass auch Baradine Berdei Targuio in Foltergefahr ist.

Appell an

Idriss Deby Itno

Présidence de la République du Tchad

BP 74

N’Djamena

TSCHAD

 

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Tschad

I.E. Frau Mariam Ali Moussa

Lepsiusstraße 114

12165 Berlin

Fax: 030-3199 162 20

E-Mail: contact@ambatchadberlin.com

 

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie höflich auf, umgehend und bedingungslos die Freilassung von Baradine Berdei Targuio anzuordnen.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass er bis zu seiner Freilassung vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt wird und uneingeschränkten Zugang zu seiner Familie und seinem Rechtsbeistand erhält.

 

Sachlage

Baradine Berdei Targuio ist der Präsident der tschadischen Menschenrechtsorganisation. Am 24. Januar 2020 wurde er vor den Augen seiner Frau und seiner Kinder bei sich zuhause in N'Djamena von bewaffneten maskierten Personen festgenommen. Seitdem fehlt von ihm jede Spur. Seine Familienangehörigen haben ihn seit der Festnahme nicht mehr gesehen und konnten auch keinerlei Kontakt mit ihm aufnehmen. Diese Art der Festnahme und Inhaftierung erfüllt den Tatbestand des Verschwindenlassens und ist nach internationalen Menschenrechtsnormen rechtswidrig.

Die Strafprozessordnung des Tschad sieht vor, dass Beschuldigte innerhalb von 48 Stunden nach der Festnahme einem Gericht vorzuführen sind. Die 48 Stunden Gewahrsam können ein zweites Mal verhängt werden. Danach ist die beschuldigte Person freizulassen. Baradine Berdei Targuio ist weder einem Gericht vorgeführt worden, noch wurde er nach den maximal zulässigen 96 Stunden Gewahrsam freigelassen. Die internationalen Menschenrechtsnormen verlangen, dass eine inhaftierte Person gleich nach der Festnahme einem Gericht vorgeführt wird und die Möglichkeit erhält, die Inhaftierung anzufechten.

 

Hintergrundinformation

Hintergrund

Baradine Berdei Targuio ist der Präsident der 2006 gegründeten tschadischen Menschenrechtsorganisation Organisation tchadienne des droits humains (OTDH). Während des Ausnahmezustands richtete er im November 2018 einen offenen Brief an Präsident Idriss Deby Itno, in dem er auf die schwierige Menschenrechtslage in der Region Tibesti im Norden des Tschad aufmerksam machte. Am 22. Januar 2020 schrieb er auf Facebook über den Gesundheitszustand des Präsidenten, dieser könne ernsthaft erkrankt sein und sich in einem Krankenhaus in Frankreich befinden. Zwei Tage später wurde er festgenommen.

Der Geheimdienst des Tschad, die Nationale Sicherheitsbehörde (Agence nationale de sécurité – ANS) wurde nach der souveränen nationalen Konferenz (Conférence nationale souveraine) 1993 durch das Dekret Nr. 302 vom 8. Juni 1993 gegründet. Das Dekret löste den berüchtigten Geheimdienst Direction de la documentation et de la sécurité (DDS) ab und zielte darauf ab, die Befugnisse und Strukturen dieses Geheimdienstes zu prüfen. Der DDS hatte zwischen 1982 und 1990 insgesamt 40.000 Tote zu verantworten. Dem ANS werden zwar zwar keine Verbrechen in dieser Größenordnung vorgeworfen, doch die beiden Geheimdienste haben mehrere Charakteristika hinsichtlich Mandat, Struktur und Methode gemeinsam, die Menschenrechtsverletzungen Vorschub leisten. Die weitreichenden Befugnisse und das Mandat der ANS ermöglichten ihr die Unterdrückung von Regierungskritiker_innen wie Mahadine Tadjadine Babouri, Nadjo Kaina und Bertrand Solloh. Weitere Informationen zu der Situation im Tschad finden Sie unter: https://www.amnesty.de/jahresbericht/2018/tschad

Ein 2017 verabschiedetes Dekret gibt der ANS zwar die Befugnis, "Verdächtige im Einklang mit den Gesetzen der Republik Tschad zum Zwecke der Ermittlung festzunehmen und zu inhaftieren, wenn sie eine tatsächliche oder potentielle Bedrohung darstellen", doch die Strafprozessordnung des Tschad sieht vor, dass Beschuldigte innerhalb von 48 Stunden nach der Festnahme einem Gericht vorgeführt werden müssen.

Das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen, dessen Vertragsstaat der Tschad ist, untersagt das Verschwindenlassen. Artikel 2 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen definiert Verschwindenlassen als "die Festnahme, den Entzug der Freiheit, die Entführung oder jede andere Form der Freiheitsberaubung durch Bedienstete des Staates oder durch Personen oder Personengruppen, die mit Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung des Staates handeln, gefolgt von der Weigerung, diese Freiheitsberaubung anzuerkennen, oder der Verschleierung des Schicksals oder des Verbleibs der verschwundenen Person, wodurch sie dem Schutz des Gesetzes entzogen wird".

Artikel 9 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verlangt, dass jede aufgrund strafrechtlicher Vorwürfe festgenommene oder inhaftierte Person umgehend einem Gericht vorgeführt und innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor Gericht gestellt oder freigelassen werden muss. Jede Person, die ihrer Freiheit durch Festnahme oder Inhaftierung beraubt wird, hat das Recht die Rechtmäßigkeit der Haft vor Gericht anzufechten.