Unmittelbar drohende Hinrichtung

Hinrichtung verhindern

Amnesty International ist besorgt über die Nachricht, dass das sudanesische Verfassungsgericht am 20. Mai das Todesurteil gegen Abbas Mohammed Nur Musa bestätigt hat. Der junge Mann hatte Rechtsmittel gegen sein Todesurteil eingelegt, nachdem er schuldig gesprochen worden war, einen Siebzehnjährigen erstochen zu haben. Der Vorfall ereignete sich am 27. August 2013. Damals war Abbas Mohammed Nur Musa erst 15 Jahre alt. Internationale Menschenrechtsnormen untersagen die Verhängung von Todesurteilen gegen Minderjährige unter 18 Jahren.

Appell an

Vorsitzender des Übergangsmilitärrats

Abdel Fattah al-Burhan

The People’s Palace

PO Box 281

Khartoum

SUDAN

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Sudan

Herr Al Walead Hassan Abdo Hassan

Geschäftsträger a. i.

Kurfürstendamm 151

10709 Berlin


Fax: 030-890 69 823

E-Mail: info@sudanembassy.de

 

Amnesty fordert:

  • Ich möchte Sie nachdrücklich auffordern, das Todesurteil gegen Abbas Mohammed Nur Musa, der zum Tatzeitpunkt erst 15 Jahre alt war, umgehend umzuwandeln.
  • Ändern Sie bitte das Sudanesische Strafgesetz von 1991 ab, sodass die Todesstrafe für Personen, die zum Tatzeitpunkt jünger als 18 Jahre alt waren, uneingeschränkt und ohne jeglichen Ermessensspielraum abgeschafft wird.
  • Bitte passen Sie ihr Recht und die Praxis hinsichtlich der Definition, wer ein Kind ist, in der Weise an, dass sie mit den sudanesischen Verpflichtungen nach dem Völkerrecht übereinstimmen.
  • Bitte erlassen Sie ein Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.

Sachlage

Am 20. Mai bestätigte das sudanesische Verfassungsgericht das Todesurteil gegen Abbas Mohammed Nur Musa.

Abbas Mohammed Nur Musa hatte Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, nachdem er schuldig gesprochen worden war, einen Siebzehnjährigen erstochen zu haben. Der Vorfall ereignete sich am 27. August 2013. Damals war Abbas Mohammed Nur Musa 15 Jahre alt. In Artikel 1 der Kinderrechtskonvention, deren Vertragsstaat Sudan seit 1990 ist, wird dargelegt: "Als Kind wird jede Person unter 18 Jahren bezeichnet."

Gemäß Artikel 37(a) der Konvention "darf weder die Todesstrafe noch eine lebenslange Haftstrafe ohne die Möglichkeit der Bewährung verhängt werden, wenn die Person noch nicht 18 Jahre alt ist". 

Das Gericht wendete jedoch gemäß Paragraf 3 des Sudanesischen Strafgesetzes von 1991 die zweideutige Bestimmung des Begriffs Kindheit an, "das Erreichen der Pubertät".

Hintergrundinformation

Hintergrund

Abbas Mohammed Nur Musa war zuerst in der Jugendhaftanstalt Aljraif East inhaftiert. Während der Haft wurde er wegen Mordes zu fünf Jahren Gefängnis und der Zahlung eines Blutgelds (Diyeh) in Höhe von 40.000 sudanesischen Pfund verurteilt. Als er 18 Jahre alt wurde, verlegte man ihn in das Madani-Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft legte beim Berufungsgericht Rechtsmittel ein und forderte die Todesstrafe für Abbas Mohammed Nur Musa. Das Berufungsgericht sprach den Beschuldigten wegen Mordes schuldig und verhängte die Todesstrafe. Die Rechtsbeistände von Abbas Mohammed Nur Musa legten bei einem höheren Gericht Rechtsmittel gegen dieses Urteil ein. Dieses Gericht hob die Entscheidung des Berufungsgerichts auf und annullierte das Todesurteil.

Trotz des Urteilsspruchs des höheren Gerichts wurde der Fall an das Strafgericht zurückverwiesen, das Abbas Mohammed Nur Musa erneut zum Tode verurteilte. Das Gericht verwendete eine zweideutige Bestimmung des Begriffs Kindheit "das Erreichen der Pubertät" in Übereinstimmung mit Paragraf 3 des Sudanesischen Strafgesetzes von 1991.  Dieser Paragraf widerspricht Artikel 1 der Kinderrechtskonvention, in der es heißt: "Als Kind wird jede Person unter 18 Jahren bezeichnet." Sudan trat 1990 der Konvention bei.

Die Rechtsbeistände von Abbas Mohammed Nur Musa legten beim Verfassungsgericht Beschwerde ein. Das Verfassungsgericht bestätigte das Todesurteil jedoch am 20. Mai 2019. Damit hat das Verfassungsgericht gegen die Kinderrechtskonvention und das sudanesische Gesetz zu Kindern von 2010 verstoßen. Beide bestätigen, dass ein Kind ist, wer noch nicht 18 Jahre alt ist.