Singapur: Wieder drohende Hinrichtung

 Silhouetten von Personen, die Kerzen in die Höhe halten

Kerzenmahnwache vor der singapurischen Botschaft in der malaysischen Hauptstadt Kuala Lumpur gegen die drohende Hinrichtung von Nagaenthran K. Dharmalingam, der wegen Heroinschmuggels nach Singapur zum Tode verurteilt wurde (Archivaufnahme vom November 2021).

+++ Update 13.07.2022: Da weitere Hinrichtungen zu erwarten sind, öffnen wir die UA wieder. Bitte fordert weiter den Stopp aller geplanter Hinrichtungen. +++

+++ Update 07.07.2022: Leider wurden
Kalwant Singh und ein weiterer Mann heute morgen hingerichtet. Wir schließen diese UA. +++
In Singapur sind die Hinrichtungen wegen Drogendelikten wieder aufgenommen worden. Und zwar auch in Fällen, in denen die Todesstrafe unter Verstoß gegen internationale Menschenrechtsnormen und -standards verhängt wurde. Jetzt stehen zwei weitere geplante Hinrichtungen unmittelbar bevor: Am 7. Juli sollen der malaysische Staatsbürger Kalwant Singh sowie ein weiterer Mann getötet werden. Beide Männer wurden wegen Drogenschmuggels schuldig gesprochen und dafür zur obligatorischen Todesstrafe verurteilt. Zuvor wurden bereits Abdul Kahar bin Othman am 30. März und Nagaenthran Dharmalingam am 29. April gehängt. Eine für den 28. April angesetzte dritte Hinrichtung wurde dagegen ausgesetzt. Die Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Singapur nach mehr als zwei Jahren ist ein massiver Rückschritt in Sachen Menschenrechte.

Appell an

Premierminister

Lee Hsien Loong

Office of the Prime Minister

Orchard Road

Istana, 238823

SINGAPUR

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Singapur

S.E. Herrn Laurence Bay Siow Hon

Voßstraße 17

10117 Berlin

Fax: 030 226 343 75

E-Mail: singemb_ber@mfa.sg

 

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie auf, alle geplanten Hinrichtungen sofort zu stoppen, die Strafen aller Betroffenen umzuwandeln und ein offizielles Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe zu verhängen. Die nationale Gesetzgebung muss überprüft werden, um sie mit den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards in Einklang zu bringen.

Sachlage

Singapur greift bei Drogendelikten weiterhin auf die Todesstrafe als obligatorische Strafe zurück, obwohl dies gegen internationale Menschenrechtsnormen und -standards verstößt. Darüber hinaus wurde die Todesstrafe von der Mehrheit der Staaten weltweit abgeschafft. Entgegen den internationalen Verpflichtungen, die Singapur als Vertragsstaat des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat, ließ die dortige Regierung vor wenigen Monaten einen Mann mit geistigen und psychischen Behinderungen hinrichten. Angesichts der vorherigen unfairen Verfahren ist die Verhängung der Todesstrafe wegen Drogendelikten noch kritikwürdiger. Das Völkerrecht und internationale Standards sehen Beschränkungen für die Anwendung der Todesstrafe vor, um einen willkürlichen Entzug des Lebens zu verhindern.

Die Regierung Singapurs muss Maßnahmen zur Reform der Todesstrafe ergreifen, anstatt neue Hinrichtungen zu veranlassen. Singapur ist eines von vier Ländern, die in den letzten Jahren Hinrichtungen wegen Drogendelikten vollstreckt haben. Aufgrund der äußerst repressiven Drogenkontrollgesetze ist es den Richter*innen kaum möglich, bei der Strafzumessung mildernde Umstände – wie eine bestehende Drogenabhängigkeit – zu berücksichtigen. Dass Singapur auf äußerst drakonische Gesetze vertraut, konnte weder den Drogenkonsum und die Verfügbarkeit von Drogen im Land bekämpfen noch vor drogenbedingten Folgeschäden schützen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Der malaysische Staatsangehörige Kalwant Singh wurde wegen Drogenhandels im Jahr 2013 schuldig gesprochen und dafür zur obligatorischen Todesstrafe verurteilt. Das Hohe Gericht hatte Kalwant Singh zwar als "Kurier" eingestuft, aber die Staatsanwaltschaft bescheinigte ihm nicht, dass er sich intensiv für die Zerschlagung des Drogenhandels eingesetzt hat. Beide Kriterien hätten dem Gericht einen Ermessensspielraum eingeräumt, um zwischen der Todesstrafe und einer lebenslangen Haftstrafe mit Prügelstrafe entscheiden zu können. Die Verurteilung und das Todesurteil von Kalwant Singh wurden 2016 vom Berufungsgericht bestätigt. Die singapurischen Behörden haben seine Hinrichtung für den 7. Juli angesetzt. Damit bleibt seiner Familie nur wenig Zeit, um ihre Anreise aus Malaysia zu organisieren.

Im gleichen Fall wurde ein weiterer Mann wegen Drogenschmuggels schuldig gesprochen und dafür zur obligatorischen Todesstrafe verurteilt. Auch seine Hinrichtung wurde auf den 7. Juli angesetzt. Ein dritter Mitangeklagter hingegen wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und 15 Stockhieben verurteilt. Zuvor hatte ihm die Staatsanwaltschaft bescheinigt, dass er mit den Behörden zusammengearbeitet und sich intensiv für die Zerschlagung des Drogenhandels eingesetzt hat.

Nach den 2013 in Kraft getretenen Änderungen des Gesetzes über den Drogenmissbrauch verfügen die Richter*innen in Singapur über einen gewissen Ermessensspielraum bei der Strafzumessung in Fällen, in denen sich die Rolle des*der Angeklagten auf den Transport von Drogen ("Kurier*in") beschränkte. Dies greift aber nur, wenn die Staatsanwaltschaft der beschuldigten Person bescheinigt, dass sie sich intensiv für die Zerschlagung des Drogenhandels eingesetzt hat, oder bei Personen mit geistigen oder intellektuellen Einschränkungen, die keine Verantwortung für ihre Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der verhandelten Straftat übernehmen können. Diese Regelung im Falle einer Einstufung als "Kurier*in" bedeutet, dass das Gericht keinen Ermessensspielraum mehr hat und den*die Angeklagte*n zum Tode verurteilen muss, sofern die Staatsanwaltschaft keine entsprechende Bescheinigung vorlegt. Dadurch wird die Entscheidung über die Verurteilung in der Praxis der Staatsanwaltschaft übertragen.

Der Malaysier Nagaenthran K. Dharmalingam wurde am 29. April 2022 trotz internationaler Proteste hingerichtet. Medizinische Sachverständige, die Nagaenthran K. Dharmalingam in den Jahren 2013, 2016 und 2017 begutachtet hatten, bescheinigten ihm eine Einschränkung seiner kognitiven Leistungsfähigkeit, was "zu einer fehlgeleiteten Loyalität und einer schlechten Einschätzung der Risiken bei der Zustimmung zur Durchführung der Straftat beigetragen haben könnte". In seiner letzten Anhörung am 29. März 2022 wies das Berufungsgericht die Bedenken bezüglich der Verschlechterung seines mentalen Zustands sowie seiner beeinträchtigten intellektuellen Leistungsfähigkeit zurück. Die Vertragsorgane des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, deren Vertragsstaat Singapur ist, stellen klar, dass diese Abkommen die Verhängung der Todesstrafe gegen Menschen verbieten, deren geistige und intellektuelle Einschränkung ihre wirksame Verteidigung behindert hat.

Abdul Kahar bin Othman wurde wegen Drogenhandel im Jahr 2015 schuldig gesprochen und dafür zur obligatorischen Todesstrafe verurteilt. Die Behörden informierten seine Familie in einem auf den 23. März 2022 datierten Brief über die für den 30. März angesetzte Hinrichtung und erlaubten den Angehörigen, Vorkehrungen für letzte Besuche zu treffen. Die Hinrichtungen von Nagaenthran K. Dharmalingam und Abdul Kahar bin Othman scheinen Teil einer neuen Hinrichtungswelle zu sein. Die Hinrichtung eines dritten Mannes, Datchinamurthy Kataiah, wurde am 28. April ausgesetzt – einen Tag vor der geplanten Vollstreckung. Zuvor hatte er – ohne Rechtsbeistand – das Gericht um eine Aussetzung ersucht, da er noch weitere Rechtsmittel eingelegt hatte. Die internationalen Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht, besagen, dass diese nicht vollstreckt werden darf, solange noch Rechtsmittelverfahren anhängig sind.

Das Völkerrecht und internationale Standards verbieten die Verhängung von obligatorischen Todesurteilen, da diese den Richter*innen die Möglichkeit nehmen, mildernden Umstände zu berücksichtigen. Darüber hinaus verlangen das Völkerrecht und internationalen Standards, dass die Todesstrafe nur für "schwerste Verbrechen" verhängt werden darf, z.B. bei vorsätzlicher Tötung. Besorgniserregend ist auch, dass sich die Staatsanwaltschaft möglicherweise auf das singapurische Gesetz über den Drogenmissbrauch stützt. Auf dieser Grundlage wird bei jeder Person, der der Besitz bestimmter Mengen verbotener Substanzen nachgewiesen wird, davon ausgegangen, dass sie Kenntnis sowohl von der gefundenen Substanz als auch von deren Menge hatte und dass sie diese zum Zwecke des Handels in ihrem Besitz hatte. Die beschuldigte Person muss dann das Gegenteil beweisen, was einen Verstoß gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung darstellt.

Die letzte Hinrichtung vor März 2022 fand im November 2019 statt, also vor der Corona-Pandemie. Die Behörden hatten für die Jahre 2020 und 2021 weitere Hinrichtungen angesetzt, die jedoch aufgrund von anhängigen Berufungsverfahren ausgesetzt wurden. Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe. Bis heute haben 110 Länder die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft und mehr als zwei Drittel der Länder haben die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.