Drohende Hinrichtung am 14. Juli

Diese Urgent Action ist beendet.

Prabagaran Srivijayan

Prabagaran Srivijayan

Die Familie des malaysischen Staatsbürgers Prabagaran Srivijayan wurde benachrichtigt, dass seine Hinrichtung für den 14. Juli 2017 in Singapur anberaumt worden sei. Er war 2012 in Verletzung des Völkerrechts wegen Drogenhandels zum Tode verurteilt worden. Er hat vor einem malaysischen Gericht Rechtsmittel eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde.

Appell an

Präsident

His Excellency

Tony Tan Keng Yam

Office of the President of the Republic of Singapore

Orchard Road, 238823

SINGAPUR

Sende eine Kopie an

Aussenminister von Malaysia

His Excellency Dato' Sri Anifah Aman

Ministry of Foreign Affairs of Malaysia

No. 1, Jalan Wisma Putra Precinct 2

Federal Government Administrative

Centre 62602 Putrajaya

MALAYSIA

Fax: (00 603) 8889 1717

E-Mail: anifah@kln.gov.my

Botschaft der Republik Singapur

S. E. Herrn Laurence Bay Siow Hon

Voßstraße 17

10117 Berlin

Amnesty fordert:

  • Stoppen Sie bitte sofort die Hinrichtung von Prabagaran Srivijayan und sorgen Sie dafür, dass das Todesurteil aufgehoben wird. Ich möchte Sie zudem daran erinnern, dass die internationalen Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht, eindeutig besagt, dass die Todesstrafe nicht vollstreckt werden darf, solange noch Rechtsmittel anhängig sind. In Prabagaran Srivijayans Fall gibt es ein laufendes Rechtsmittelverfahren in seinem Herkunftsland Malaysia.
  • Erlassen Sie bitte wieder ein offizielles Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen. Wandeln Sie bitte zudem alle bestehenden Todesurteile um.
  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass Drogendelikte nicht der Kategorie der "schwerwiegendsten Straftaten" zugeordnet werden können, auf welche die Verhängung Todesstrafe gemäß Völkerrecht beschränkt sein muss. Die Todesstrafe für einige Straftaten zwingend vorzuschreiben, verstößt ebenfalls gegen das Völkerrecht.

Sachlage

Die Familie des malaysischen Staatsbürgers Prabagaran Srivijayan wurde benachrichtigt, dass seine Hinrichtung für den 14. Juli 2017 in Singapur anberaumt worden sei. Er war 2012 in Verletzung des Völkerrechts wegen Drogenhandels zum Tode verurteilt worden. Er hat vor einem malaysischen Gericht Rechtsmittel eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde.

Die Familie von Prabagaran Srivijayan hat von den singapurischen Behörden einen auf den 6. Juli 2017 datierten Brief erhalten, in dem sie darüber informiert wird, dass die Hinrichtung am 14. Juli, eine Woche später, im Changi‑Gefängnis stattfinden soll. Der 29-jährige Malaysier war am 22. Juli 2012 des Versuchs schuldig befunden worden, 22,24 Gramm Heroin nach Singapur einzuführen. Daraufhin wurde die Todesstrafe gegen ihn verhängt, die in Singapur für Drogendelikte obligatorisch ist.

Prabagaran Srivijayan beteuert nach wie vor seine Unschuld und hat wiederholt erklärt, nichts über die Drogen gewusst zu haben, die in der Armlehne des Wagens gefunden wurden, welchen er leihweise gefahren war. Nach singapurischem Recht werden verbotene Substanzen, die in einem Fahrzeug gefunden werden, automatisch dem Besitz des Fahrers zugerechnet. Die Beweislast wird somit umgekehrt, sodass der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muss, was einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung und das Recht auf ein faires Verfahren darstellt. Der Rechtsbeistand von Prabagaran Srivijayan hat noch weitere Verstöße gegen die Standards für ein faires Gerichtsverfahren vorgebracht und erklärt, die singapurischen Behörden hätten keine anderen Spuren verfolgt und zwei Zeug_innen nicht vorgeladen, die laut Prabagaran Srivijayan sein Unschuld hätten belegen können.

Aufgrund dieser Verletzungen der Standards für faire Gerichtsverfahren haben die Rechtsbeistände von Prabagaran Srivijayan sich im März 2017 an ein malaysisches Gericht gewandt. Sie erhoffen sich, dass die malaysischen Behörden den Internationalen Gerichtshof bitten, sich einzuschalten. Dieser Rechtsbehelf ist weiterhin anhängig; die Behörden in Singapur sind auf das noch laufende Verfahren hingewiesen worden. Die internationalen Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht, besagen eindeutig, dass die Todesstrafe nicht vollstreckt werden darf, solange noch Rechtsmittelverfahren anhängig sind.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 18. Juli 2014 wurden in Singapur seit 2012 zum ersten Mal wieder zwei Hinrichtungen vollzogen. Zwei Männer wurden erhängt, nachdem sie wegen Drogenhandels schuldig gesprochen worden waren – ein Straftatbestand, der in Singapur die Verhängung der Todesstrafe zwingend vorschrieb. Vor ihrer Hinrichtung hatte seit Juli 2012 ein Moratorium für die Vollstreckung von Todesurteilen bestanden, welches dem Parlament Zeit geben sollte, die strengen Todesstrafengesetze des Landes, die in einigen Fällen die Todesstrafe obligatorisch vorsehen, zu prüfen. Seitdem haben die Behörden in Singapur mindestens zehn weitere Personen hingerichtet, sieben von ihnen wegen Drogenhandels. 2016 wurden wegen Drogenhandels mindestens sieben neue obligatorische Todesurteile verhängt. Ende 2016 befanden sich in Singapur mindestens 38 Personen im Todestrakt.

Seit der Verabschiedung des überarbeiteten Drogengesetzes und des überarbeiteten Strafgesetzbuchs von 2012 am 14. November 2014 haben die Gerichte in Singapur die Möglichkeit, sich unter bestimmten Umständen gegen die Verhängung der Todesstrafe zu entscheiden. Bei Drogendelikten kann nun auf die Todesstrafe verzichtet werden, wenn die Beschuldigten nur am Transport, der Versendung oder Lieferung von verbotenen Substanzen beteiligt waren, sich lediglich bereit erklärt hatten, solche Straftaten zu begehen (als "Kuriere") und wenn die Staatsanwaltschaft belegen kann, dass die Angeklagten bereit sind, mit der Zentralen Drogenbehörde zusammenzuarbeiten, um weitere Drogendelikte zu verhindern. In anderen Fällen ist die Verhängung der Todesstrafe jedoch weiterhin obligatorisch.

Die zwingende Verhängung der Todesstrafe für bestimmte Delikte stellt einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat erklärt, dass die zwingende Verhängung der Todesstrafe einen Verstoß gegen Artikel 6, Absatz 1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte darstelle, wenn dabei die persönlichen Umstände oder die Umstände der betreffenden Straftat in keiner Weise Beachtung finden. Artikel 6, Absatz 1 besagt, dass niemand willkürlich seines Lebens beraubt werden darf.

Gemäß Völkerrecht darf die Todesstrafe nur für die "schwerwiegendsten Straftaten" verhängt werden. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat mehrfach entschieden, dass Drogendelikte nicht in diese Kategorie fallen. Auch der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und der UN- Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vertreten diese Ansicht.

Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird. Amnesty International lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt und in allen Fällen ab und unterstützt ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen, wie es seit 2007 in fünf Resolutionen der UN-Generalversammlung gefordert wird. Insgesamt haben sich bis heute 141 Staaten in Gesetz oder Praxis gegen die Todesstrafe entschieden. Im asiatisch-pazifischen Raum haben bisher 20 Länder die Todesstrafe vollständig abgeschafft, weitere sieben wenden sie in der Praxis nicht mehr an.

Im Januar 2016 fand Singapurs zweite Allgemeine Regelmäßige Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat statt. Viele Länder, darunter Argentinien, Namibia, Sierra Leone, Südafrika, Spanien und Schweden, forderten Singapur auf, das Moratorium für Hinrichtungen wieder einzuführen und die Verhängung der Todesstrafe zu beschränken, mit dem Ziel, diese ganz abzuschaffen. Die singapurische Delegation hat diese Empfehlungen nicht befolgt.