Saudi-Arabien: Drohende Hinrichtung

Diese Urgent Action ist beendet.

Hussein Abo al-Kheir, jordanischer Staatsangehöriger und Vater von acht Kindern, wurde am 12. März 2023 in Saudi-Arabien hingerichtet, nachdem er 2015 wegen mutmaßlichen Drogenschmuggels in einem grob unfairen Verfahren zum Tode verurteilt worden war. Während seiner Untersuchungshaft war Hussein Abo al-Kheir einer Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Dazu gehörte die Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, der fehlende Zugang zu einem Rechtsbeistand und Folter zum Erzwingen eines "Geständnisses".

Das Bild zeigt das Porträtbild eine Mannes

In Saudi-Arabien von der Todesstrafe bedroht: Der Jordanier Hussein Abo al-Kheir.

Appell an

His Majesty

King Salman bin Abdul Aziz Al Saud

Office of His Majesty the King

Royal Court, Riyadh

SAUDI-ARABIEN

Sende eine Kopie an

Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien

S.E. Herrn Essam Ibrahim Baitalmal

Tiergartenstr. 33-34

10785 Berlin

Fax:
030-889 251 79

E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Amnesty fordert:

  • Ich bitte Sie höflich, das Todesurteil von Hussein Abo al-Kheir nicht zu ratifizieren und stattdessen die zuständige Justizstelle anzuweisen, seine Verurteilung aufzuheben. Hussein Abo al-Kheir muss eine Neuverhandlung erhalten, die den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren entspricht und nicht auf die Todesstrafe zurückgreift. Ordnen Sie auch eine umgehende, unabhängige, unparteiische und wirksame Untersuchung der von Hussein Abo al-Kheir vorgebrachten Folter- und Misshandlungsvorwürfe an.
  • Bitte ordnen Sie außerdem ein offizielles Moratorium für alle Hinrichtungen an, mit dem Ziel, die Todesstrafe in Saudi-Arabien abzuschaffen.

Sachlage

Hussein Abo al-Kheir, jordanischer Staatsangehöriger und Vater von acht Kindern, ist in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden, weil die Behörden die Vollstreckung von Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogendelikten wiederaufgenommen haben. Dies verstößt gegen den Beschluss 36/2022 der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen vom Oktober 2022, in dem festgestellt wird, dass er willkürlich inhaftiert ist, und die Aufhebung seines Todesurteils sowie seine "sofortige und bedingungslose Freilassung" gefordert wird.

Hussein Abo al-Kheir wurde am 18. Mai 2014 in Durra an der Grenze zwischen Jordanien und Saudi-Arabien wegen mutmaßlichen Drogenschmuggels von Zollbeamt*innen festgenommen. Nach der Festnahme wurde er von der Drogenbekämpfungsbehörde in Durra zwölf Tage lang an einem unbekannten Ort in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gehalten. Erst zwei Wochen nach seiner Festnahme wurde ihm erlaubt, Kontakt zu seiner Familie aufzunehmen.

Während dieser Zeit und während seiner gesamten Untersuchungshaft wurde Hussein Abo al-Kheir nach eigenen Angaben gefoltert und anderweitig misshandelt, um ihn zu einem "Geständnis" zu zwingen. So wurde er an den Füßen aufgehängt, geschlagen und beleidigt. Hussein Abo al-Kheir widerrief sein Geständnis vor dem Strafgericht Tabuk am 15. Dezember 2014 und noch einmal am 6. Juli 2017 und gab an, die Behörden hätten ihn gefoltert, damit er das "Geständnis" mit seinem Fingerabdruck unterschreibe, weil er so schwer verprügelt worden sei, dass er keinen Stift mehr halten konnte. Obwohl er am 6. Juli 2017 vor Gericht ein medizinisches Gutachten beantragte, wurden seine Foltervorwürfe nie untersucht.

Während seiner Untersuchungshaft und des Gerichtsverfahrens hatte Hussein Abo al-Kheir weder Zugang zu einem Rechtsbeistand noch zu konsularischer Unterstützung durch die jordanischen Behörden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit kurzem haben die Behörden ihre Hinrichtungsserie bei Personen, die wegen vermeintlicher Drogendelikte zum Tode verurteilt wurden, wiederaufgenommen. Seit dem 10. November 2022 haben die Behörden 20 Personen wegen Drogendelikte hinrichten lassen. 60 Prozent davon waren ausländische Staatsangehörige aus Syrien, Jordanien, Nigeria und Pakistan. Seit Anfang 2022 haben die saudischen Behörden insgesamt 148 Todesurteile vollstrecken lassen.

Im Januar 2021 gab die saudische Menschenrechtskommission an, dass das Land ein Hinrichtungsmoratorium im Zusammenhang mit Drogendelikten in Kraft gesetzt habe und dass "das Königreich und seine Justiz sich stärker auf Rehabilitation und Prävention konzentrieren" würden. Nach dieser Ankündigung wurden in Saudi-Arabien bis November 2022 keine Hinrichtungen wegen Drogendelikten vollstreckt. In der Zwischenzeit gab es keine offizielle Änderung der saudischen Gesetze, auch nicht des saudischen Drogen- und Betäubungsmittelkontrollgesetzes, das vorsieht, dass Drogenschmuggel oder damit zusammenhängende Straftaten nach Ermessen des Richters (ta'zir) mit dem Tod bestraft werden können. Im Juni 2021 wies König Salman die Generaldirektion der Gefängnisse in königlichen Direktiven an, Begnadigungsverfahren für einige wegen Drogendelikten inhaftierte Personen einzuleiten. Obwohl unklar war, ob diese Anordnung auch für zum Tode verurteilte Häftlinge gelten würde, wurden einige Gefangene aus der Einrichtung, in der auch Hussein Abo al-Kheir einsitzt, freigelassen. Während seiner Haft erhielt Hussein Abo al-Kheir, der Vater von acht Kindern und Ernährer seiner Familie ist, widersprüchliche Informationen über den Stand seines Verfahrens. Nach Angaben seiner Familie teilte Hussein Abo al-Kheir ihr im Juni 2021 mit, Gefängnisbeamt*innen hätten ihm gesagt, sein Todesurteil sei ausgesetzt worden und das Urteil werde vom Innenministerium nach Maßgabe der oben genannten königlichen Direktiven überprüft. Doch obwohl ebenfalls mit ihm im Todestrakt einsitzende Häftlinge in dieser Zeit freigelassen wurden, blieb Hussein Abo al-Kheir weiter in Haft.

Aus Saudi-Arabien gibt es keine transparenten Informationen über die Abläufe juristischer Verfahren, insbesondere in Fällen, bei denen es um die Todesstrafe geht. So erfahren die Angehörigen oft erst durch die Medien, was mit ihren Familienmitgliedern passiert ist. Nach Einschätzung von Amnesty International bedeutet die Bestätigung des Schuldspruchs und Todesurteils gegen Hussein Abo al-Kheir durch den Obersten Gerichtshof, dass seine Hinrichtung unmittelbar bevorsteht, da der König das Urteil jederzeit ratifizieren könnte. Die Familien von Todeskandidat*innen werden nicht benachrichtigt, wenn der König die Todesurteile unterzeichnet, was den letzten Schritt in dem Prozess darstellt.