Drohende Wiederaufnahme von Hinrichtungen

Zeichnung eines Strangs zum Erhängen

Laut Angaben des maledivischen Präsidenten sollen ab Ende September wieder Todesurteile vollstreckt werden. Es wären die ersten Hinrichtungen auf den Malediven seit über 60 Jahren. Nachdem der Oberste Gerichtshof Mitte 2016 drei Todesurteile aufrechterhalten hat, droht den betroffenen Männern nun unmittelbar die Hinrichtung.

Appell an

Mr. Azleen Ahmed

Ministry of Home Affairs, 10th floor


H. Velaanaage Malé

Ameeru Ahmed Magu, 
Malé 20096

MALEDIVEN

Sende eine Kopie an

Außenminister

Dr. Mohamed Asim


Ministry of Foreign Affairs

Boduthakurufaanu Magu, Malé 20077

MALEDIVEN

E-Mail: admin@foreign.gov.mv

Twitter: @MDVForeign und @asim_mdv

Botschaft der Republik Malediven

Frau Jameela Ali Khalid

Pariser Platz 4a

10117 Berlin

E-Mail: info@maldivesembassy.de

Amnesty fordert:

  • Bitte stoppen Sie die Wiederaufnahme von Hinrichtungen und erlassen Sie ein offizielles Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen.
  • Wandeln Sie bitte umgehend alle bestehenden Todesurteile um, auch jene, die gegen Personen verhängt wurden, die als Minderjährige ihre Straftaten begangen haben.
  • Ich fordere Sie höflich auf, die nationale Gesetzgebung so abzuändern, dass sie mit dem Völkerrecht und internationalen Standards übereinstimmt. Schaffen Sie zudem die Todesstrafe für alle Straftaten ab.

Sachlage

Es steht zu befürchten, dass den drei zum Tode verurteilten – Hussain Humaam Ahmed, Ahmed Murrath und Mohamed Nabeel – unmittelbar die Hinrichtung droht. Medienberichten zufolge hat Präsident Abdulla Yameen am 6. August erneut bekräftigt, dass er die Hinrichtungen bis Ende September vollstrecken lassen will. Die Namen der Gefangenen, die hingerichtet werden sollen, wurden bisher nicht offiziell bestätigt. Die Stellungnahme des Präsidenten erfolgte jedoch unmittelbar, nachdem Amnesty International am 19. Juli Informationen erhalten hatte, denen zufolge sich die Behörden auf die unmittelbar bevorstehenden Hinrichtungen vorbereiten.

Eine Wiederaufnahme von Hinrichtungen nach über 60 Jahren wäre ein Rückschritt für die Malediven. Zudem wäre es ein Verstoß gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Landes, zu denen auch der Schutz des Rechts auf Leben der drei Männer zählt. Der Oberste Gerichtshof der Malediven hat bis dato drei Todesurteile aufrechterhalten und die drei betroffenen Männer haben nun alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Amnesty International befürchtet, dass die Verfahren, die zu den Todesurteilen geführt haben, nicht fair waren. Unter anderem wurde ein offenbar erzwungenes Geständnis verwendet, das der im Todestrakt inhaftierte Hussain Humaam Ahmed später zurückzog.

Im Juli 2016 forderte der UN-Menschenrechtsausschuss von der maledivischen Regierung einen Hinrichtungsaufschub für Hussain Humaam Ahmed. Demnach darf das Urteil nicht vollstreckt werden, bis die Vereinten Nationen über ein Rechtsmittel des Gefangenen entschieden hätten. Dasselbe wurde von dem UN-Ausschuss im Juli 2017 auch für Ahmed Murrath und Mohamed Nabeel gefordert. Die Malediven haben sich dazu verpflichtet, mit dem UN-Menschenrechtsausschuss zusammenzuarbeiten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Jahr 2014 hatte die Regierung der Malediven unter Präsident Abdulla Yameen eine Wiederaufnahme von Hinrichtungen auf den Malediven angekündigt. Seitdem haben die Behörden bereits erste Schritte für die Wiederaufnahme unternommen, unter anderem haben sie die nationale Gesetzgebung geändert. Es wurden Verordnungen erlassen, die der Exekutive das Recht nehmen, in Mordfällen Begnadigungen oder Strafumwandlungen auszusprechen. Damit nehmen sie Personen, denen die Todesstrafe droht, die Möglichkeit, diese völkerrechtlich garantierten Rechtsmittel einzulegen.

Im Jahr 2016 wurde die Hinrichtungsmethode geändert. Sollten die Verurteilten zuvor durch eine tödliche Spritze hingerichtet werden, soll die Hinrichtung zukünftig durch Erhängen erfolgen. Von Seiten der Regierung wurde versichert, dass die Todesurteile innerhalb von 30 Tagen nach Bestätigung der Schuldsprüche durch den Obersten Gerichtshof vollstreckt werden sollen. Ende Januar erfuhr Amnesty International, dass die Wiederaufnahme von Hinrichtungen unmittelbar bevorstehen könnte. Es wurde berichtet, dass die ersten Todesurteile sogar noch vor Anfang April vollstreckt werden könnten. Anfang Februar teilte der Innenminister der Malediven – Azleen Ahmed – den nationalen Medien mit, dass bereits Vorbereitungen für die Wiederaufnahme von Hinrichtungen getroffen würden. Dazu zählte unter anderem der Bau von zwei Hinrichtungskammern. Am 23. April sagte Präsident Abdulla Yameen in einer Rede, dass die Regierung vorhabe, die Vollstreckung der Todesstrafe innerhalb weniger Monate wieder aufzunehmen.

Nach Angaben der maledivischen Strafvollzugsbehörde und laut Medienberichten sind auf den Malediven derzeit mindestens 20 Personen in Haft, die zum Tode verurteilt wurden. Von diesen 20 Personen wurden mindestens fünf für Straftaten zum Tode verurteilt, die sie als Minderjährige begangen haben sollen.

Drei Männer haben nun alle Rechtsmittel ausgeschöpft, nachdem der Oberste Gerichtshof der Malediven im Jahr 2016 ihre Todesurteile aufrechterhalten hatte.