Unmittelbar drohende Abschiebung

Diese Urgent Action ist beendet.

Hassan al-Kontar hat in Kanada Asyl erhalten. Nachdem er etwa sieben Monate lang auf dem internationalen Flughafen von Kuala Lumpur ausgeharrt hatte, kam er am 26. November in dem nordamerikanischen Land an. Der syrische Flüchtling war am 1. Oktober mit der Begründung, er hielte sich in einer "verbotenen Zone" auf, im internationalen Flughafen von Kuala Lumpur festgenommen worden. Zunächst wollten ihn die malaysischen Behörden nach Syrien abschieben.

Ein Schild mit der Aufschrift "People before borders" wird groß in den Bildausschnitt gehalten.

Dem syrischen Flüchtling Hassan al-Kontar, der seit März im internationalen Flughafen von Kuala Lumpur ausharrte, droht nun unmittelbar die Abschiebung nach Syrien. Er war am 1. Oktober festgenommen worden. Wird er abgeschoben, drohen Hassan al-Kontar schwere Menschenrechtsverletzungen.

Appell an

Home Minister

Tan Sri Dato’ Haji Muhyiddin Yassin

Block D1, D2 & D9, Complex D, Administrative Center

Federal Territory, 62546 Putrajaya

MALAYSIA

Sende eine Kopie an

Botschaft von Malaysia

I. E. Frau Sarah Nava Rani

Klingelhöferstr. 6

10785 Berlin


Fax: 030-88 57 49 50 oder

030-88 57 49 55

E-Mail: mwberlin@kln.gov.my

Amnesty fordert:

  • Bitte kommen Sie Ihren internationalen Verpflichtungen nach und schieben Sie Hassan al-Kontar unter keinen Umständen nach Syrien ab.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass Hassan al-Kontar uneingeschränkten Zugang zu allen Rechtsmitteln hat, die seine Sicherheit gewährleisten.
  • Gewähren Sie Hassan al-Kontar bitte Zugang zu seinem Rechtsbeistand sowie zu Vertreter_innen des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge. Sorgen Sie bitte außerdem dafür, dass seine Haftbedingungen internationalen Standards entsprechen.

Sachlage

Der syrische Flüchtling Hassan al-Kontar wurde am 1. Oktober mit der Begründung, er hielte sich in einer "verbotenen Zone" auf, im internationalen Flughafen von Kuala Lumpur festgenommen. Ohne Aussicht auf eine Weiterreise harrte Hassan al-Kontar bereits seit März im Transitbereich des Flughafens aus. Er hatte den syrischen Wehrdienst verweigert, was dort als Straftat gilt. Somit kann er nicht in das Land zurückkehren. Nachdem sein Touristenvisum für Malaysia im März abgelaufen war, musste Hassan al-Kontar eine Strafe bezahlen. Gleichzeitig versuchte er mehrmals, Malaysia zu verlassen. Offensichtlich ist es den malaysischen Behörden unmöglich, sich in Hassan al-Kontars Fall zu einigen. Daher bestätigte der stellvertretende Innenminister am 4. Oktober öffentlich, dass die Behörden eine mögliche Abschiebung nach Syrien prüfen. Dort drohen Hassan al-Kontar jedoch Folter und andere Misshandlungen, willkürliche Haft, Verschwindenlassen und weitere Menschenrechtsverletzungen.

Am 5. Oktober wurde Hassan al-Kontar an die Einwanderungsbehörde überstellt. Seitdem haben das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge und sein Rechtsbeistand nur noch eingeschränkt Kontakt zu ihm. Es wird angenommen, dass er im Sitz der Einwanderungsbehörde in Putrajaya südlich von Kuala Lumpur festgehalten wird. Amnesty International hat sich bereits in der Vergangenheit kritisch zu den Haftbedingungen in Malaysia geäußert, insbesondere was die Hafteinrichtungen für Asylsuchende angeht.

Hassan al-Kontar droht unmittelbar die Abschiebung nach Syrien. Dies würde das internationale Prinzip des Non-Refoulement (Nicht-Zurückweisung) verletzen, das Regierungen untersagt, Personen über die Grenzen von Gebieten auszuweisen oder zurückzuweisen, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen könnten. Recherchen von Amnesty International haben in Syrien weitreichende und systematische Menschenrechtsverstöße aufgedeckt, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. Dazu gehören Folter, außergerichtliche Hinrichtungen sowie das Verschwindenlassen von Personen, die als Gegner_innen der syrischen Regierung oder anderer Gruppen eingestuft werden. Somit wendet sich Amnesty International gegen alle Rückführungen nach Syrien, außer es handelt sich um eine freiwillige Rückkehr.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Medienberichten und seinen eigenen Posts in den Sozialen Medien zufolge lebte und arbeitete Hassan al-Kontar elf Jahre lang in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), um dem Krieg in Syrien und dem dortigen obligatorischen Militärdienst zu entkommen. Nachdem sein Arbeitsvisum abgelaufen war, hielt er sich weiter ohne Papiere in den Vereinigten Arabischen Emiraten auf, bis er ausgewiesen wurde. Im Oktober 2017 kam er zum ersten Mal nach Malaysia. Nachdem sein dreimonatiges Touristenvisum abgelaufen war, versuchte er im März 2018 erfolglos, in die Türkei und nach Kambodscha auszureisen. Seitdem harrte er im Transitbereich des internationalen Flughafens von Kuala Lumpur aus. Mit der Unterstützung einer kanadischen Freiwilligengruppe sucht er nun über eine sogenannte Refugee Sponsorship Application Schutz in Kanada. Allerdings kann die dortige Bearbeitung seines Asylantrags fast zwei Jahre dauern – ohne Garantie auf Erfolg.