3000 Obdachlose nach Zwangsräumung

Menschen sitzen am Boden vor einem gelben Plakat, auf dem in schwarzen Lettern "Housing is a human right" steht.

Menschen in Kenia protestieren im März 2012 gegen Zwangsräumungen.

Infolge der rechtswidrigen Zwangsräumung der Dagoretti-Corner-Siedlung in Nairobi am 1. Oktober durch die staatlichen Unternehmen Kenya Railways Corporation und Kenya Power & Lighting Company sind jetzt mehr als 3.000 Menschen obdachlos. Das rechtswidrige Vorgehen war ein Verstoß gegen das Moratorium für Zwangsräumungen während der Covid-19-Pandemie, das der Präsident am 11. Mai 2020 erlassen hatte. Amnesty International fordert die zuständigen Stellen auf, sich so zu verhalten, dass die Gesundheit und das Leben aller von der rechtswidrigen Zwangsräumung Betroffenen geschützt werden.

Appell an

President of the Republic of Kenya and Commander in Chief of the Armed Forces

H.E. Uhuru Kenyatta

Office of the President


PO Box 62345 – 00200

Nairobi

KENIA

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Kenia

Frau Esther Nyambura Mungai

Geschäftsträgerin a.i.

Markgrafenstraße 63

10969 Berlin

Fax: 030-25 92 66 50

E-Mail:
office@kenyaembassyberlin.de

 

Amnesty fordert:

Sachlage

Am Morgen des 1. Oktober ließen das staatliche Stromunternehmen Kenya Power & Lighting Company und das staatliche Eisenbahnunternehmen Kenya Railways Corporation die Dagoretti-Corner-Siedlung in Nairobi räumen. Dadurch wurden mehr als 3.000 Menschen obdachlos. Der Abriss von Häusern und Arbeitsstätten wurde unter völliger Missachtung des präsidialen Moratoriums für Zwangsräumungen für die Dauer der Covid-19-Pandemie vom 11. Mai 2020 vorgenommen und verstößt gegen Kenias internationale Menschenrechtsverpflichtungen.

Der Zugang zu Wohnraum ist ein Menschenrecht und inmitten der Covid-19-Pandemie umso wichtiger, um sich selbst zu schützen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern und um sicherzustellen, dass angesteckte Personen sich angemessen erholen und auskurieren können. Amnesty International verurteilt daher aufs Schärfste die rechtswidrige Zwangsräumung der Bewohner_innen der Dagoretti-Corner-Siedlung. Der Abriss begann am 1. Oktober um 10 Uhr und wurde von mehr als 100 bewaffneten Polizist_innen in Uniform begleitet. Bei dieser Zwangsräumung sind zudem über 200 Kleinunternehmen zerstört worden. Die Behörden haben die rechtsstaatlichen Erfordernisse für eine rechtskonforme Zwangsräumung nicht erfüllt und die Anwohner_innen z.B. nicht mit angemessenem Vorlauf darüber informiert. Die rechtswidrige Zwangsräumung hat nicht nur das Risiko einer Ansteckung mit Covid-19 für die Betroffenen erhöht und ihr Leben und ihre Lebensgrundlage in Gefahr gebracht, sondern sie stellt auch eine Menschenrechtsverletzung dar, z.B. gegen das Recht auf angemessenes Wohnen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 11. Mai – fünf Tage nach den Zwangsräumungen in Kariobangi – kündigte der Präsident durch den Minister für Inneres und die Koordinierung der nationalen Regierung an, dass "keine Zwangsräumungen stattfinden sollen, bis das Land die Herausforderungen der Covid-19-Pandemie überstanden hat". Er kündigte ebenfalls an, dass die Polizei angewiesen worden sei, alle Zwangsräumungen einzustellen und dass die Polizist_innen gerichtliche Anordnungen zu Zwangsräumungen durch die Generalstaatsanwaltschaft bestätigen lassen müssen.

Mit der Zwangsräumung der Dagoretti-Corner-Siedlung am 1. Oktober sollte der Zugriff auf ein Grundstück sichergestellt werden, das Kenya Railways Corporation gehören soll. Die Kenya Power & Lighting Company riss ebenfalls Häuser ab, die an einer Stromversorgungstrasse lagen. Die meisten der betroffenen Anwohner_innen waren zur Zeit des Abrisses bei der Arbeit und hatten deshalb keine Gelegenheit, ihr Hab und Gut zu sichern. Amnesty International ist darüber informiert worden, dass die Bewohner_innen dort seit über 25 Jahren leben. Der Abriss der Häuser erhöht in Anbetracht der derzeitigen Situation nicht nur das Risiko für Covid-19, sondern ist auch eine grobe Verletzung der Menschenrechte, darunter des Rechts auf angemessenes Wohnen, das in der kenianischen Verfassung und internationale Menschenrechtsabkommen verankert ist, zu deren Vertragsstaaten Kenia gehört. Amnesty International fordert die Beteiligten auf, sich so zu verhalten, dass die Menschenrechte und die Gesundheit aller von der rechtswidrigen Zwangsräumung Betroffenen geschützt werden.