Iran: Hinrichtung stoppen!

Das Bild zeigt das Porträtbild eine Mannes

Ist in Gefahr, im Iran hingerichtet zu werden: Reza Rasaei (undatiertes Foto).

Dem iranischen Kurden Reza (Gholamreza) Rasaei droht in Zusammenhang mit den landesweiten Protesten im Herbst 2022 im Iran unmittelbar die Hinrichtung. Am 16. Dezember 2023 bestätigte die Abteilung 17 des Obersten Gerichtshofs den Schuldspruch und sein Todesurteil wegen "Mordes". Reza Rasaei war in einem grob unfairen Verfahren zum Tode verurteilt worden, nachdem das Gericht sein unter Folter erzwungenes "Geständnis" als "Beweis" zugelassen hatte. Am 31. Dezember 2023 wurde das Urteil an die für die Vollstreckung zuständige Behörde weitergeleitet, so dass Reza Rasaei angesichts des alarmierenden Anstiegs an Hinrichtungen im ganzen Land in unmittelbarer Gefahr ist, hingerichtet zu werden.

Bitte beachten: Allen Personen mit persönlichen Beziehungen in den Iran raten wir, eine Teilnahme zu prüfen. Dieses Schreiben wird mit deinem Vor- und Nachnamen und Mail-Adresse an den Adressaten im Land gesandt.

Appell an

Oberste Justizautorität
Gholamhossein Mohseni Ejei
c/o Embassy of Iran to the European Union
Avenue Franklin Roosevelt No. 15
1050 Bruxelles
BELGIEN

Sende eine Kopie an

Botschaft der Islamischen Republik Iran
S. E. Herrn Mahmoud Farazandeh
Podbielskiallee 67
14195 Berlin
Fax: 030–83 222 91 33
E-Mail: info@iranbotschaft.de


 

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie dringend auf, jegliche Vorbereitungen für die Hinrichtung von Reza (Gholamreza) Rasaei zu stoppen sowie den Schuldspruch und das Todesurteil unverzüglich aufzuheben. Für den Fall, dass er wegen einer international anerkannten Straftat angeklagt wird, muss sein Verfahren den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen. Dabei darf nicht auf die Todesstrafe oder erzwungene "Geständnisse" zurückgegriffen werden. 
  • Ich bitte Sie außerdem mit Nachdruck, Reza Rasaei umgehend Zugang zu seiner Familie, einem selbst gewählten Rechtsbeistand und angemessener medizinischer Versorgung zu gewähren. Sorgen Sie bitte dafür, dass er vor weiterer Folter und anderen Misshandlungen geschützt wird und dass seine Foltervorwürfe untersucht werden. Die mutmaßlich Verantwortlichen müssen in fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden. 
  • Zudem bitte ich Sie dringend, unabhängigen Beobachter*innen Zugang zu Verfahren zu gestatten, die mit den Protesten in Verbindung stehen und bei denen die Todesstrafe verhängt werden kann. Bitte verfügen Sie ein offizielles Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.

Sachlage

Reza (Gholamreza) Rasaei gehört der kurdischen Minderheit und der Religionsgemeinschaft der Yaresan im Iran an. Ihm droht im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten unter dem Slogan "Frau Leben Freiheit", die zwischen September und Dezember 2022 stattfanden, die Hinrichtung. Er befindet sich im Gefängnis Dizel Abad in der Provinz Kermanshah. Am 16. Dezember 2023 bestätigte die Abteilung 17 des Obersten Gerichtshofs seinen Schuldspruch wegen "Mordes" und sein Todesurteil. Informierten Quellen zufolge wurde sein Urteil am 31. Dezember 2023 an die Strafvollstreckungsbehörde des Strafgerichts der Provinz Kermanshah übermittelt, was die Befürchtung aufkommen lässt, dass seine Hinrichtung jederzeit vollstreckt werden könnte. Am 7. Oktober 2023 hatte die Abteilung 2 des Strafgerichts der Provinz Kermanshah Reza Rasaei zum Tode verurteilt. Er war für schuldig befunden worden, am 18. November 2022 während einer Demonstration in Sahneh in der Provinz Kermanshah an der Tötung eines Geheimdienstmitarbeiters, der von den iranischen Staatsmedien als Angehöriger der Revolutionsgarden identifiziert wurde, beteiligt gewesen zu sein. Reza Rasaei hat wiederholt seine Beteiligung bestritten und erklärt, auch während des Prozesses, dass seine "Geständnisse" unter Folter und anderen Misshandlungen zustande gekommen seien. Trotzdem haben sowohl das Strafgericht als auch der Oberste Gerichtshof seine "Geständnisse" als "Beweismittel" zugelassen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wurden keine Ermittlungen zu seinen Foltervorwürfen durchgeführt.

Reza Rasaei wurde am 24. November 2022 in Schahriyar in der Provinz Teheran von der Ermittlungseinheit der iranischen Polizei (Agahi) festgenommen und anschließend in eine von der Agahi kontrollierten Hafteinrichtung in Sahneh gebracht. Dort soll Reza Rasaei bei den Verhören von Angehörigen der Agahi gefoltert und anderweitig misshandelt worden sein, um ein "Geständnis" zu erzwingen, unter anderem durch Elektroschocks, das Erzeugen von Erstickungsängsten durch eine Plastiktüte über dem Kopf und schwere Schläge. Er hat seinen Rechtsbeistand erstmals beim Gerichtsverfahren getroffen. Der Prozess, der sich über drei Sitzungen erstreckte, endete am 21. September 2023. Das Recht von Reza Rasaei auf ein faires Gerichtsverfahren wurde in eklatanter Weise verletzt. Dieses Recht umfasst den Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl ab dem Zeitpunkt der Festnahme, eine angemessene Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung anzufechten, und das Recht auf ein Verfahren vor einem zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Von September bis Dezember 2022 kam es im gesamten Land zu beispiellosen Unruhen gegen das System der Islamischen Republik, ausgelöst durch den Tod von Jina Mahsa Amini am 16. September 2022, wenige Tage nach ihrer willkürlichen Festnahme durch die iranische "Sittenpolizei". Die Sicherheitskräfte machten umfassenden und rechtswidrigen Gebrauch von scharfer Munition, Metallkugeln und Tränengas und gingen mit schweren Schlägen gegen Demonstrierende vor. Hunderte Demonstrierende und unbeteiligte Dritte, darunter auch Minderjährige, wurden rechtswidrig von Sicherheitskräften getötet. Tausende erlitten Verletzungen, ließen sich häufig aber aus Angst vor einer Festnahme nicht medizinisch versorgen. Mehr als die Hälfte der Getöteten gehörte zu der unterdrückten belutschischen Minderheit in der Provinz Sistan und Belutschistan oder der kurdischen Minderheit in den Provinzen Kurdistan, Kermanschah und West-Aserbaidschan. Ab Anfang November 2022 berichteten kurdische Menschenrechtsgruppen von einer massiven Präsenz von Sicherheitskräften in der Provinz Kermanschah. 

Bisher wurden im Iran acht Menschen im Zusammenhang mit den Protesten unter dem Slogan "Frau Leben Freiheit" willkürlich hingerichtet, die in äußerst unfairen, von Foltervorwürfen geprägten Verfahren zum Tode verurteilt worden waren. Am 23. November 2023 ließen die Behörden Milad Zohrevand hinrichten, zehn Tage nachdem der Oberste Gerichtshof seinen Schuldspruch und sein Todesurteil wegen "Mordes" im Zusammenhang mit dem Tod eines Angehörigen der Revolutionsgarden während der Proteste bestätigt hatte. Nach Angaben von Menschenrechtsverteidiger*innen, die sich außerhalb des Iran aufhalten, wurde ihm nach seiner Festnahme im Zusammenhang mit einer Demonstration in Malayer in der Provinz Hamadan der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ohne Ausnahme ab. Die Todesstrafe ist ein Verstoß gegen das Recht auf Leben und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Strafe. Amnesty International hat alle Staaten, die die Todesstrafe beibehalten, einschließlich des Iran, immer wieder aufgefordert, ein offizielles Moratorium für Hinrichtungen zu erlassen, mit dem Ziel, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen.

Folter ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht und ihre Anwendung ist unter allen Umständen verboten. Aussagen, die durch Folter, Misshandlung oder andere Formen der Nötigung zustande gekommen sind, müssen in Strafverfahren als Beweismittel ausgeschlossen werden, es sei denn, es handelt sich um Verfahren gegen mutmaßliche Täter*innen dieser Misshandlungen. In Anbetracht des unumkehrbaren Charakters der Todesstrafe müssen in Verfahren, in denen die Todesstrafe verhängt werden kann, alle einschlägigen internationalen Standards zum Schutz des Rechts auf ein faires Verfahren genauestens eingehalten werden. Jede Person, die aufgrund einer strafrechtlichen Anschuldigung festgenommen oder inhaftiert wird, muss in voller Übereinstimmung mit den iranischen Menschenrechtsverpflichtungen, einschließlich des Rechts auf ein faires Verfahren, behandelt werden. Dazu gehören das Recht auf die Wahl eines eigenen Rechtsbeistands, das Recht auf Zugang zu einem wirksamen rechtlichen Beistand ab dem Zeitpunkt der Festnahme und während des gesamten Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens, das Recht, unverzüglich einem*r Richter*in vorgeführt zu werden, das Recht, die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung vor einem unabhängigen, unparteiischen Gericht anzufechten und das Recht auf Unschuldsvermutung; zu schweigen und nicht gezwungen zu werden, sich selbst zu belasten oder sich schuldig zu bekennen; uneingeschränkten Zugang zu relevanten Beweisen zu erhalten; nicht aufgrund vager Anschuldigungen inhaftiert zu werden; Zeug*innen zu vernehmen und ins Kreuzverhör zu nehmen; eine faire, öffentliche Anhörung vor einem zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht zu erhalten; und ein öffentliches, begründetes Urteil zu erhalten. Amnesty International hat durchgängig ein Muster systematischer Verletzungen des Rechts auf ein faires Verfahren im Iran vom Zeitpunkt der Festnahme an und während der gesamten Ermittlungs-, Gerichts- und Berufungsverfahren dokumentiert. Gerichte ignorieren routinemäßig Vorwürfe von Folter und anderen Misshandlungen, ohne eine Untersuchung anzuordnen, und stützen sich auf durch Folter erpresste "Geständnisse", um Schuldsprüche und Urteile zu erlassen, auch in Fällen, in denen die Todesstrafe verhängt wurde. Auf der Grundlage des Völkerrechts stellt die Verhängung der Todesstrafe nach einem unfairen Gerichtsverfahren eine willkürliche Entziehung des Lebens dar. 

Ethnische und religiöse Minderheiten werden im Iran im Rahmen gesetzlicher Regelungen und in der Praxis stark diskriminiert. Die iranischen Behörden schränken den Zugang ethnischer Minderheiten zu Bildung, Beschäftigung und politischen Ämtern ein. Im Jahr 2023 hat Amnesty International auch dokumentiert, wie die iranischen Behörden verstärkt die Todesstrafe als Mittel der politischen Unterdrückung gegen ethnische Minderheiten der kurdischen und belutschischen Minderheit im Iran eingesetzt haben. Religiöse Minderheiten, zu denen auch die Yaresan gehören, werden per Gesetz und in der Praxis diskriminiert, unter anderem beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Adoption von Kindern, politischen Ämtern und Gebetsstätten.