Verwaltungshaft wegen Facebook-Posts

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Der Journalist Kishorchandra Wangkhem aus dem Bundesstaat Manipur wurde im August und im November 2018 wegen regierungskritischer Facebook-Posts festgenommen. In beiden Fällen ließ man ihn gegen Kaution frei, doch am 27. November wurde er unter dem Gesetz über die nationale Sicherheit erneut festgenommen. Dieses drakonische Gesetz ermöglicht eine Inhaftierung über zwölf Monate ohne Anklage und Gerichtsverfahren. Am 1. Februar wird vor dem Hohen Gericht von Manipur sein Rechtsmittel gegen die Inhaftierung verhandelt.

Appell an

Chief Minister of Manipur, N Biren Singh

Manipur CM Office, 4th Block

Western Block, New Secretariat

Imphal, Manipur

795001, INDIEN

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Indien

I. E. Frau Mukta Dutta Tomar

Tiergartenstr. 17


10785 Berlin

Fax: 030 – 25 79 51 02

E-Mail: dcm@indianembassy.de

Amnesty fordert:

  • Bitte entlassen Sie Kishorchandra Wangkhem umgehend und bedingungslos aus der Verwaltungshaft und stellen Sie sicher, dass er bei allen anhängigen Strafverfahren ein faires Gerichtsverfahren in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards erhält.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass er bis zu seiner Freilassung weder gefoltert noch anderweitig misshandelt wird.
  • Beenden Sie den Einsatz der Verwaltungshaft und hören Sie bitte auf, die in Indien noch bestehenden Straftatbestände "Verleumdung" und "Aufwiegelung" gegen Journalist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen in Manipur einzusetzen.

Sachlage

Kishorchandra Wangkhem ist Journalist und lebt im indischen Bundesstaat Manipur. Seit dem 27. November 2018 befindet er sich unter dem Gesetz über die nationale Sicherheit in Verwaltungshaft. Der Haftbefehl nimmt Bezug auf seine regierungskritischen Facebook-Posts und unterstellt, dass er bei einer Freilassung erneut "der Sicherheit des Staates und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung schaden" würde.

Kishorchandra Wangkhem wurde bereits in der Vergangenheit wegen seiner Facebook-Posts in Haft genommen. Am 9. August 2018 wurde er festgenommen, weil er die Regierung von Manipur zwei Tage zuvor auf der Internet-Plattform kritisiert hatte. Die Festnahme wurde mit den vermeintlichen Straftaten "Tätigung von Aussagen, die Feindseligkeit und Böswilligkeit schüren" sowie "Verleumdung" begründet, später wurde er gegen Kaution freigelassen. Am 20. November 2018 wurde er wegen der vermeintlichen Straftat "Aufwiegelung" erneut festgenommen, die ihm im Zusammenhang mit zwei am 19. November auf Facebook geposteten Videos zur Last gelegt wurde, in denen er den Ministerpräsidenten von Manipur und den Premierminister von Indien kritisiert hatte. Am 26. November ließ die zuständige Richterin des Bezirks Imphal West Kishorchandra Wangkhem mit der Begründung gegen Kaution frei, dass der Journalist lediglich seine Meinung geäußert habe. Dennoch wurde er am folgenden Tag unter dem Gesetz über die nationale Sicherheit erneut inhaftiert.

Amnesty International ist sehr besorgt darüber, dass Kishorchandra Wangkhem mithilfe repressiver Gesetze zur Zielscheibe geworden ist, nur weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat. Viele der Gesetze und strafrechtlichen Bestimmungen, unter denen er festgenommen wurde, z.B. die Straftatbestände "Verleumdung" und "Aufwiegelung" sowie das Gesetz über die nationale Sicherheit entsprechen nicht den internationalen Standards und werden wegen ihrer vagen, zu breit gefassten und repressiven Formulierungen kritisiert.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nach Kishorchandra Wangkhems Inhaftierung u.a. wegen Verleumdung am 9. August 2018 ließ ihn die zuständige Richterin in Imphal West am 12. August gegen Kaution frei, weil die Straftaten "weder schwer noch ruchlos" seien und sein schlechter Gesundheitszustand es anrate. Amnesty International hat wiederholt die Entkriminalisierung von Verleumdung gefordert, da mit dieser "Straftat" das Recht auf freie Meinungsäußerung unnötig eingeschränkt wird und eine Gefängnisstrafe eine unangemessene Bestrafung einer solchen Handlung darstellt. Die indischen Verleumdungsgesetze entsprechen im Hinblick auf die freie Meinungsäußerung nicht den internationalen Standards und ermöglichen die Kriminalisierung der freien Meinungsäußerung.

Am 19. November 2018 veröffentlichte Kishorchandra Wangkhem auf Facebook vier Videos, in denen er sich kritisch zu einer Kulturveranstaltung in Manipur äußerte. Insbesondere kritisierte er darin den Ministerpräsidenten von Manipur und den indischen Premierminister. Am 20. November 2018 wurde er erneut festgenommen. Diesmal beschuldigte man ihn der "Aufwiegelung" nach Abschnitt 124A des indischen Strafgesetzbuchs. Die zuständige Richterin in Imphal West merkte bei der Freilassung gegen Kaution am 26. November 2018 an, dass die Facebook-Posts nicht der Aufwiegelung gleichkämen, sondern vielmehr eine "einfache Meinungsäußerung gegen den Premierminister und den Ministerpräsidenten von Manipur" darstellten. Dies könne nicht mit einem "Angriff" gleichgesetzt werden, "der Menschen dazu einlädt, die Regierung Indiens oder des Bundesstaates Manipur mit Gewalt zu stürzen". "Aufwiegelung" ist ein archaischer Straftatbestand, der eine unangemessene Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung darstellt und gegen internationale Menschenrechtsnormen verstößt. Amnesty International fordert nach wie vor die Aufhebung dieses drakonischen Gesetzes.

Das zuständige Gericht wies die Rechtsmittel von Kishorchandra Wangkhem gegen den Haftbefehl unter dem Gesetz über die nationale Sicherheit am 7. Dezember 2018 zurück. Die Regierung des Bundesstaates Manipur bestätigte den Haftbefehl am 14. Dezember ebenfalls und legte unter Verstoß gegen die Schutzmechanismen des regulären Strafrechts seine Inhaftierung auf zwölf Monate fest, wie es nach dem Gesetz über die nationale Sicherheit möglich ist. Gesetze zur Verhängung der Verwaltungshaft ermöglichen die Inhaftierung ohne Anklage oder Gerichtsverfahren. Nach dem Völkerrecht ist Verwaltungshaft nur unter besonderen Umständen und unter Einsatz strenger Schutzmechanismen zulässig. Amnesty International spricht sich gegen jede Form der Verwaltungshaft aus.

Am 20. Dezember 2018 legte Kishorchandra Wangkhem vor dem Hohen Gericht von Manipur Rechtsmittel gegen seine Inhaftierung unter dem Gesetz über die nationale Sicherheit ein. Dieses Rechtsmittel wird am 1. Februar 2019 verhandelt.

Amnesty International ist der Ansicht, dass die Inhaftierung von Kishorchandra Wangkhem politische Gründe hat, da er mithilfe der vagen, zu weit gefassten und repressiven Gesetzgebung bereits mehrmals infolge einer Meinungsäußerung festgenommen wurde. Diese Gesetze wurden bereits wiederholt benutzt, um Journalist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen zum Schweigen zu bringen. Das Vorgehen der Behörden in Manipur ist ein schwerer Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.