Weiter mangelhafte Gesundheitsversorgung

Zeichnung einer Figur mit Arztkoffer

Am 31. Januar entschied die griechische Regierung, Asylsuchenden eine "vorläufige Versicherungs- und Gesundheitsversorgungsnummer" zuzuweisen. Diese soll ihnen den Zugang zu kostenloser öffentlicher Gesundheitsversorgung und zum Arbeitsmarkt gewähren, während sie auf die Entscheidung über ihren Asylantrag warten. So begrüßenswert die neue Regelung ist, schließt sie doch Kinder von Migrant_innen ohne regulären Aufenthaltsstatus und Asylsuchende aus, die noch keinen formalen Asylantrag stellen konnten.

Appell an

Minister für Arbeit und Soziales

Giannis Vroutsis

Stadiou 29, PC 10110

Athen

GRIECHENLAND

Sende eine Kopie an

Botschaft der Hellenischen Republik

S.E. Herrn Theodoros Daskarolis

Kurfürstendamm 185

10707 Berlin

Fax: 030-206 264 44

E-Mail: info@griechische-botschaft.de oder gremb.berlin@mfa.gr

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie höflich auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Asylsuchende ab dem Zeitpunkt, zu dem sie äußern, dass sie einen Asylantrag stellen wollen, kostenfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung im griechischen Gesundheitssystem erhalten, wie es das nationale Gesetz 4368/2016 vorgibt. Denselben kostenfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung im griechischen Gesundheitssystem müssen unbegleitete Minderjährige und Minderjährige, die in Griechenland als Kinder von Eltern ohne regulären Aufenthaltsstatus geboren wurden erhalten.

Sachlage

Vor wenigen Tagen entschied die griechische Regierung, Asylsuchenden eine "vorläufige Versicherungs- und Gesundheitsversorgungsnummer für Staatsangehörige von Drittstaaten" (PAAYPA) zuzuweisen. Diese soll Flüchtlingen den Zugang zu kostenloser öffentlicher Gesundheitsversorgung und zum Arbeitsmarkt gewähren, so lange über ihren Asylantrag entschieden wird.

Doch die menschenunwürdige Situation Tausender Kinder von Migrant_innen ohne regulären Aufenthaltsstatus löst die neue Regelung nicht. Auch bestimmte Gruppen Asylsuchender bleiben ausgeschlossen, beispielsweise diejenigen, deren Asylantrag noch nicht offiziell registriert ist. Die Gesundheit und das Leben dieser Menschen ist nach wie vor in Gefahr, da sie auch weiterhin von der kostenlosen Gesundheitsversorgung – zu der auch die Versorgung mit Medikamenten gehört – ausgeschlossen sind. Außerdem sind noch einige praktische Fragen der Neuregelung unklar, so auch der zeitliche Rahmen ihrer Umsetzung.

Das griechische Gesetz 4368/2016 garantiert Angehörigen "schutzbedürftiger gesellschaftlicher Gruppen" wie anerkannten Flüchtlingen, Asylsuchenden und Minderjährigen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, den freien Zugang zu medizinischen und pharmazeutischen Leistungen. Doch die Betroffenen konnten dieses Recht bisher nur ausüben, wenn sie eine AMKA-Sozialversicherungsnummer oder eine Gesundheitskarte für Ausländer_innen (KYPA) besaßen. Nach einer Entscheidung vom Juli 2019, ein Verwaltungsrundschreiben zurückzuziehen, das den Erhalt einer AMKA für nicht-griechische Staatsangehörige regelte, gab es kein Verfahren mehr für die Ausstellung einer AMKA-Nummer. Auch die Ausstellung von KYPA-Karten kam nicht voran. Es wurde auch kein anderes Verfahren eingerichtet, das Angehörigen dieser Personengruppe freien Zugang zur Gesundheitsversorgung gab. Mit der Entscheidung vom 31. Januar wird zwar die im neuen Asylgesetz vom November 2019 vorgesehene Alternative für Asylsuchende, in Form der PAAYPA, umgesetzt. Doch die Kinder von Migrant_innen ohne regulären Aufenthaltsstatus und andere Asylsuchende bleiben ausgeschlossen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Griechenland ist eines der europäischen Aufnahmeländer mit der größten Zahl an Asylsuchenden, Geflüchteten und Migrant_innen. Seit 2015 stehen die griechischen Asyl- und Wohlfahrtsysteme angesichts der zunehmenden Migrationsströme und der anhaltenden Auswirkungen der Wirtschaftskrise unter ständigem Druck. Auch wenn die Bemühungen Griechenlands gewürdigt werden müssen und das Scheitern der EU-Maßnahmen zur Bereitstellung von sinnvoller Unterstützung eine Tatsache ist, sind die Lebensbedingungen von Asylsuchenden, anerkannten Flüchtlingen und Migrant_innen in Griechenland derzeit häufig extrem schlecht. Sie haben kaum oder keinen Zugang zum Sozialsystem und kaum Möglichkeiten, sich in die griechische Gesellschaft zu integrieren. Durch die steigende Zahl der Neuankömmlinge über das Meer Mitte 2019 ist die Bevölkerungszahl der Ägäisinseln auf einem Rekordhoch, mit einer Bevölkerung von 42.041 Personen am 6. Januar 2020 verglichen mit 17.034 Personen am 6. Juli 2019. Trotz der Bemühungen der neuen griechischen Regierung, die Ankunftszahlen zu senken und ankommende Menschen auf das Festland zu bringen, sind die Bedingungen in den überfüllten Ankunftslagern weiterhin extrem schlecht.

Paragraf 33 des griechischen Gesetzes 4368/2016 garantiert Angehörigen "schutzbedürftiger gesellschaftlicher Gruppen" wie anerkannten Flüchtlingen, Asylsuchenden und Minderjährigen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, also auch unbegleiteten Minderjährigen und Minderjährigen ohne legalen Aufenthaltsstatus, den freien Zugang zu medizinischen und pharmazeutischen Leistungen. Das Gesetz schrieb bisher vor, dass Personen, die unter Paragraf 33 dieses Recht haben, über eine AMKA-Sozialversicherungsnummer verfügen müssen, um Zugang zu unentgeltlicher Gesundheitsversorgung zu erhalten. Ab 2016 waren Asylsuchende und andere Angehörige "schutzbedürftiger Gruppen", welche die Erfordernisse für die AMKA-Nummer nicht erfüllen oder aus anderen Gründen keine AMKA-Nummer haben, berechtigt, eine Gesundheitskarte für Ausländer_innen (KYPA) zu erhalten, die ihnen freien Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem gibt. Doch das Verfahren zur Bereitstellung so einer Gesundheitskarte für Ausländer_innen wurde nicht aktiviert.

Mit dem neuen Asylgesetz von November 2019 und der Einführung der "vorübergehenden Versicherungs- und Gesundheitsversorgungsnummer für Staatsangehörige von Drittstaaten" (PAAYPA) sollte diese Problematik gelöst werden. Doch ungeachtet des neuen Gesetzes wurde das PAAYPA-System bisher kaum umgesetzt.

Mit der Entscheidung vom 31. Januar soll die Umsetzung des PAAYPA-Systems beginnen. Doch bereits jetzt weist das System mehrere Herausforderungen auf, da es die Kinder von Migrant_innen ohne regulären Aufenthaltsstatus nicht berücksichtigt und Asylsuchende ausschließt, deren Asylanträge den Registrierungsprozess noch nicht vollständig durchlaufen haben. Die Wirksamkeit und Durchführbarkeit des Systems bleibt abzuwarten.

Die NGO Ärzte ohne Grenzen berichtete über die Verschlechterung der Lage in ihren Kliniken auf Lesbos, Samos und in Athen: zwischen Juli und November 2019 sei die Zahl der Patient_innen ohne AMKA-Nummer in ihrer Tagesklinik in Athen stark angestiegen, von 18% im Januar auf 43% im November 2019. Die griechische NGO Positive Voice, die HIV-positive Menschen unterstützt, forderte die griechischen Behörden auf, auch Betroffene ohne griechischer Staatsangehörigkeit mit antiretroviralen Medikamenten zu versorgen. Die Organisation stellte fest, dass "43 % der Neuansteckungen in den ersten zehn Monaten des Jahres 2019 in Griechenland Flüchtlinge und Migrant_innen (204 Personen) betrafen". Weiter hieß es, dass die Einrichtungen für Infektionskrankheiten Ausländer_innen ohne AMKA-Nummer keine antiretroviralen Medikamente geben könnten und somit gezwungen seien, "deren Gesundheit und Leben zu gefährden".

Im November 2019 konnte ein Mann aus Pakistan in Athen kein CT machen lassen und auch keine Chemotherapie beginnen, weil er keine AMKA-Nummer hatte. Er konnte schließlich die Behandlung beginnen, weil die Verwaltung des Krankenhauses, das er aufgesucht hatte, entschied, ihn ausnahmsweise kostenfrei zu behandeln.