China: Mönch nach Verbüßung der Haft unter Auflagen frei

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Der tibetische Mönch Rinchen Tsultrim wurde am 1. Februar 2024 in der Provinz Sichuan aus der Haft entlassen. Er hatte eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen "Aufwiegelung zum Separatismus" verbüßt, weil er auf seinem WeChat-Konto politische Ansichten geäußert hatte. Er steht nun unter strenger Überwachung und wird in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Sein derzeitiger physischer und psychischer Zustand ist unbekannt.

Ein junger Mann sitzt in einem roten Gewand im Schneidersitz. Im Hintergrund grüne Lanschaft und Berge.

Der tibetische Mönch Rinchem Tsultrim (Archivaufnahme)

Sachlage

Rinchen Tsultrim lebte als Mönch im Nangshig-Kloster in der autonomen tibetischen Präfektur Aba der Provinz Sichuan. Nach landesweiten Unruhen im Jahr 2008 begann er seine Ansichten in tibetischer Sprache über die chinesische Social Media-Plattform WeChat und über seine persönliche Website mit dem Titel "Zweifel an Tibet" zu veröffentlichen. 2018 wurde Rinchen Tsultrim von den örtlichen Sicherheitsbehörden aufgrund seiner kritischen Äußerungen zur chinesischen Politik zweimal verwarnt. Daraufhin wurde er streng überwacht und seine persönliche Website wurde abgeschaltet.

Der tibetische Mönch Rinchen Tsultrim (仁青持真) wurde am 1. August 2019 festgenommen. Es dauerte Monate, bis seine Angehörigen im März 2020 offiziell darüber informiert wurden, dass gegen ihn der Verdacht der "Aufwiegelung zum Separatismus" vorliege. Im November 2020 wurde Rinchen Tsultrim in einem Geheimverfahren wegen "Aufwiegelung zum Separatismus" zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Doch erst nach einem weiteren Jahr – im März 2021 – teilte das Büro für öffentliche Sicherheit der Autonomen Präfektur Aba der Tibeter und Qiang seiner Familie mit, dass sich Rinchen Tsultrim in einem Gefängnis in Chengdu befinde. Weitere Angaben machten die Behörden nicht. Seine Familienangehörigen erfuhren erst durch eine Antwort der chinesischen Behörden an vier Menschenrechtsexpert*innen der Vereinten Nationen im August 2021 von dem Prozess und den Anklagen gegen ihn. Aus dieser Antwort ging auch hervor, dass er im Gefängnis von Aba in der Provinz Sichuan festgehalten wird.

Unter dem Deckmantel der "Bekämpfung des Separatismus", der "Bekämpfung des Extremismus" und der "Bekämpfung des Terrorismus" gibt es in von Tibeter*innen besiedelten Gebieten Chinas sowie in der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang schwere und massive Einschränkungen und Repressionen von ethnischen Minderheiten. Der Zugang zu und das Verlassen von tibetisch besiedelten Gebieten ist nach wie vor stark eingeschränkt, insbesondere für Journalist*innen, Akademiker*innen und Mitarbeiter*innen von Menschenrechtsorganisationen. Das macht es sehr schwierig, die Menschenrechtssituation in der Region zu recherchieren und zu dokumentieren.

Laut den chinesischen Gesetzesvorschriften, die am 1. Februar 2021 in Kraft traten, müssen religiöse Gruppen "der Führung der Kommunistischen Partei Chinas folgen, die Sinisierung der Religion beibehalten und die sozialistischen Grundwerte praktizieren." Die Regierung versucht, religiöse Lehren und Praktiken mit der Staatsideologie in Einklang zu bringen und die Kontrolle sowohl über staatlich anerkannte als auch nicht-anerkannte religiöse Gruppen umfassend zu verstärken. Berichte zeugen von der Zerstörung Tausender kultureller und religiöser Stätten, insbesondere im Nordwesten Chinas. Die staatliche Unterdrückung der Religion in Tibet und Xinjiang bleibt weiterhin streng. Zahlreiche Personen befinden sich aufgrund gewöhnlicher religiöser Praktiken willkürlich in Haft.

Rinchen Tsultrim wurde am 1. Februar 2024 nach Beendigung seiner Haftstrafe freigelassen, steht aber unter strenger Überwachung und ist in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Sein derzeitiger physischer und psychischer Zustand ist unbekannt. 

Amnesty International wird die Menschenrechtslage in Tibet weiterhin beobachten und Druck auf die chinesische Regierung ausüben, damit Personen wie Rinchen Tsultrim nicht wegen friedlicher Meinungsäußerungen verfolgt werden und sie nach der Entlassung aus dem Gefängnis weder weiter überwacht noch in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.

Vielen Dank allen, die sich für die Freilassung von Rinchen Tsultrim eingesetzt haben.