Journalist weiter willkürlich in Haft

Menschen vor einer gelben Installation aus Wasserkanistern mit dem Schriftzug "FREI"

Freiheit!: Eine Licht-Installation für die Menschenrechte

Am 19. Mai verringerte das Berufungsgericht in Cotonou das Strafmaß des Investigativjournalisten Ignace Sossou auf zwölf Monate und setzte davon sechs zur Bewährung aus. Der Journalist war am 24. Dezember 2019 zu 18 Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht befand ihn der "Diffamierung" für schuldig, weil er auf Twitter Aussagen des Generalstaatsanwalts zitiert hatte. Dieser hatte auf einer Konferenz der französischen Medienentwicklungsagentur CFI gesprochen. Ignace Sossou soll am 24. Juni freigelassen werden. Er ist willkürlich inhaftiert und muss daher umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

Appell an

PRÄSIDENT DER REPUBLIK BENIN

President

Patrice Talon

Palais de la Marina

Cotonou

BENIN

 

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BENIN

I.E. Frau Josseline Louise Marie Da Silva Gbony

Englerallee 23

14195 Berlin

Fax: (030) 236 31 47 40

E-Mail: diplo@ambassade-benin.de

Amnesty fordert:

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Ignace Sossou umgehend und bedingungslos freigelassen wird, da er sich willkürlich in Haft befindet, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung friedlich ausgeübt hat.
  • Stellen Sie bitte außerdem sicher, dass das Digitalgesetz vom 20. April 2018 so abgeändert wird, dass es mit internationelen Standards für freie Meinungsäußerung in Einklang gebracht wird. Veröffentlichungen der Presse sollten nicht kriminalisiert werden, selbst wenn sie Falschinformationen enthalten.

 

Sachlage

Amnesty International begrüßt zwar die Entscheidung des Berufungsgerichts vom 19. Mai, das Strafmaß des Investigativjournalisten Ignace Sossou auf zwölf Monate zu reduzieren und davon sechs Monate zur Bewährung auszusetzen. Doch die Organisation ist besorgt, dass er sich überhaupt in Haft befindet, nur weil er friedlich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung gemacht hat.



Am 18. Dezember 2019 veröffentlichte Ignace Sossou mehrere Tweets, in denen er Aussagen des Generalstaatsanwalts auf einer Konferenz der französichen Medienentwicklungsagentur CFI zitierte. In einem der Tweets schrieb er, der Generalstaatsanwalt habe Benins Digitalgesetz als "eine Waffe" bezeichnet, die gegen Journalist_innen eingesetzt werden kann. Zudem kritisierte der Journalist die Entscheidung der Regierung, während der Wahl im April 2019 den Internetzugang abzuschalten. Der Generalstaatsanwalt erklärte als Reaktion auf die Twitternachrichten, Ignace Sossou habe seine Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen, und erstattete Anzeige gegen den Journalisten wegen Diffamierung in den Sozialen Medien. Am 24. Dezember 2019 führte man den Journalisten einem Richter vor dem Gericht erster Instanz in Cotonou vor. Er bestätigte, die Twitternachrichten geschrieben, den Generalstaatsanwalt aber nicht diffamiert zu haben. Der Journalist wurde zu 18 Monaten Haft und einer Geldstrafe von 200.000 CFA-Franc (ca. 300 Euro) verurteilt.



Amnesty International ist der Ansicht, dass die Inhaftierung des Journalisten willkürlich ist und einen Verstoß gegen sein Recht auf freie Meinungsäußerung darstellt. Amnesty International ist angesichts des allgemeinen Klimas der Unterdrückung und der unrechtmäßigen Einschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit in Benin besorgt. Die Behörden müssen die Rechte von Journalist_innen, Blogger_innen, Aktivist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen respektieren, schützen und fördern, wie es den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen des Landes entspricht.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In Benin sind in weniger als zwei Jahren mindestens 17 Journalist_innen, Blogger_innen und politische Aktivist_innen auf der Grundlage des Digitalgesetzes von 2018 strafrechtlich verfolgt worden. Einige der repressiven Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Medienfreiheit.

Die CFI distanzierte sich nach der Inhaftierung anfangs von Ignace Sossou. In einem Brief vom 19. Dezember 2019 an den Justizminister von Benin schrieb die Direktion der CFI, "die gekürzten und aus dem Zusammenhang gerissenen Sätze geben den Inhalt des Austausches, den wir in dieser Diskussion hatten, in keiner Weise wider. Wir bedauern, dass ein skrupelloser Journalist diese besondere Gelegenheit genutzt hat, um Wind auf Kosten des Staatsanwalts zu machen". Nachdem die französische Agentur CFI erst erklärt hatte, sie "distanziert sich von Publikationen und dieser Art des Vorgehens, weil es unethisch ist und dem Ansehen der gesamten Berufsgruppe schadet", sprach sie dann am 8. Januar 2020 eine "Entschuldigung dafür aus, wie sich die Sache entwickelt hat, in der [Ignace Sossou] zum Opfer wurde".



In einem anderen Fall war Ignace Sossou im August 2019 strafrechtlich verfolgt worden, weil man ihm vorwarf, im Zusammenhang mit zwei Artikeln über Steuerhinterziehung in Benin "Falschinformationen" verbreitet zu haben. Er wurde vom erstinstanzlichen Gericht in Cotonou zu einem Monat Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 500.000  CFA-Franc (ca. 700 Euro) verurteilt.