Belarus: Menschenrechtsverteidigerin freilassen!

Porträtaufnahme von Nasta Loika, die selbstbewusst und leicht lächelnd in die Kamera blickt.

Die belarussische Menschenrechtsverteidigerin Nasta Loika (Archivaufnahme)

Die belarussische Menschenrechtsverteidigerin Nasta (Anastasia) Loika befindet sich willkürlich in Haft. Seit September ist bereits zum vierten Mal eine 15-tägige Haftstrafe gegen sie verhängt worden. Die belarussischen Behörden gehen gegen Nasta Loika als Vergeltungsmaßnahme für ihre Menschenrechtsarbeit mit konstruierten Anklagen vor. Die jüngsten Berichte, dass Nasta Loika Folter und anderen Formen der Misshandlung ausgesetzt war, geben Anlass zur Sorge um ihre Sicherheit und Gesundheit. Sie muss umgehend freigelassen werden.

Appell an

Generalstaatsanwalt der Republik Belarus

Andrei Shved


Ul. Internatsiyanalnaya 22

220030 Minsk

BELARUS

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Belarus

S.E. Herrn Denis Sidorenko


Am Treptower Park 32

12435 Berlin

Fax: 030-5363 5923

E-Mail: germany@mfa.gov.by

Amnesty fordert:

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Nasta Loika umgehend freigelassen wird und stellen Sie sicher, dass das belarussische Justizsystem nicht mehr dazu ausgenutzt wird, um gegen Menschenrechtler*innen vorzugehen.
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Nasta Loika bis zu ihrer Freilassung nicht gefoltert oder auf andere Weise misshandelt wird und dass sie im Einklang mit den internationalen Standards für die Behandlung von Gefangenen behandelt wird.

Sachlage

Am 12. November wurde Nasta Loika nicht aus ihrer dritten 15-tägigen Haftstrafe freigelassen, sondern erneut wegen "minderschweren Rowdytums" angeklagt und zu einer weiteren Gefängnisstrafe von 15 Tagen verurteilt. Mit diesem Urteil ist Nasta Loika nun seit Anfang September insgesamt zum vierten Mal auf Grundlage derselben Anklage verurteilt worden. Damit offenbart sich ein klares Muster der strafrechtlichen Verfolgung einer Menschenrechtsaktivistin.

Bei ihrer jüngsten Online-Anhörung gab Nasta Loika außerdem an, dass sie während ihres Verhörs mit Elektroschocks gefoltert und für acht Stunden ohne angemessene Kleidung nach draußen in die Kälte geschickt worden war. Die Gefängnisaufsicht verweigert ihr auch die Zustellung von Paketen mit warmer Kleidung, Hygieneartikeln und Medizin, die sie dringend braucht.

Die Menschenrechtsverteidigerin war Anfang September zum ersten Mal willkürlich festgenommen worden. Nachdem sie zweimal zu jeweils 15 Tagen Haft verurteilt worden war, kam sie am 6. Oktober zunächst frei – nur um am 28. Oktober erneut willkürlich festgenommen zu werden. Am 31. Oktober wurde sie auf Grundlage konstruierter Anklagepunkte wegen "minderschweren Rowdytums" laut Paragraf 19, Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zum dritten Mal zu 15 Tagen Gefängnis verurteilt.

Kurz nach ihrer zweiten Festnahme am 28. Oktober tauchte ein "Geständnisvideo" von Nasta Loika auf einem Telegramkanal auf, der mit der Leitung der Behörde für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption des belarussischen Innenministeriums in Verbindung gebracht wird. Die belarussischen Behörden haben mehrfach solche auf Video festgehaltenen "Geständnisse" genutzt, die unter dem Einfluss von Folter und anderen Formen der Misshandlung oder des Zwangs zustande gekommen sind, um gegen Regierungskritiker*innen und Aktivist*innen vorzugehen.

Nasta Loika ist schon lange Unterstützerin von Amnesty International Belarus und eine bekannte Menschenrechtstrainerin. Sie hat keine Straftat begangen und ist nur wegen ihrer Menschenrechtsarbeit zur Zielscheibe der belarussischen Behörden geworden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nasta (Anastasia) Loika ist eine bekannte Menschenrechtsverteidigerin. Der Fokus ihrer Arbeit liegt auf Menschenrechtsverletzungen infolge der repressiven "Anti-Extremismus"-Gesetzgebung in Belarus, sowie auf dem Schutz ausländischer Bürger*innen und Staatenloser in Belarus. Außerdem engagiert sie sich in der Menschenrechtsbildung.

Am 6. September 2022 wurde Nasta Loika das erste Mal willkürlich festgenommen, als sie das Minsker Stadtgericht verließ. Dort hatte sie dem Verfahren gegen die Menschenrechtsverteidger*innen Marfa Rabkova, Andrei Chapyuk und acht weiterer Angeklagter beigewohnt, die auf Grundlage konstruierter Anschuldigungen zu langen Haftstrafen verurteilt worden waren.

Am 7. September wurde Nasta Loika auf der Grundlage des Paragrafen 19, Absatz 1 des belarussischen Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen "minderschweren Rowdytums" zu 15 Tagen Haft verurteilt.

Das Bezirksgericht Frunzenski in Minsk verurteilte sie am 22. September zum zweiten Mal zu 15 Tagen Haft – wegen derselben Anschuldigung. Während ihrer Haft wurde Nasta Loika der Zugang zu einem Rechtsbeistand, notwendiger medizinischer Versorgung und so grundlegenden Dingen wie warmer Kleidung und Trinkwasser verweigert.

Nach Absitzen ihrer Haftstrafen kam sie am 6. Oktober zunächst frei. Auch die strafrechtliche Verfolgung gegen sie wurde eingestellt und das Ausreiseverbot aufgehoben. Doch seit ihrer erneuten willkürlichen Festnahme am 28. Oktober ist Nasta Loika wieder in Haft.