Ägypten: Erneut in Haft wegen Anti-Folter-T-Shirt

Ein junger Mann mit kurzen, lockigen, schwarzen Haaren lächelt. Es ist Mahmoud Hussein. Im Hintergrund Bäume.

Mahmoud Hussein ist in Ägypten seit dem 30. August 2023 wieder inhaftiert (undatiertes Foto).

Am 30. August wurde Mahmoud Hussein erneut festgenommen. Der junge Aktivist verbrachte bereits zwei Jahre willkürlich in Untersuchungshaft – weil er ein T-Shirt mit der Aufschrift "Eine Nation ohne Folter" getragen hatte. Nachdem er 2016 gegen Kaution freigelassen worden war, wurde er in Abwesenheit wegen falscher Anschuldigungen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Verfahren vor einem Staatssicherheitsgericht war äußerst unfair und von Foltervorwürfen überschattet. Nun soll in seiner Gegenwart erneut verhandelt werden, allerdings erneut vor einem Staatssicherheitsgericht. Mahmoud Hussein wird im Gefängnis Badr 1 festgehalten, sein Gesundheitszustand ist besorgniserregend. Er muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden, da seine Inhaftierung ausschließlich auf der Ausübung seiner Menschenrechte beruht. Dazu gehört auch das Tragen eines Anti-Folter-T-Shirts.

Appell an

Mohamed Shawky Ayyad

Public Prosecutor

Office of the Public Prosecutor


Madinat al-Rehab

Cairo

ÄGYPTEN

Sende eine Kopie an

Botschaft der Arabischen Republik Ägypten

S. E. Herrn Khaled Galal Abdelhamid

Stauffenbergstraße 6 – 7

10785 Berlin


Fax: 030-477 1049

E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Amnesty fordert:

  • Bitte lassen Sie Mahmoud Hussein umgehend und bedingungslos frei, da er sich nur in Haft befindet, weil er friedlich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat. Sein Urteil muss aufgehoben und alle Anklagen gegen ihn müssen fallengelassen werden.
  • Bis zu seiner Freilassung muss ihm umgehend Zugang zu seiner Familie, seinen Rechtsbeiständen und jeder benötigten medizinischen Versorgung – auch außerhalb des Gefängnisses – gewährt werden. Seine Haftbedingungen müssen überdies den internationalen Standards zur Behandlung von Gefangenen genügen.

Sachlage

Mahmoud Hussein ist seit 30. August willkürlich inhaftiert, weil er von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hat. Er war auf dem Rückweg von Beni Suef nach Kairo, als ihn Sicherheitskräfte an einem Kontrollpunkt anhielten. Die folgenden fünf Tage blieb er "verschwunden". Die Behörden informierten weder seine Rechtsbeistände noch seine Angehörigen über sein Schicksal und seinen Verbleib. Später stellte sich heraus, dass er während dieser Zeit an drei verschiedenen Orten festgehalten wurde, darunter auch in einer vom Geheimdienst NSA kontrollierten Einrichtung. Dort wurde er mit verbundenen Augen und ohne Beisein seines Rechtsbeistands verhört. Außerdem durchsuchten Sicherheitskräfte am 1. September seine Wohnung in der Stadt Al-Obour. Sie nahmen seinen Computer, seinen Drucker und andere persönliche Gegenstände mit. Am 5. September wurde er zur Staatsanwaltschaft Nord-Kairo gebracht, um dort in einem Fall verhört zu werden, der auf Proteste vom 25. Januar 2014 zurückgeht. Der damals 18-Jährige war wegen des Tragens eines T-Shirts mit dem Slogan "Eine Nation ohne Folter" festgenommen und zwei Jahre lang willkürlich festgehalten worden. Im März 2016 wurde er gegen Kaution freigelassen. Später wurde er in Abwesenheit vor einem Staatssicherheitsgericht (ESSC) angeklagt, unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Besitz von Sprengkörpern und Molotowcocktails sowie Anstiftung zur Gewalt. Am 26. Februar 2018 wurde er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Da sein Fall in Abwesenheit verhandelt worden war, sieht das ägyptische Recht die Wiederaufnahme seines Verfahrens wegen derselben Vorwürfe vor, und zwar erneut vor einem Staatssicherheitsgericht. Verfahren vor den Staatssicherheitsgerichten sind grundsätzlich nicht fair. Angeklagten, die vor einem ESSC angeklagt sind, werden die verschiedenen Instanzen verwehrt, die in anderen Strafverfahren zur Verfügung stehen. Gegen die Urteile eines ESSC kann keine Berufung eingelegt werden, lediglich der Präsident ist befugt, Urteile umzuwandeln oder aufzuheben.

Mahmoud Hussein ist derzeit im Gefängnis Badr 1, etwa 70 km östlich von Kairo, inhaftiert, das von Amnesty International wegen der dort herrschenden unmenschlichen Haftbedingungen und der Verweigerung einer angemessenen medizinischen Versorgung der Gefangenen kritisiert wird. Ihm wurde am 14. September ein kurzer Familienbesuch gewährt, der vor dem Hintergrund einer wachsenden Sorge um seinen Gesundheitszustand stattfand. Vor seiner Inhaftierung hatte Mahmoud Hussein zwei Hüftoperationen, die eine regelmäßige Nachsorge durch medizinisches Fachpersonal erforderlich machen. Bei dem Besuch berichtete Mahmoud Hussein auch über starke Schmerzen aufgrund eines Leistenbruchs, der laut ärztlichem Rat, den er vor seiner Inhaftierung erhalten hatte, operiert werden muss. Seit er während seiner ersten Haft gefoltert und anderweitig misshandelt wurde, leidet er außerdem unter Panikattacken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Sicherheitskräfte nahmen den damals 18-jährigen Mahmoud Hussein erstmalig am 25. Januar 2014 fest, im Anschluss an die Proteste anlässlich des dritten Jahrestags der Revolution vom 25. Januar. Die Sicherheitskräfte hielten ihn an einem Kontrollpunkt im Stadtteil El-Marg im Norden Kairos an, als er mit einem Bus von Protesten nach Hause fuhr, und nahmen ihn willkürlich fest, nur weil er ein T-Shirt mit dem Slogan "Eine Nation ohne Folter" und einen Schal mit dem Emblem der Revolution vom 25. Januar trug. Amnesty International dokumentierte wie er nach seiner Festnahme im Jahr 2014 von Angehörigen des Geheimdienstes gefoltert und auf andere Weise misshandelt wurde, darunter mit Schlägen und Elektroschocks an Händen, Rücken und Hoden. Durch die Folter wurde er dazu gebracht, die Mitgliedschaft in einer verbotenen Gruppe, den Besitz von Molotowcocktails und Handgranaten sowie die Teilnahme an nicht genehmigten Protesten zu "gestehen". Dieses erzwungene "Geständnis" wurde auf Video aufgezeichnet. Am Tag, nachdem er vor der Kamera "gestanden" hatte, wurde Mahmoud Hussein von der Obersten Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit (SSSP) verhört. Er stritt alle Vorwürfe ab und sagte, er sei gefoltert worden, um zu "gestehen". Dennoch ordnete die Staatsanwaltschaft weder eine gerichtsmedizinische Untersuchung noch Ermittlungen zu seinen Foltervorwürfen an.

Mahmoud Hussein blieb sechs Tage lang im Polizeirevier El-Marg und wurde später in das Gefängnis Abu Zaabal verlegt. Dort wurde er bei seiner Ankunft geschlagen. Im Mai 2014 wurde er in das Kairoer Tora-Berufungsgefängnis verlegt, wo er ebenfalls mindestens zweimal geschlagen wurde. Dann wurde er in das Tora-Untersuchungsgefängnis in Kairo verlegt. Er blieb schließlich unter dem Aktenzeichen 715/2014 in El-Marg im Nordosten Kairos in Untersuchungshaft und wurde am 31. Januar 2016 vor Gericht gestellt. Am 24. März 2016 kam er gegen eine Kaution in Höhe von 1.000 Ägyptischen Pfund (etwa 30 Euro) frei.

Mahmoud Hussein wird derzeit im Badr 1-Gefängnis festgehalten, das 70 km nordöstlich von Kairo liegt. Nach früheren Recherchen von Amnesty International klagen die Gefangenen dort über grausame und unmenschliche Bedingungen, die durch die Verweigerung von medizinischer Versorgung, dem Aussetzen extremer Kälte und ständiger Kameraüberwachung gekennzeichnet sind. Familienbesuche sind in der Regel nur alle zwei Monate für 20 Minuten erlaubt und finden hinter einer Glasbarriere statt, die einen direkten und physischen Kontakt mit den Angehörigen verhindert. Dies verstößt gegen die ägyptische Gefängnisordnung, die für Untersuchungshäftlinge die Möglichkeit wöchentlicher Besuche von mindestens 45 Minuten vorschreibt.

Die erneute Festnahme von Mahmoud Hussein erfolgt vor dem Hintergrund einer weiteren Festnahmewelle von Kritiker*innen und Angehörigen von im Ausland lebenden Dissident*innen. Im August 2023 nahmen die Behörden die Väter des in Belgien lebenden Journalisten Ahmed Gamal Ziada und des in Deutschland lebenden deutsch-ägyptischen Aktivisten Fagr al-Adly fest. Beide Väter wurden über den Aktivismus ihrer Söhne befragt. Ein weiterer Aktivist und früherer Häftling, Ahmed Hamdy al-Sayed, auch bekannt als "Gika", wurde im Juni 2023 erneut festgenommen und fiel zunächst dem Verschwindenlassen zum Opfer, bis die Staatsanwaltschaft am 27. August auf der Grundlage konstruierter Vorwürfe wegen "Verbreitung von Falschnachrichten" Untersuchungshaft für ihn anordnete. Der bekannte Oppositionspolitiker Hisham Kassem ist ebenfalls seit dem 20. August willkürlich inhaftiert, nur weil er von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hat. Am 16. September wurde er wegen Verleumdung, "Beamtenbeleidigung" und anderer politisch motivierter Anschuldigungen zu sechs Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt. Am 2. September wurde der bekannte Aktivist Mohamed Adel unter dem konstruierten Vorwurf der "Verbreitung von Falschnachrichten" zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Diese unablässigen Festnahmen und Strafverfolgungen zeigen, dass es den Behörden an echtem Reformwillen mangelt, trotz der kürzlichen Freilassung einer Handvoll von Kritiker*innen und der lang erwarteten Aufnahme des nationalen Dialogs mit Teilen der politischen Opposition im Mai 2023.

Vom 1. August bis zum 13. September 2023 verzeichnete Amnesty International die Festnahme, das Verhör durch die SSSP und die Untersuchungshaft von mindestens 385 Personen wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in terroristischen Gruppen, der "Verbreitung von Falschnachrichten" oder des "Missbrauchs Sozialer Medien". Ähnliche Anklagen in neuen Fällen wurden von der SSSP gegen mindestens 17 Personen erhoben, die über einen längeren Zeitraum in Untersuchungshaft gehalten wurden. Diese Praxis wird gemeinhin als "Rotation" bezeichnet. Im gleichen Zeitraum wurden 47 Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert waren, von der SSSP bis zum Abschluss der Ermittlungen oder aufgrund einer Amnestie des Präsidenten freigelassen.