Diskriminierender Gesetzentwurf abgelehnt

Diese Urgent Action ist beendet.

Das slowakische Parlament hat einen Gesetzentwurf zurückgewiesen, mit dem der Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen eingeschränkt werden sollte. Die Gesetzesvorlage hätte die Privatsphäre und Selbstbestimmung der Betroffenen untergraben und wäre stigmatisierender, demütigender und erniedrigender Behandlung gleichgekommen.

"Erfolg !!!" Icon

Sachlage

Am 5. Dezember stimmte das slowakische Parlament (Nationalrat) gegen einen Gesetzentwurf, der vorgesehen hätte, dass sich Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, einer obligatorischen Ultraschalluntersuchung unterziehen müssen, bei der eine Aufnahme des Embryos beziehungsweise Fötus gemacht wird. Sie wären dann gezwungen, sich dieses Ultraschallbild anzusehen und – soweit technisch möglich – sich auch den Herzschlag des Embryos oder Fötus anzuhören. Dies hätte die reproduktiven Rechte in der Slowakei auf alarmierende Weise eingeschränkt.

Von den 150 Parlamentsabgeordneten stimmten nur 59 für die Gesetzesvorlage, womit die erforderliche einfache Mehrheit von 76 Stimmen nicht erreicht wurde. Es gab 24 Gegenstimmen und 40 Enthaltungen.

Am 18. November riefen mehr als 30 Organisationen, darunter auch Amnesty International, die slowakischen Abgeordneten in einer gemeinsamen Erklärung auf, die Gesetzesvorlage abzulehnen. Auch die Menschenrechtskommissarin des Europarats forderte die Zurückweisung des vorliegenden Entwurfs sowie aller anderen Vorschläge, die die sexuellen und reproduktiven Rechte einschränken könnten. Die Ablehnung der Gesetzesvorlage ist ein wichtiger Sieg für alle Frauen und Aktivist_innen, die in der Slowakei und weltweit gegen das diskriminierende Gesetz gekämpft haben.

Mit dem Gesetz hätte auch vermeintliche "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche verboten werden sollen. Wer sich über einen Abbruch informiert oder solche Informationen bereitstellt, hätte dann mit einer Geldstrafe von bis zu 66.400 Euro belangt werden können. Dieses Verbot hätte sich stark auf die Bereitstellung von Informationen zum Thema sexuelle und reproduktive Gesundheit – u. a. zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen – ausgewirkt.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.