Menschenrechtsverteidigerin unter Auflagen frei!

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 27. Juni konnte die saudi-arabische Menschenrechtsverteidigerin und Frauenrechtsaktivistin Nassima al-Sada endlich das Gefängnis verlassen. Sie hat ihre Haftstrafe zwar vollständig verbüßt, ist jedoch weiterhin Auflagen unterworfen. So greift jetzt ein gegen sie verhängtes fünfjähriges Reiseverbot, das ihre Grundrechte auf Bewegungs- und Meinungsfreiheit einschränkt. Amnesty International fordert die saudi-arabischen Behörden auf, das Reiseverbot umgehend aufzuheben.

Porträt einer in schwarzer Kleidung verhüllten Frau vor einer dunkelblauen Wand.

Nassima al-Sada

Sachlage

Nach fast drei Jahren Haft konnte Nassima al-Sada am 27. Juni das Gefängnis verlassen. Die Menschenrechtsverteidigerin war nur deshalb inhaftiert, weil sie sich über viele Jahre friedlich für bürgerliche und politische Rechte eingesetzt hatte. Sie engagierte sich insbesondere für Frauenrechte und die Rechte der schiitischen Gemeinschaft in der Ostprovinz Saudi-Arabiens. Besonders wichtig waren ihr vor allem das Ende des Frauenfahrverbots sowie des repressiven männlichen Vormundschaftssystems.

Nassima al-Sada war im Juli 2018 willkürlich festgenommen worden und war fast ein Jahr lang ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert. Erst im Juni 2019 hatte sie ihren ersten Gerichtstermin, bei dem sie wegen nicht näher definierter Straftaten im Zusammenhang mit Cyberkriminalität angeklagt wurde. Zudem wurde sie von Februar 2019 bis Anfang 2020 in verlängerter Einzelhaft gehalten. Erst infolge des zunehmenden internationalen Drucks – zu dem auch die breiten Kampagnen von Amnesty International zu diesem Fall beigetragen haben – nahmen die saudischen Behörden die Verfahren gegen Nassima al-Sada und weitere inhaftierte Aktivistinnen nach monatelangen Verzögerungen wieder auf. Am 25. November 2020 fällte ein Gericht das Urteil gegen Nassima al-Sada: fünf Jahre Haft, davon zwei auf Bewährung, gefolgt von fünf Jahren Reiseverbot wegen "Cyberkriminalität" – genauere Vorwürfe wurden nicht genannt. Die Aktivistin legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Doch im März 2021 bestätigte das Berufungsgericht in Riad das Urteil und Nassima al-Sada musste bis zu ihrer Freilassung am 27. Juni 2021 die gesamte Haftstrafe verbüßen.

Amnesty International wird die saudi-arabischen Behörden auf alternativen Wegen weiterhin dazu auffordern, sowohl das Urteil gegen Nassima al-Sada als auch das Reiseverbot unverzüglich aufzuheben, damit die Rechte der Aktivistin auf Bewegungsfreiheit und freie Meinungsäußerung nicht weiter eingeschränkt werden.

Die Angehörigen von Nassima al-Sada bedanken sich bei Amnesty International und den beteiligten Aktivist_innen für die Bemühungen, die Öffentlichkeit über die Situation der Menschenrechtsverteidigerin zu informieren und die internationale Gemeinschaft für ihre Freilassung zu mobilisieren.

Vielen Dank allen, die sich für Nassima al-Sada eingesetzt haben. Weitere Appelle des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich.