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Amnesty ReportMongolei28.03.2023 Mongolei 2022 Nichtregierungsorganisationen waren mit neuen Beschränkungen ihrer Aktivitäten konfrontiert. Amnesty ReportMongolei29.03.2022 Mongolei 2021 Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie wurden dazu benutzt, die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu unterdrücken. Amnesty ReportMongolei23.05.2018 Mongolei 2017/18 Mit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs und der neuen Strafprozessordnung wurde die Todesstrafe abgeschafft. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen blieben weiterhin straflos. Amnesty ReportMongolei07.06.2016 Mongolei 2016 Im Dezember 2015 wurde ein neues Strafgesetzbuch erlassen, das im September 2016 in Kraft treten soll und das die Todes-strafe für alle Straftaten aufhebt. Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen, insbesondere bei Verhören durch Ordnungskräfte zur Erzwingung von "Geständnissen", war noch immer an der Tagesordnung. Bewohner städtischer Gebiete waren nach wie vor dem Risiko rechtswidriger Zwangsräumungen ausgesetzt. Amnesty ReportMongolei20.05.2017 Mongolei 2017 Bei der Parlamentswahl im Juni 2016 gewann die wichtigste Oppositionspartei, die Mongolische Volkspartei, die Mehrheit der Mandate. Die neue Regierung verschob die Umsetzung von fünf Gesetzen, die unter der Vorgängerregierung verabschiedet worden waren. Dazu zählte auch ein neues Strafgesetzbuch, mit dem die Todesstrafe abgeschafft werden sollte. Menschenrechtsverteidiger erhielten von der Regierung keinen ausreichenden Schutz vor Drohungen und Angriffen durch staatliche Stellen und nichtstaatliche Akteure. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, insbesondere in Gewahrsam. In der Hauptstadt Ulan-Bator mussten Einwohner nach wie vor rechtswidrige Zwangsräumungen und die Verletzung ihres Rechts auf angemessenes Wohnen befürchten, da die gesetzlichen Bestimmungen nicht den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards entsprachen. Amnesty ReportMongolei07.05.2015 Mongolei 2015 Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet. In städtischen Gebieten fanden rechtswidrige Zwangsräumungen statt. In Fällen von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung wurden Verantwortliche so gut wie nie zur Rechenschaft gezogen. Asylsuchende wurden in Länder zurückgeführt, in denen sie dem Risiko schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren. Amnesty ReportMongolei27.05.2013 Mongolei 2013 Die Mongolei trat dem 2. Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bei und kam dadurch der Abschaffung der Todesstrafe einen Schritt näher. Gerichtsverfahren gegen hochgestellte Persönlichkeiten, unter ihnen auch Politiker, entsprachen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Infolge des Mangels an ordnungsgemäßen Verfahren kam es in Jurtenbezirken von Ulan-Bator zu rechtswidrigen Zwangsräumungen. Amnesty ReportMongolei07.05.2012 Mongolei 2012 Das Parlament beriet weiterhin über die Abschaffung der Todesstrafe, auch wenn im Jahr 2010 ein Hinrichtungsmoratorium verkündet worden war. Seit 2009 hatten keine Hinrichtungen mehr stattgefunden. Straflosigkeit bei Folter und anderen Misshandlungen blieb weit verbreitet. Berichten zufolge war Korruption im Justizwesen üblich. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty Report24.04.2024 Regionalkapitel Asien und Pazifik 2023 In mehreren Ländern gab es bescheidene Fortschritte bei den Rechten von Frauen und lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI+).
Amnesty ReportMongolei28.03.2023 Mongolei 2022 Nichtregierungsorganisationen waren mit neuen Beschränkungen ihrer Aktivitäten konfrontiert.
Amnesty ReportMongolei29.03.2022 Mongolei 2021 Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie wurden dazu benutzt, die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu unterdrücken.
Amnesty ReportMongolei23.05.2018 Mongolei 2017/18 Mit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs und der neuen Strafprozessordnung wurde die Todesstrafe abgeschafft. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen blieben weiterhin straflos.
Amnesty ReportMongolei07.06.2016 Mongolei 2016 Im Dezember 2015 wurde ein neues Strafgesetzbuch erlassen, das im September 2016 in Kraft treten soll und das die Todes-strafe für alle Straftaten aufhebt. Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen, insbesondere bei Verhören durch Ordnungskräfte zur Erzwingung von "Geständnissen", war noch immer an der Tagesordnung. Bewohner städtischer Gebiete waren nach wie vor dem Risiko rechtswidriger Zwangsräumungen ausgesetzt.
Amnesty ReportMongolei20.05.2017 Mongolei 2017 Bei der Parlamentswahl im Juni 2016 gewann die wichtigste Oppositionspartei, die Mongolische Volkspartei, die Mehrheit der Mandate. Die neue Regierung verschob die Umsetzung von fünf Gesetzen, die unter der Vorgängerregierung verabschiedet worden waren. Dazu zählte auch ein neues Strafgesetzbuch, mit dem die Todesstrafe abgeschafft werden sollte. Menschenrechtsverteidiger erhielten von der Regierung keinen ausreichenden Schutz vor Drohungen und Angriffen durch staatliche Stellen und nichtstaatliche Akteure. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, insbesondere in Gewahrsam. In der Hauptstadt Ulan-Bator mussten Einwohner nach wie vor rechtswidrige Zwangsräumungen und die Verletzung ihres Rechts auf angemessenes Wohnen befürchten, da die gesetzlichen Bestimmungen nicht den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards entsprachen.
Amnesty ReportMongolei07.05.2015 Mongolei 2015 Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet. In städtischen Gebieten fanden rechtswidrige Zwangsräumungen statt. In Fällen von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung wurden Verantwortliche so gut wie nie zur Rechenschaft gezogen. Asylsuchende wurden in Länder zurückgeführt, in denen sie dem Risiko schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren.
Amnesty ReportMongolei27.05.2013 Mongolei 2013 Die Mongolei trat dem 2. Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bei und kam dadurch der Abschaffung der Todesstrafe einen Schritt näher. Gerichtsverfahren gegen hochgestellte Persönlichkeiten, unter ihnen auch Politiker, entsprachen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Infolge des Mangels an ordnungsgemäßen Verfahren kam es in Jurtenbezirken von Ulan-Bator zu rechtswidrigen Zwangsräumungen.
Amnesty ReportMongolei07.05.2012 Mongolei 2012 Das Parlament beriet weiterhin über die Abschaffung der Todesstrafe, auch wenn im Jahr 2010 ein Hinrichtungsmoratorium verkündet worden war. Seit 2009 hatten keine Hinrichtungen mehr stattgefunden. Straflosigkeit bei Folter und anderen Misshandlungen blieb weit verbreitet. Berichten zufolge war Korruption im Justizwesen üblich.