Europa: Menschenrechte schützen!

Porträtbilder von drei Personen, im Hintergrund eine Zeichnung in Schwarz Weiß

Stell dir vor, du lebst in einem Land, das offiziell den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit folgt. Dennoch werden deine Menschenrechte nicht geachtet, du erfährst ungleiche Behandlung und du wirst bedroht, wenn du deine Meinung äußerst.

Das ist der Alltag für Menschen in Ungarn. Seit Jahren werden in Ungarn Menschenrechte angriffen und der Rechtsstaat ausgehöhlt: Freiheiten werden eingeschränkt, Meinungs- und Pressefreiheit stehen massiv unter Druck und die Unabhängigkeit der Gerichte ist gefährdet. Auch Minderheiten wie Roma und LGBTI werden mehr und mehr ausgegrenzt und haben nicht die gleichen Chancen wie andere – nur aufgrund ihrer Identität.

Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte werden in Europa immer stärker eingeschränkt. Besonders ernst ist die Lage in Ungarn und Polen, wo die Regierungen seit Jahren systematisch die Achtung von Menschenrechten und Rechtsstaat untergraben. Deswegen laufen gegen diese beiden Länder auf europäischer Ebene sogenannte Artikel-7-Verfahren zum Schutz der EU-Grundwerte.

Setz dich jetzt für die Rechte der Menschen in Ungarn und Polen ein! Unterschreibe unsere Petition an die Außen- und Europaminister_innen der EU-Mitgliedsstaaten und fordere sie auf, für den Schutz von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in Europa, insbesondere in Ungarn und Polen, einzutreten.

Hintergrundinformationen

In einigen EU-Mitgliedsstaaten erleben wir zurzeit fundamentale Angriffe auf menschenrechtliche und rechtsstaatliche Grundsätze. Besonders dramatisch ist die Situation in Ungarn und Polen, wo Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit seit Jahren systematisch abgebaut werden. 

Aus diesem Grund wurde für die beiden Länder das sogenannte Artikel-7-Verfahren der EU ausgelöst – zum ersten Mal in der Geschichte der EU. Es soll sicherstellen, dass alle Mitgliedsstaaten die Grundwerte der EU respektieren. Ungarn und Polen sind die ersten Länder, für die Artikel-7-Verfahren eingeleitet wurden. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen bei diesem Verfahren im Rat eine Einschätzung darüber abgeben, ob Ungarn und Polen Gefahr laufen, die Grundwerte der EU ernsthaft zu verletzen. Zu diesen Werten gehören Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte, der Menschenwürde und der Gleichstellung. 

Für die Zukunft einer EU, die auf der Achtung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit beruht, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Artikel-7-Verfahren wirksam genutzt werden. Dadurch wird den Regierungen in Ungarn und Polen, aber auch anderen EU-Mitgliedsstaaten signalisiert, dass der Abbau des Rechtsstaats nicht ohne Konsequenzen bleibt.